Geldwäsche im Mobilfunk

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Akten, die nachvollziehbar machen, welche Sachverhalte haben Ihre Behörde dazu veranlasst, die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz "auf die in regelmäßigen Abständen aktualisierten europarechtlichen Listen zur Bekämpfung von Geldwäsche" hinzuweisen.

= Begründung =
der "Allgemeinverfügung zur Festlegungvon Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung" habe ich entnommen

"Die Unternehmen sind seitens der Bundesnetzagentur insofern bereits im laufenden Verfahren u.a. auf die in regelmäßigen Abständen aktualisierten europarechtlichen Listen zur Bekämpfung von Geldwäsche hingewiesen worden."

= Quellen =
[1] Allgemeinverfügung zur Festlegungvon Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung, 16.10.2019 - https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch/Amtsblattverfuegungen/Vfg108_20_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=1#page=5

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2020
  • Frist
    6. März 2020
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die …
An Bundesnetzagentur Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Geldwäsche im Mobilfunk [#179196]
Datum
4. Februar 2020 09:13
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen, welche Sachverhalte haben Ihre Behörde dazu veranlasst, die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz "auf die in regelmäßigen Abständen aktualisierten europarechtlichen Listen zur Bekämpfung von Geldwäsche" hinzuweisen. = Begründung = der "Allgemeinverfügung zur Festlegungvon Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung" habe ich entnommen "Die Unternehmen sind seitens der Bundesnetzagentur insofern bereits im laufenden Verfahren u.a. auf die in regelmäßigen Abständen aktualisierten europarechtlichen Listen zur Bekämpfung von Geldwäsche hingewiesen worden." = Quellen = [1] Allgemeinverfügung zur Festlegungvon Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung, 16.10.2019 - https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch/Amtsblattverfuegungen/Vfg108_20_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=1#page=5
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 179196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179196 Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Bundesnetzagentur
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach §1 IFG / Ihr Zeichen Anfrage-Nr. 17497 / mein Zeichen IFG 002/2020/
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach §1 IFG / Ihr Zeichen Anfrage-Nr. 17497 / mein Zeichen IFG 002/2020/
Datum
19. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen