Geltungsbereich § 73 Hessisches Schulgesetz (Bewertung der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens)

Für welche Schulen (Grundschulen, Gesamtschulen, Realschulen etc.) und für welche Jahrgangsstufen (z.B.nur Primar- Sekundar- oder Oberstufe) gilt der § 73, insbesondere der Absatz (4)?

Es wurde mir gesagt, dass der §73 (4) nicht für alle hessische Schulformen und nicht für alle Jahrgangsstufen gilt. Stimmt das?

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  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
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An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
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Betreff
Geltungsbereich § 73 Hessisches Schulgesetz (Bewertung der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens) [#303473]
Datum
18. März 2024 14:59
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für welche Schulen (Grundschulen, Gesamtschulen, Realschulen etc.) und für welche Jahrgangsstufen (z.B.nur Primar- Sekundar- oder Oberstufe) gilt der § 73, insbesondere der Absatz (4)? Es wurde mir gesagt, dass der §73 (4) nicht für alle hessische Schulformen und nicht für alle Jahrgangsstufen gilt. Stimmt das?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303473/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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