Geld für funk-Kanäle

Eine Übersicht, in der ersichtlich wird, wie viel Geld in funk-Kanäle fließt, die der HR betreibt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht, in der …
An Hessischer Rundfunk AdöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geld für funk-Kanäle [#207786]
Datum
4. Januar 2021 11:26
An
Hessischer Rundfunk AdöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht, in der ersichtlich wird, wie viel Geld in funk-Kanäle fließt, die der HR betreibt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207786/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessischer Rundfunk AdöR
Automatische Eingangsbestätigung Sehr geehrte*r Absender*in, vielen Dank für Ihre E-Mail an den allgemeinen Hörer…
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
4. Januar 2021 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte*r Absender*in, vielen Dank für Ihre E-Mail an den allgemeinen Hörer- und Zuschauerservice des Hessischen Rundfunks. Ihre Anfrage, Kritik oder Stellungnahme werden wir so schnell wie möglich bearbeiten bzw. an eine zuständige Stelle oder Redaktion weiterleiten, die wir Ihrem Anliegen zuordnen können. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer E-Mail aufgrund des hohen Aufkommens uns erreichender Anfragen mitunter einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet. Bitte antworten Sie nicht auf diese automatisch generierte Empfangsbestätigung. Ihr hr-Hörer- und Zuschauerservice Der Inhalt dieser E-Mail stellt keine rechtsverbindliche Erklärung des Absenders dar. Der Absender kann nur von zwei bevollmächtigten Personen rechtsverbindlich vertreten werden. Der Inhalt dieser E-Mail (einschließlich beigefügter Dateien) ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt; dies gilt nicht für Mails der Pressestelle oder für Newsletter. Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße Empfänger dieser E-Mail sind, informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie diese Mail von Ihrem System. Beachten Sie, dass die Verbreitung, das Kopieren sowie die Weitergabe der E-Mail nicht gestattet sind; dies gilt nicht für Mails der Pressestelle oder für Newsletter.
Hessischer Rundfunk AdöR
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail an den Hessischen Rundfunk. Wir haben Ihre Anfrage an unser Justi…
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
Re: Geld für funk-Kanäle [#207786]
Datum
4. Januar 2021 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail an den Hessischen Rundfunk. Wir haben Ihre Anfrage an unser Justitiariat weitergeleitet. Freundliche Grüße

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Hessischer Rundfunk AdöR
Sehr Antragsteller/in mit Email vom 04.01.2020 baten Sie um Auskunft nach dem Hessischen Datenschutz- und Informa…
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
Re: Geld für funk-Kanäle [#207786]
Datum
1. Februar 2021 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Email vom 04.01.2020 baten Sie um Auskunft nach dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Wir bitten Sie, uns Ihre vollständige Adresse zukommen zu lassen. Sie erfragten eine Übersicht über die Ausgaben des Hessischen Rundfunks für funk. Leider können wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Die Vorschriften über den Informationszugang nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 bis 3 HDSIG gelten zwar gemäß § 81 HDSIG auch für den Hessischen Rundfunk. Jedoch gilt dies nach § 81 Nr. 8 HDSIG für den Hessischen Rundfunk nur, soweit er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Ausweislich der Gesetzesbegründung ist der Hessische Rundfunk als Träger der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in die allgemeine staatliche Aufgabenwahrnehmung eingebunden; für ihn gilt vielmehr das höchstrichterlich festgestellte Gebot der Staatsferne des Rundfunks. Der gesamte journalistisch-redaktionelle Bereich muss außerhalb des Anwendungsbereiches der Vorschriften des Vierten Teils des HDSIG liegen. funk ist das Content-Netzwerk von ARD und ZDF, das Online-Inhalte aus den Bereichen “Information”, “Orientierung” und “Unterhaltung” im Netz anbietet. Der Hessische Rundfunk produziert für funk verschiedene Formate. Fragen Sie nun nach den Produktionskosten, so verweisen wir auf das 8. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das in seinen Grundaussagen auch in den dessen aktuellen Urteilen Bestätigung findet. Nach Sicht der Richter müssen die Programmentscheidungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die durch Artikel 5 geschützt sind, Ausgangspunkt der Gebührenfestsetzung und der daraus im Wege der „Programmakzessorietät“ folgenden Finanzierungsbedarfe sein. Die Programmentscheidungen unterliegen auf einer zweiten Stufe nur einer äußerst zurückgenommen Überprüfung dahingehend, ob sie sich im weit gefassten Rundfunkauftrag bewegen. Dies zeigt, dass höchstrichterlich entschieden ist, dass die Kostenzuteilung für die redaktionelle Arbeit nicht zu den Aufgaben der klassischen öffentlichen Verwaltung gehört, sondern aus seinem Zusammenhang dem journalistisch-redaktionellen Bereich zuzuordnen ist. Ihre Anfrage betrifft die redaktionelle Arbeit unserer funk -Redaktion. Ihrem Antrag auf Information über die Produktionskosten der benannten Formate können wir daher leider nicht entsprechen. Freundliche Grüße