Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022

1) eine jahresweise Aufstellung der (summierten) Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder, die Ihre Behörde 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 hätte voraussichtlich einnehmen sollen (lt. Haushaltsplan Ihres Bundeslandes) und wie viele Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder Ihre Behörde in diesen Jahren tatsächlich eingenommen hat (lt. Haushaltsrechnung Ihres Bundeslandes).

2) sofern verfügbar: die jahresweise Anzahl der einzelnen Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder (z.B. "5 Geldstrafen in 2018").

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022 [#266745]
Datum
2. Januar 2023 08:32
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1) eine jahresweise Aufstellung der (summierten) Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder, die Ihre Behörde 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 hätte voraussichtlich einnehmen sollen (lt. Haushaltsplan Ihres Bundeslandes) und wie viele Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder Ihre Behörde in diesen Jahren tatsächlich eingenommen hat (lt. Haushaltsrechnung Ihres Bundeslandes). 2) sofern verfügbar: die jahresweise Anzahl der einzelnen Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder (z.B. "5 Geldstrafen in 2018").
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266745/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 2.1.2023 Az.: J1/3/2023 Sehr << Antragsteller:in >> wir haben …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 2.1.2023
Datum
10. Januar 2023 14:25
Status
Warte auf Antwort
31,7 KB
Az.: J1/3/2023 Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihren Antrag auf Informationszugang vom 2.1.2023 erhalten. Ihr Antrag wird unter dem Aktenzeichen J1/3/2023 bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Behörde an. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat in den Jahren 2018 – 2022 keine Verwarnungsgelder und Geldstrafen verhängt. Für diese Positionen gibt und gab es auch keine Planwerte im Haushaltsplan des HmbBfDI. Der HmbBfDI veranschlagt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ausschließlich, welche Erlöse er aufgrund von Bußgeldzahlungen erwartet. Dies vorausgeschickt teile ich Ihnen zu Ihrem Informationsersuchen folgendes mit: [cid:image002.png@01D924FF.5EB4D4F0] Falls Sie noch Fragen zu der Bearbeitung Ihres Antrags haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 2.1.2023 [#266745] Guten Tag, haben Sie vielen Dank für Ihre Unterstütz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 2.1.2023 [#266745]
Datum
25. Januar 2023 07:47
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, haben Sie vielen Dank für Ihre Unterstützung. Eine Verständnisfrage zu der angehängten Tabelle und "Der HmbBfDI veranschlagt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ausschließlich, welche Erlöse er aufgrund von Bußgeldzahlungen erwartet": In der angehängten Tabelle sind neben den "Plan-Erlösen" auch "Ist-Erlöse" aufgeschlüsselt. Handelt es sich bei den Ist-Erlösen auch nur um tatsächliche Bußgeldzahlungen oder sind dort weitere Erlösekomponenten enthalten? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266745/

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Nachricht vom 25.1.2023 [#266745] Az.: J1/3/2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ih…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Nachricht vom 25.1.2023 [#266745]
Datum
31. Januar 2023 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: J1/3/2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25.1.2023. Bei den Ist-Erlösen handelt es sich nur um Erlöse aus Bußgeldern. Lediglich im Jahr 2018 gibt es eine kleine Unschärfe, da hier auch Gebühren und Auslagen, die im Zusammenhang mit den Bußgeldverfahren entstanden und erhoben worden sind, auf diesem Erlöskonto verbucht wurden. Ich hoffe, dass ich Ihre Frage hiermit beantwortet habe. Mit freundlichen Grüßen