Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022

1) eine jahresweise Aufstellung der (summierten) Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder, die Ihre Behörde 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 hätte voraussichtlich einnehmen sollen (lt. Haushaltsplan Ihres Bundeslandes) und wie viele Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder Ihre Behörde in diesen Jahren tatsächlich eingenommen hat (lt. Haushaltsrechnung Ihres Bundeslandes).

2) sofern verfügbar: die jahresweise Anzahl der einzelnen Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder (z.B. "5 Geldstrafen in 2018").

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) eine jahresweise Aufstellung der (su…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Details
Von
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Betreff
Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022 [#266930]
Datum
4. Januar 2023 07:26
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) eine jahresweise Aufstellung der (summierten) Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder, die Ihre Behörde 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 hätte voraussichtlich einnehmen sollen (lt. Haushaltsplan Ihres Bundeslandes) und wie viele Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder Ihre Behörde in diesen Jahren tatsächlich eingenommen hat (lt. Haushaltsrechnung Ihres Bundeslandes). 2) sofern verfügbar: die jahresweise Anzahl der einzelnen Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder (z.B. "5 Geldstrafen in 2018").
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266930/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang ich hiermit bestätige. Diese E-Mail wurde automatisch g…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
AW: Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022 [#266930]
Datum
4. Januar 2023 07:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang ich hiermit bestätige. Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Wir werden Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen anschließend ggf. eine Rückmeldung zukommen lassen. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten: Ich weise Sie darauf hin, dass wir als verantwortliche Stelle Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Die gesamte Verarbeitung erfolgt im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlich normierten, aufsichtsbehördlichen Befugnisse nach § 19 NDSG sowie Artikel 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit den Artikeln 51 ff. DS-GVO. Sie haben unter anderem das Recht, Auskunft über Ihre durch uns verarbeiteten Daten zu erhalten, sowie das Recht, dass diese Daten gelöscht werden, sofern sie zum Erreichen des genannten Zweckes nicht länger erforderlich sind. Ferner haben Sie das Recht, dass unrichtige Daten berichtigt sowie unvollständige Daten vervollständigt werden, soweit diese Sie betreffen. Weiterhin verfügen Sie über das Recht auf Datenübertragbarkeit, auf Widerspruch und zur Einschränkung der Verarbeitung. Eine ausführliche Information über Ihre Rechte und die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutzerklaerung/transparenz--und-informationspflichten-nach-artikel-13-und-artikel-14-datenschutz-grundverordnung-164720.html Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover Telefon: +49 511 120-4500 Telefax: +49 511 120-4599 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Az. 0520-2023 Guten Tag, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich muss Ihnen dazu allerdings mitteilen, dass …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Betreff
AW: Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022 [#266930]
Datum
4. Januar 2023 12:55
Status
Az. 0520-2023 Guten Tag, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich muss Ihnen dazu allerdings mitteilen, dass auf Basis der von Ihnen genannten Rechtsnormen keine Auskunft gewährt werden kann. Außerdem ist es unsere Aufgabe, die Grundrechte und -freiheiten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Um diesem Auftrag weiterhin gerecht werden zu können, müssen wir den Schwerpunkt unserer Arbeit unter anderem auf die fristgerechte Bearbeitung von Beschwerden und die angemessene Prüfung von gemeldeten Datenpannen legen. Das bedeutet leider auch, dass wir angesichts der Vielzahl von Anfragen derzeit grundsätzlich keine individuellen Beratungen durchführen können. Wir bitten Sie daher, unsere Beratungsangebote im Internet zu nutzen. Informationen zum Haushaltsplan und zur Haushaltsrechnung des Landes finden Sie unter www.mf.niedersachsen.de. Für Informationen zu Geldbußen verweise ich auf die Tätigkeitsberichte der LfD, die unter www.lfd.niedersachsen.de abrufbar sind. Die Zahlen für 2022 werden mit dem Tätigkeitsbericht 2022 veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen