Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022

1) eine jahresweise Aufstellung der (summierten) Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder, die Ihre Behörde 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 hätte voraussichtlich einnehmen sollen (lt. Haushaltsplan Ihres Bundeslandes) und wie viele Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder Ihre Behörde in diesen Jahren tatsächlich eingenommen hat (lt. Haushaltsrechnung Ihres Bundeslandes).

2) sofern verfügbar: die jahresweise Anzahl der einzelnen Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder (z.B. "5 Geldstrafen in 2018").

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) eine jahresweise Aufstellung de…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022 [#266933]
Datum
4. Januar 2023 07:38
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) eine jahresweise Aufstellung der (summierten) Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder, die Ihre Behörde 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 hätte voraussichtlich einnehmen sollen (lt. Haushaltsplan Ihres Bundeslandes) und wie viele Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder Ihre Behörde in diesen Jahren tatsächlich eingenommen hat (lt. Haushaltsrechnung Ihres Bundeslandes). 2) sofern verfügbar: die jahresweise Anzahl der einzelnen Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder (z.B. "5 Geldstrafen in 2018").
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266933/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ihre Anfrage vom 04.01.2023 - Az. VW.4.5-2023-70 Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antrag…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.01.2023 - Az. VW.4.5-2023-70
Datum
11. Januar 2023 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Januar 2022, die hier unter dem Aktenzeichen Az. VW.4.5-2023-70 geführt wird. Bezugnehmend auf Ihre Frage nach einer jahresweisen, summierten Aufstellung der in der Haushaltsrechnung zu Grunde gelegten voraussichtlichen sowie tatsächlichen Einnahmen durch Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder sowie deren jeweilige Anzahl ist wie folgt auszuführen: In den Jahren 2018-2022 wurde haushalterisch unter dem Titel Geldbußen, Geldstrafen und Gerichtskosten in jedem Jahr eine Schätzung von 15.000 € veranschlagt. Die tatsächlichen Einnahmen beliefen sich im Jahr 2018 auf 3.210,56 € (davon 2 Bußgelder und 3 Zwangsgelder), im Jahr 2019 auf 5.896 € (davon 6 Bußgelder und 1 Zwangsgeld), im Jahr 2020 auf 22.483,50 € (davon 7 Bußgelder und 3 Zwangsgelder), im Jahr 2021 auf 20.222,50 € (davon 11 Bußgelder und kein Zwangsgeld) und im Jahr 2022 auf 133.346,00 € (davon 14 Bußgelder und kein Zwangsgeld). Es wird darauf hingewiesen, dass Verwarnungen lediglich auf Grundlage des Art. 58 Abs. 2 Buchst. b DSGVO erhoben werden und in diesem Zusammenhang keine Geldbußen oder Geldstrafen verhängt, sondern lediglich Verwaltungsgebühren erhoben werden, die nicht unter den genannten Titel fallen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen