Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten, in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten, im Landkreis Northeim

Anfrage an: Landkreis Northeim

Welche Geldbußen wurden in den vergangenen Jahren für Ordnungswidrigkeiten, in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten, im Landkreis verhängt.
Ich hätte dazu gerne eine Aufstellung über die Höhe der Bußen und die Tage der Verhängung ersatzweise der Taten, zu allen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, im Landkreis Northeim.
Falls vorhanden wäre auch der Grund für die Verhängung der Geldbuße interessant.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
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Christopher Sakel
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Geldbußen wurden in den vergange…
An Landkreis Northeim Details
Von
Christopher Sakel
Betreff
Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten, in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten, im Landkreis Northeim [#270165]
Datum
13. Februar 2023 14:49
An
Landkreis Northeim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Geldbußen wurden in den vergangenen Jahren für Ordnungswidrigkeiten, in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten, im Landkreis verhängt. Ich hätte dazu gerne eine Aufstellung über die Höhe der Bußen und die Tage der Verhängung ersatzweise der Taten, zu allen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, im Landkreis Northeim. Falls vorhanden wäre auch der Grund für die Verhängung der Geldbuße interessant.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christopher Sakel Anfragenr: 270165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270165/ Postanschrift Christopher Sakel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christopher Sakel

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