Geldwäsche im Mobilfunk
Akten, die nachvollziehbar machen, welche Sachverhalte haben Ihre Behörde dazu veranlasst, die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz "auf die in regelmäßigen Abständen aktualisierten europarechtlichen Listen zur Bekämpfung von Geldwäsche" hinzuweisen.
= Begründung =
der "Allgemeinverfügung zur Festlegungvon Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung" habe ich entnommen
"Die Unternehmen sind seitens der Bundesnetzagentur insofern bereits im laufenden Verfahren u.a. auf die in regelmäßigen Abständen aktualisierten europarechtlichen Listen zur Bekämpfung von Geldwäsche hingewiesen worden."
= Quellen =
[1] Allgemeinverfügung zur Festlegungvon Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung, 16.10.2019 - https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch/Amtsblattverfuegungen/Vfg108_20_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=1#page=5
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Februar 2020
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6. März 2020
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