Geldforderungen der RWTH Aachen an Institute

Hat die RWTH Aachen den folgenden Instituten zum aktuellen Zeitpunkt Geld geliehen, ein Darlehen gewährt o. ä. bzw. schulden die Institute der RWTH Aachen Geld? Falls ja, wie hoch ist der jeweilige Betrag?

- IOT - Institut für Oberflächentechnik im Maschinenbau
- IWM - Institut für Werkstoffanwendungen im Maschinenbau
- IGMR - Institut für Getriebetechnik, Maschinendynamik und Robotik
- iMSE - Institut für Maschinenelemente und Systementwicklung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Oktober 2023
  • Frist
    8. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ha…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geldforderungen der RWTH Aachen an Institute [#289636]
Datum
6. Oktober 2023 10:00
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat die RWTH Aachen den folgenden Instituten zum aktuellen Zeitpunkt Geld geliehen, ein Darlehen gewährt o. ä. bzw. schulden die Institute der RWTH Aachen Geld? Falls ja, wie hoch ist der jeweilige Betrag? - IOT - Institut für Oberflächentechnik im Maschinenbau - IWM - Institut für Werkstoffanwendungen im Maschinenbau - IGMR - Institut für Getriebetechnik, Maschinendynamik und Robotik - iMSE - Institut für Maschinenelemente und Systementwicklung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289636/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geldforderungen der RWTH Aachen an Institute“ vom 06.10.2023 (#289…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geldforderungen der RWTH Aachen an Institute [#289636]
Datum
8. November 2023 05:54
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geldforderungen der RWTH Aachen an Institute“ vom 06.10.2023 (#289636) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geldforderungen der RWTH Aachen an Institute“ [#289636]
Datum
15. November 2023 06:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/289636/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die RWTH Aachen bis jetzt nach fast sechs Wochen überhaupt gar nicht auf meine Anfrage reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 289636.pdf Anfragenr: 289636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289636/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.11.2023 wird hiermit bestätigt.   Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geldforderungen der RWTH Aachen an Institute“ [#289636]
Datum
15. November 2023 13:14
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.11.2023 wird hiermit bestätigt.   Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen.   Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!   Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.   Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.  
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 6.10.2023…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Geldforderungen der RWTH Aachen an Institute"
Datum
17. November 2023 09:10
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 6.10.2023 Aktenzeichen: 14.209.2.3.1.11-8288/23 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu durch die RWTH Aachen gewährten Darlehen über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/geldforderungen-der-rwth-aachen-an-institute/<https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-bezueglich-hoersaalsponsoring/>) gestellt zu haben. Bislang habe [geschwärzt] trotz Erinnerung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe [geschwärzt] eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, [geschwärzt] Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
772/23 -- IFG Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über das Portal…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
772/23 -- IFG Anfrage
Datum
18. Dezember 2023 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über das Portal „fragdenstaat.de“: Bescheid: 1. Der Antrag auf Auskunftserteilung abgelehnt. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: I. Sie beantragten unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW) folgende Auskunft: „Hat die RWTH Aachen den folgenden Instituten zum aktuellen Zeitpunkt Geld geliehen, ein Darlehen gewährt o. ä. bzw. schulden die Institute der RWTH Aachen Geld? Falls ja, wie hoch ist der jeweilige Betrag? - IOT - Institut für Oberflächentechnik im Maschinenbau - IWM - Institut für Werkstoffanwendungen im Maschinenbau - IGMR - Institut für Getriebetechnik, Maschinendynamik und Robotik - iMSE - Institut für Maschinenelemente und Systementwicklung“ II. Rechtsgrund für die Ablehnung Ihres Antrags ist § 2 Abs. 3 IFG NRW. Demnach ist das IFG NRW nur anwendbar, wenn das Auskunftsersuchen nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilung und Prüfung liegt. Bei allen Instituten der RWTH, auch bei den von Ihnen genannten, handelt es sich um Einrichtungen der RWTH Aachen, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Daher gibt es kein schuldrechtliches Vertragsverhältnis in Form eines Darlehens. Vielmehr handelt es sich hier um interne Verrechnungen zwischen einzelnen Einrichtungen der RWTH Aachen. Diese Verrechnungen zwischen den jeweiligen Instituten oder Zentralen Einrichtungen betreffen ausschließlich die Forschung und die Lehre. Die von Ihnen erbetene Auskunft steht auch in einem unmittelbaren Zusammenhang zu den in § 2 Abs. 3 IFG NRW ausgeschlossenen Themenkomplexen, so dass dieser hiermit einschlägig ist und ein Auskunftsanspruch nicht gegeben ist. Die Anfrage ist somit abzulehnen. III. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 IFG NRW. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen