Geldautomatensprengungen Rheda-WD Polizeipräsenz

Guten Tag, << Antragsteller:in >>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geldautomatensprengungen Rheda-WD Polizeipräsenz [#262393]
Datum
3. November 2022 07:22
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, wieviele Funkstreifenwagen sorgen nachts in Rheda-WD, d.h. Grenze Gütersloh bis zur Grenze Oelde / Rietberg/ Lippstadt für die Sicherheit unserer Bürger? Ist es korrekt, dass es NRW-weit nur einen einzigen Hubschrauber gibt? Ist es geplant, mehr Polizisten einzustellen, die aktiv im Streifendienst sind? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262393/
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) KPB Gütersloh Beauftragter für Datens…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Betreff
Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
7. November 2022 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
infoblattifganfragekpbgtersloh-docx.pdf
37,6 KB
image001.jpg
4,1 KB


KPB Gütersloh Beauftragter für Datenschutz 30.01 Herrn << Antragsteller:in >> Per E-Mail Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit der Kreispolizeibehörde Gütersloh. Hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG NRW vom 03.11.2022. Ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Fachabteilung in meinem Haus weitergeleitet. Sobald mir die Rückmeldung von dort vorliegt, erhalten Sie so schnell wie möglich eine Antwort. Ich füge dieser E-Mail das Informationsblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kreispolizeibehörde Gütersloh bei Anfragen nach dem Informations- und Freiheitsgesetz (IFG) NRW bei. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Betreff
Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
15. November 2022 08:17
Status
image001.jpg
4,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> nochmals vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit der Kreispolizeibehörde Gütersloh. Nach § 4 IFG NRW steht jeder natürlichen Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen ein Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen zu. Dieser Anspruch kann nur unter den in §§ 6 - 9 IFG NRW genannten Voraussetzungen beschränkt oder versagt werden. Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten: 1. Wieviele Funkstreifenwagen sorgen nachts in Rheda-WD, d.h. Grenze Gütersloh bis zur Grenze Oelde / Rietberg/ Lippstadt für die Sicherheit unserer Bürger? Die Anzahl der zur Verfügung stehenden und eingesetzten Funkstreifenwagen orientiert sich an der lokalen Belastungssituation der jeweiligen Dienststellen und kann variieren. Auf der Grundlage werden u.a. auch Mindeststärken der Dienststellen festgelegt. Die konkrete Anzahl eingesetzter Funkstreifenwagen in bestimmten Zeiträumen stellt eine polizeitaktische und -strategische Information dar. Eine Veröffentlichung würde die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen und ist auf Grundlage des § 6 IFG NRW abzulehnen. § 6 IFG NRW sieht keine Ermessensentscheidung vor. 1. Ist es korrekt, dass es NRW-weit nur einen einzigen Hubschrauber gibt? Die Information hierzu ist öffentlich zugänglich. Von daher möchte ich Sie auf folgenden Internetartikel verweisen: https://polizei.nrw/artikel/polizeifliegerstaffel Die Polizeifliegerstaffel untersteht der Verantwortung des Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW). 1. Ist es geplant, mehr Polizisten einzustellen, die aktiv im Streifendienst sind? Hier möchte ich Sie auf den Koalitionsvertrag der Landesregierung NRW hinweisen: Dieser ist auf denen an der Regierung beteiligten Parteien einsehbar. Demnach ist beabsichtigt jährlich 3.000 Polizeikräfte zur Ausbildung in NRW einzustellen. Wie viele davon der Kreispolizeibehörde Gütersloh nach Beendigung der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zugewiesen werden, ist mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Beschwerderecht: Sie haben das Recht, sich bei Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) zu wenden. Kontaktdaten: LDI NRW Kavalleriestr. 2.4 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 38424-0 Telefax: 0211 38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de> Mit freundlichen Grüßen