Geld Herr Graichen

Welchen Geld (Ruhegehalt) bekommen Herr Graichen erhalten, wenn er heute in den Ruhestand versetzt wurde?

Danke für Ihre Antwort

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
Alim Nasab
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welchen Geld (Ruhegehalt) bekommen He…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Alim Nasab
Betreff
Geld Herr Graichen [#279124]
Datum
17. Mai 2023 12:40
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welchen Geld (Ruhegehalt) bekommen Herr Graichen erhalten, wenn er heute in den Ruhestand versetzt wurde? Danke für Ihre Antwort
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alim Nasab Anfragenr: 279124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279124/
Mit freundlichen Grüßen Alim Nasab

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte/r Frau/Herr Nasab, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfr…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Geld Herr Graichen [#279124]
Datum
22. Mai 2023 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Frau/Herr Nasab, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nach der Höhe der Ruhegehaltsbezüge des Staatssekretärs Patrick Graichen. Da es sich hierbei nicht um amtliche Informationen im Sinne des IFG, UIG und/oder VIG handelt, wäre Ihr Antrag abzulehnen. Gerne beantworten wir Ihr Anliegen jedoch als einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer kostenfreien Bürgeranfrage: Ein in den einstweiligen Ruhestand versetzter Beamter erhält gem. § 4 BBesG für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgenden drei Monate die Bezüge weiter, die ihm am Tag vor der Versetzung zustanden. Danach besteht nach allgemeinen beamtenversorgungsrechtlichen Regeln Anspruch auf ein sog. erhöhtes Ruhegehalt für den Zeitraum, in dem das Amt eines Staatssekretärs wahrgenommen wurde, längstens für drei Jahre, danach wird das endgültige Ruhegehalt berechnet. Die Versagung von Pensionsansprüchen erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist als disziplinarische Maßnahme nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des Beamten zu einem schwerwiegenden Vertrauensverlust auf Seiten des Dienstherrn geführt hat. Zu den disziplinarrechtlichen Folgen für Herrn Graichen können wir Ihnen mitteilen, dass hier die Regelungen des Beamtenrechts gelten. Zu Einzelheiten nimmt das BMWK aus Gründen des Personendatenschutzes keine Stellung. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. aus o.g. Gründen abzulehnen ist. Mit freundlichen Grüßen