Geltungsdauer Genesenenstatus
ich bin eine genesene Person im Sinne des §2 Nr. 4 Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV). Das erforderliche Zertifikat weist als Datum des ersten positiven Testergebnisses den 01.12.2021 aus und legt den 31.05.2022 als Ende des Gültigkeitszeitraumes fest. Wie ich aus den Medien (!) erfahren habe, wurde Ihre Behörde ermächtigt, die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus bedarfsweise anzupassen. Dies wurde auch umgehend in die Tat umgesetzt und die Gültigkeitsdauer von 6 Monaten auf 90 Tage (effektiv 62 Tage) verkürzt. Hierzu möchte ich gern um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
1) Mein Genesenenstatus endet gemäß Zertifikat am 31.05.2022. Bin ich von der Neuregelung betroffen?
2) Falls ja, wie ist diese Schlechterstellung mit dem Rückwirkungsverbot gesetzlicher Regelungen zu vereinbaren?
3) Eine amtliche Bekanntmachung dieser Regelung ist bisher nicht erfolgt. Es liegen lediglich die Verlautbarungen der Medien hierüber vor. Welche rechtsbindende Wirkung hat diese Form der Bekanntmachung?
Da ich unmittelbar von der Regelung betroffen bin, die erheblich in meine Rechte der Art. 1-18 Grundgesetz eingreift, ersuche ich um Zustellung eines ordnungsgemäßen rechtsmittelfähigen Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung, um den Rechtsweg beschreiten zu können.
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. Januar 2022
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22. Februar 2022
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