Geldbußen nach der Straßenordnung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Übersicht über die Anzahl und Höhe der Geldbußen, die im Jahr 2017 von der Gemeinde Attendorn aufgrund von Verstößen gegen die ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Attendorn verhängt wurden.

Soweit vorhanden, aufgeschlüsselt nach den Buchstaben des § 17 Abs. 1 der o.g. Verordnung.

Personenbezogene Daten können geschwärzt oder entfernt werden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
René Rechtwinkel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes …
An Kommunalverwaltung Attendorn Details
Von
René Rechtwinkel
Betreff
Geldbußen nach der Straßenordnung [#28672]
Datum
6. April 2018 14:57
An
Kommunalverwaltung Attendorn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht über die Anzahl und Höhe der Geldbußen, die im Jahr 2017 von der Gemeinde Attendorn aufgrund von Verstößen gegen die ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Attendorn verhängt wurden. Soweit vorhanden, aufgeschlüsselt nach den Buchstaben des § 17 Abs. 1 der o.g. Verordnung. Personenbezogene Daten können geschwärzt oder entfernt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
René Rechtwinkel <<E-Mail-Adresse>>
René Rechtwinkel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geldbußen nach der Straßenordnung“ vom 06.04.2…
An Kommunalverwaltung Attendorn Details
Von
René Rechtwinkel
Betreff
AW: Geldbußen nach der Straßenordnung [#28672]
Datum
8. Mai 2018 07:19
An
Kommunalverwaltung Attendorn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geldbußen nach der Straßenordnung“ vom 06.04.2018 (#28672) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen René Rechtwinkel Anfragenr: 28672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
René Rechtwinkel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geldbußen nach der Straßenordnung“ vom 06.04.2…
An Kommunalverwaltung Attendorn Details
Von
René Rechtwinkel
Betreff
AW: AW: Geldbußen nach der Straßenordnung [#28672]
Datum
23. Mai 2018 22:08
An
Kommunalverwaltung Attendorn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geldbußen nach der Straßenordnung“ vom 06.04.2018 (#28672) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Auch die erbetene Eingangsbestätigung hat mich bisher nicht erreicht. Das ist bedauerlich. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen René Rechtwinkel Anfragenr: 28672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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René Rechtwinkel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geldbußen nach der Straßenordnung“ vom 06.04.2…
An Kommunalverwaltung Attendorn Details
Von
René Rechtwinkel
Betreff
AW: Geldbußen nach der Straßenordnung [#28672]
Datum
30. Juni 2018 13:05
An
Kommunalverwaltung Attendorn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geldbußen nach der Straßenordnung“ vom 06.04.2018 (#28672) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Ihre geschätzte Antwort erwarte ich nunmehr bis spätestens Freitag, 13.07.2018. Mit freundlichen Grüßen René Rechtwinkel Anfragenr: 28672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>