Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022

1) eine jahresweise Aufstellung der (summierten) Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder, die Ihre Behörde 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 hätte voraussichtlich einnehmen sollen (lt. Haushaltsplan Ihres Bundeslandes) und wie viele Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder Ihre Behörde in diesen Jahren tatsächlich eingenommen hat (lt. Haushaltsrechnung Ihres Bundeslandes).

2) sofern verfügbar: die jahresweise Anzahl der einzelnen Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder (z.B. "5 Geldstrafen in 2018").

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) eine jahresweise Aufstellung der (…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022 [#267017]
Datum
5. Januar 2023 08:22
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) eine jahresweise Aufstellung der (summierten) Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder, die Ihre Behörde 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 hätte voraussichtlich einnehmen sollen (lt. Haushaltsplan Ihres Bundeslandes) und wie viele Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder Ihre Behörde in diesen Jahren tatsächlich eingenommen hat (lt. Haushaltsrechnung Ihres Bundeslandes). 2) sofern verfügbar: die jahresweise Anzahl der einzelnen Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder (z.B. "5 Geldstrafen in 2018").
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267017/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese i…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022 [#267017]
Datum
6. Januar 2023 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
18.01/23.001 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage! > Antrag nach dem IZG-SH/…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022 [#267017]
Datum
3. Februar 2023 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen
18.01/23.001 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage! > Antrag nach dem IZG-SH/VIG > > Guten Tag, > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > 1) eine jahresweise Aufstellung der (summierten) Geldstrafen, Geldbußen > und Verwarnungsgelder, die Ihre Behörde 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 > hätte voraussichtlich einnehmen sollen (lt. Haushaltsplan Ihres > Bundeslandes) und wie viele Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder > Ihre Behörde in diesen Jahren tatsächlich eingenommen hat (lt. > Haushaltsrechnung Ihres Bundeslandes). > > 2) sofern verfügbar: die jahresweise Anzahl der einzelnen Geldstrafen, > Geldbußen und Verwarnungsgelder (z.B. "5 Geldstrafen in 2018"). Dazu ist die folgende Information verfügbar: 2018: keine Bußgelder verhängt, Gesamtsummer 0 Euro 2019: keine Bußgelder verhängt, Gesamtsummer 0 Euro 2020: keine Bußgelder verhängt, Gesamtsummer 0 Euro 2021: 4 Bußgelder, Gesamtsumme 14.702 Euro 2022: 2 Bußgelder, Gesamtsumme 100 Euro Verwarnungsgelder nach § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes kann die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein nicht verhängen. Dies ist durch § 41 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes ausdrücklich ausgeschlossen. Auch Geldstrafen kann die Landesbeauftragte für Datenschutz nicht verhängen. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen des Strafverfahrens, die im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht möglich sind. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen