geltendes Baurecht in Berlin Lichterfelde Ost

„Rechtsverordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und städtebaulicher Eigenart des Gebietes Lichterfelde Ost im Bezirk Steglitz von Berlin“ (Beschluss 74/95 vom 21. März 1995)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
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Georg Siebert
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
Georg Siebert
Betreff
geltendes Baurecht in Berlin Lichterfelde Ost [#205205]
Datum
7. Dezember 2020 18:39
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
„Rechtsverordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und städtebaulicher Eigenart des Gebietes Lichterfelde Ost im Bezirk Steglitz von Berlin“ (Beschluss 74/95 vom 21. März 1995)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Georg Siebert Anfragenr: 205205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205205/ Postanschrift Georg Siebert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Georg Siebert
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrter Herr Siebert, um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen zu lassen, muss ich Ihre Anfrage inte…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
AW: geltendes Baurecht in Berlin Lichterfelde Ost [#205205]
Datum
8. Dezember 2020 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Siebert, um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen zu lassen, muss ich Ihre Anfrage intern an Dritte weiterleiten. Stimmen Sie dem zu? Mit freundlichen Grüßen
Georg Siebert
Sehr geehrte<< Anrede >> ich stimmte der Weitergabe zu! ... Mit freundlichen Grüßen Georg Siebert …
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
Georg Siebert
Betreff
AW: geltendes Baurecht in Berlin Lichterfelde Ost [#205205]
Datum
8. Dezember 2020 13:23
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich stimmte der Weitergabe zu! ... Mit freundlichen Grüßen Georg Siebert Anfragenr: 205205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205205/

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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrter Herr Siebert, ich habe aus dem Stadtentwicklungsamt das Gesetz- und Verordnungsblatt bekommen, in d…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
AW: geltendes Baurecht in Berlin Lichterfelde Ost [#205205]
Datum
8. Dezember 2020 15:08
Status
Sehr geehrter Herr Siebert, ich habe aus dem Stadtentwicklungsamt das Gesetz- und Verordnungsblatt bekommen, in dem Sie die nötigen Informationen finden. Mit freundlichen Grüßen