Gemeinde Glowe auf Rügen - Bebauungsplan 35

Den in der Landkreisverwaltung nach dem BauGB geführten Schrift- und E-Mail-Verkehr zu Abweichungen und, oder Befreiungen - auch deren Beantragungen - vom Bebauungsplan 35 „seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen" für den Bereich Boddenwiesen in Glowe auf Rügen:

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Glowe/Bebauungsplan/2297/2462

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeinde Glowe auf Rügen - Bebauungsplan 35 [#297150]
Datum
14. Januar 2024 14:42
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den in der Landkreisverwaltung nach dem BauGB geführten Schrift- und E-Mail-Verkehr zu Abweichungen und, oder Befreiungen - auch deren Beantragungen - vom Bebauungsplan 35 „seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen" für den Bereich Boddenwiesen in Glowe auf Rügen: https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Glowe/Bebauungsplan/2297/2462
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297150/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Datum
14. Januar 2024 18:59
Status
Warte auf Antwort
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Behörde
Betreff
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Datum
19. Januar 2024 15:00
Status
Warte auf Antwort
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Gemeinde Glowe auf Rügen - Bebauungsplan 35 [#297150]
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
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Via
Fax
Betreff
Gemeinde Glowe auf Rügen - Bebauungsplan 35 [#297150]
Datum
11. Februar 2024 00:15
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) [#297150] Dies ist eine nochmalige Zuste…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
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Betreff
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) [#297150]
Datum
11. Februar 2024 18:23
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Dies ist eine nochmalige Zustellung auf Grund Ihrer geänderten E-Mail Adresse. Auch der Faxversand war erst am 10.02.2024 erfolgreich. -------------------- Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den in der Landkreisverwaltung nach dem BauGB geführten Schrift- und E-Mail-Verkehr zu Abweichungen und, oder Befreiungen - auch deren Beantragungen - vom Bebauungsplan 35 „seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen" für den Bereich Boddenwiesen in Glowe auf Rügen: https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Glowe/Bebauungsplan/2297/2462 Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297150/ Anfragenr: 297150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297150/
Landkreis Vorpommern-Rügen
Eingangsbestätigung Antrag nach dem IFG M-V Sehr [geschwärzt], mit Fax vom 12.02.2024 stellten Sie einen Antrag n…
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen
Betreff
Eingangsbestätigung Antrag nach dem IFG M-V
Datum
13. Februar 2024 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], mit Fax vom 12.02.2024 stellten Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V). Der Antrag ist eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 113.06.05-2024/0009 bearbeitet. Ich bitte Sie für die weitere Bearbeitung mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, da der Landkreis Vorpommern-Rügen sehr stark eingeschränkt digital erreichbar ist. Sobald ich die Prüfung abgeschlossen habe, erhalten Sie dann unverzüglich eine postalische Antwort. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] SB Bürgerkommunikation Datenschutzrechtlicher Hinweis Zweck der Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Ihre personenbezogenen Daten werden durch mich zum Zwecke der Prüfung Ihrer vorgebrachten Darlegungen in Ihrem Anliegen verarbeitet. Die Rechtmäßigkeit ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO i. V. m. § 115 Abs. 1 Satz 1-5 KV M-V. [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] SB Bürgerkommunikation ************************************* Landkreis Vorpommern-Rügen Fachdienst 01 Büro des Landrates und des Kreistages Carl- Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund Telefon: 03831 357-1300 E-Mail: [geschwärzt] Internetadresse: www.lk-vr.de [1] ************************************* [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Antrag nach dem IFG M-V - Az.: 113.06.05-2024/0009 [#297150] Guten Tag, Ihre der Erhebun…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Antrag nach dem IFG M-V - Az.: 113.06.05-2024/0009 [#297150]
Datum
13. Februar 2024 12:32
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre der Erhebung einer Postanschrift zugrunde liegende Zweckbestimmung, mir die Entscheidung über meine Anfrage in Schriftform auf dem Postweg bekannt zu geben, erweist sich als zu weit, um mit dem Grundsatz der Datenminimierung vereinbar zu sein (DSGVO). Für den weiteren damit verfolgten Zweck, die Durchführung eines rechtmäßigen Verwaltungsverfahrens, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt einer Identifizierung des IFG-Antragstellers, ist die Erhebung einer Postanschrift nicht erforderlich, siehe OVG Münster, 15.06.2022, 16 A 857/21. Da die Kreisverwaltung es dem Anschein nach nicht vermochte, Datensicherheit herzustellen, siehe Ihre Ausführungen zum Cyberangriff: https://www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Allgemeine-Ordnung/Katastrophenschutz/Ausfall-IT-Systeme/ ist die Datensparsamkeit für unsere Kommunikation hier unter besonderer Feststellung. Ich bitte Sie damit um weitere Bearbeitung per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297150/
Landkreis Vorpommern-Rügen
Bitte um Mitwirkung zum gestellten IFG Antrag vom 12.02.2024 Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 13.02.2024 bat ich…
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen
Betreff
Bitte um Mitwirkung zum gestellten IFG Antrag vom 12.02.2024
Datum
6. März 2024 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 13.02.2024 bat ich um Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift, da andernfalls aufgrund der Cyberangriffs die weitere Bearbeitung nicht erfolgen kann. Für die Übermittlung des Bescheides und der Informationen ist Ihre Adresse zwingend nötig. Sollte ich bis zum 20.03.2024 keine Rückmeldung erhalten, stelle ich das Verfahren ein. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] SB Bürgerkommunikation ************************************* Landkreis Vorpommern-Rügen Fachdienst 01 Büro des Landrates und des Kreistages Carl- Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund Telefon: 03831 357-1300
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bitte um Mitwirkung zum gestellten IFG Antrag vom 12.02.2024 [#297150] Sehr << Anrede >> meine In…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bitte um Mitwirkung zum gestellten IFG Antrag vom 12.02.2024 [#297150]
Datum
6. März 2024 17:21
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinde Glowe auf Rügen - Bebauungsplan 35“ vom 14.01.2024 (#297150) konnte Ihnen auf Grund der Umstände, Ziel eines "Cyberangriffs" zu sein, erst am 11.02.2024 rechtswirksam zugestellt werden. Ich darf Ihnen mitteilen, somit erst den 15.03.2024 als Frist zu betrachten. Ihre Argumentation aus Ihrer heutigen Nachricht, dieser Angriff setze nun in Folge auch die DSGVO "zwingend" außer Kraft - nicht weniger dürfte es wohl bedeuten - fehlt die Rechtsgrundlage. Innerhalb dieser Anfrage wird Ihnen die technische Möglichkeit gegeben, Anhänge hochzuladen bzw. direkt einer E-Mail (wie jene, soeben von Ihnen versandte) anzuhängen. Ihre Argumentation läuft also auch hier fehl. Sollte ich bis zum Ablauf der Frist keine Übermittlung der angefragten Unterlagen erhalten, werde ich den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Mail Delivery Subsystem
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. März 2024 21:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,1 KB

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Bitte um Mitwirkung zum gestellten IFG Antrag vom 12.02.2024 [#297150] Sehr << Anrede >> meine In…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bitte um Mitwirkung zum gestellten IFG Antrag vom 12.02.2024 [#297150]
Datum
7. März 2024 14:40
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinde Glowe auf Rügen - Bebauungsplan 35“ vom 14.01.2024 (#297150) konnte Ihnen auf Grund der Umstände, Ziel eines "Cyberangriffs" zu sein, erst am 11.02.2024 rechtswirksam zugestellt werden. Ich darf Ihnen mitteilen, somit erst den 15.03.2024 als Frist zu betrachten. Ihre Argumentation aus Ihrer heutigen Nachricht, dieser Angriff setze nun in Folge auch die DSGVO "zwingend" außer Kraft - nicht weniger dürfte es wohl bedeuten - fehlt die Rechtsgrundlage. Innerhalb dieser Anfrage wird Ihnen die technische Möglichkeit gegeben, Anhänge hochzuladen bzw. direkt einer E-Mail (wie jene, soeben von Ihnen versandte) anzuhängen. Ihre Argumentation läuft also auch hier fehl. Sollte ich bis zum Ablauf der Frist keine Übermittlung der angefragten Unterlagen erhalten, werde ich den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297150/
Mail Delivery Subsystem
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. März 2024 17:32
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.eml
9,1 KB

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Landkreis Vorpommern-Rügen
Antwort auf Ihre E-Mail vom 07.03.2024 Sehr [geschwärzt], entgegen Ihrer Behauptung setze ich nicht die Datenschu…
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen
Betreff
Antwort auf Ihre E-Mail vom 07.03.2024
Datum
12. März 2024 14:26
Status
Sehr [geschwärzt], entgegen Ihrer Behauptung setze ich nicht die Datenschutzgrundverordnung außer Kraft. Gem. Artikel 4 Abs. 1 DSG M-V besteht die gesetzliche Ermächtigung zur Datenverarbeitung, soweit sie zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich ist. Gem. § 10 IFG M-V ist ein Formerfordernis bei der Antragsstellung nötig. Diese Formanforderungen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, insbesondere im Hinblick auf die Identität der antragsstellenden Person. Eine Antragsstellung per Fax oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 3a VwVfG M-V genügt nur dann der Schriftform, wenn die Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. Dieser Zugang ist durch den Landkreis Vorpommern-Rügen nicht eröffnet worden und Ihre E-Mail bzw. Ihr Fax enthielt keine qualifizierte elektronische Signatur. Nach gesetzlicher Grundlage ist ihr Antrag demnach nicht gesetzeskonform und bedürfe keiner weiteren Bearbeitung. Ihre genannte Frist ist folglich hinfällig. Unabhängig davon hat gem. §4 IFG M-V die Behörde die begehrten Informationen für die antragsstellende Person schriftlich oder mündlich zugänglich zu machen. Darüber hinaus ist eine Zugänglichmachung vor Ort in Form einer Akteneinsicht möglich. Eine digitale Bereitstellung ist nicht Teil des Gesetzes. Losgelöst davon ist es dem Landkreis Vorpommern-Rügen bis auf Weiteres nicht möglich technische Kommunikationswege zu nutzen. Es wurden ausschließlich für wenige Bereiche sogenannte Übergangs E-Mails eingerichtet, die ausschließlich ein Versenden von „Nur-Text-Mails" zulässt, Anhänge sind strengstens untersagt. Es besteht auch weiterhin keine Anbindung an das Internet, sodass auch ein „Hochladen" unmöglich ist. Trotz dessen möchte ich Ihrem Antragsersuchen entsprechen, weshalb ich um entsprechende Zuarbeit Ihrerseits gebeten habe. Aus diesem Grund bitte ich Sie letztmalig um Mitteilung Ihrer Anschrift, sodass ich dies in Gänze als Erfüllung des Formerfordernisses betrachten kann. Nach Abschluss des Verfahrens übersende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen gern ebenso per Post, sodass Sie nicht zu einem Termin zur Einsichtnahme erscheinen müssten. Bis dahin erfüllt Ihr Fax bzw. Ihre E-Mail nicht das Schriftformerfordernis und bleibt demnach unbearbeitet. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] SB Bürgerkommunikation ************************************* Landkreis Vorpommern-Rügen Fachdienst 01 Büro des Landrates und des Kreistages Carl- Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund Telefon: 03831 [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort auf Ihre E-Mail vom 07.03.2024 [#297150] Sehr << Anrede >> bitte beachten Sie meine konju…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort auf Ihre E-Mail vom 07.03.2024 [#297150]
Datum
12. März 2024 18:06
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte beachten Sie meine konjunktive Formulierung zur DSGVO. Die Übersendung meines Antrages per Fax genügt der verlangten Schriftform gem. § 10 IFG M-V. Dies haben Sie mit obiger Nachricht vom 13. Februar 2024 so auch bestätigt und ein Aktenzeichen angelegt. Die Angabe einer Anschrift solle - hier nicht vorliegende - Mängel der verlangten Schriftform heilen, ist nicht nachvollziehbar. Die seit über 3 Monaten andauernden technischen Umstände des Landkreises, die demnach daraus erlassenen 'strengsten Untersagungen' - deren Sinnhaftigkeit bleibt unbetrachtet, so sollten E-Mails generell in Plain text verfaßt werden - können nicht zu Lasten des Antragstellers ausgelegt werden. Das der Landkreis allgemein als Anhang per E-Mail die begehrten Informationen erteilt, läßt sich hier erkennen: https://fragdenstaat.de/anfragen/an/landkreis-vorpommern-rugen/?status=erfolgreich Fertigen Sie die Kopien der angefragten Informationen bitte als PDF aus und melden sich gerne hier, sobald verfügbar. Die Kollegen der IT werden "bis auf Weiteres" sicher in Kürze beilegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297150/
Landkreis Vorpommern-Rügen
Antwort auf Ihre E-Mail vom 12.03.2024 Sehr [geschwärzt], aufgrund Ihrer erneuten E-Mail habe ich entsprechende R…
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen
Betreff
Antwort auf Ihre E-Mail vom 12.03.2024
Datum
14. März 2024 06:47
Status
Sehr [geschwärzt], aufgrund Ihrer erneuten E-Mail habe ich entsprechende Rechtsberatung beim Fachdienst Recht des Landkreises Vorpommern-Rügen eingeholt. Das OVG Münster hat am 15.06.2022, 16 A 857/21, zum IFG des Bundes entschieden, dass das Bundesinnenministerium nicht grundsätzlich eine Postanschrift fordern darf, wenn ein Antrag per E-Mail gestellt wird, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um eine allein für die Antragstellung generierte E-Mail-Adresse der Plattform FragDenStaat handelt. Die Pflicht, eine Postadresse anzugeben, ergebe sich weder aus dem IFG noch aus den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Verfahrensvorschriften. Zulässig ist die Abfrage einer postalischen Anschrift dann, wenn ein Gebührenbescheid zu erlassen oder der Antrag (teilweise) abgelehnt wird. Nach Erstbewertung des Antrages und der mir nun vorliegenden Verfahrensakten musste ich feststellen, dass Ihre Anfrage einen höheren Verwaltungsaufwand erfordert. Die begehrten Unterlagen müssen zusammengestellt und nach Ausschlusskriterien gemäß §§ 5 - 8 IFG M-V geprüft werden. Darüber hinaus bedarf es mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Schwärzung oder Datenabtrennung. Gemäß § 13 IFG M-V sind für Amtshandlungen nach dem IFG M-V, die einen höheren Verwaltungsaufwand erfordern, Gebühren und Auslagen zu erheben. Es besteht somit eine Kostenerhebungspflicht. Die voraussichtliche Gebühr ist dem Antragsteller vor abschließender Entscheidung gem. § 4 Informationskostenverordnung (IFGKostVO M-V) schriftlich bekannt zu geben. Die Grundlage für die Gebührenfestsetzung ist der jeweils geltende Gebührenerlass des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern (2022/2023) und setzt sich aus Personalkosten, Sachkosten, der entsprechenden Bearbeitungszeit und ggf. der Reisekosten zusammen. Die Gebühr wird daher gemäß Tarifstelle 2.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IFGKostVO M-V voraussichtlich 113,00 EUR betragen. Da Sie wiederholt die Nennung Ihrer Anschrift verweigern, stelle ich hiermit das Verfahren ein. Ein entsprechenden Ablehnungsbescheid können Sie persönlich im Landkreis Vorpommern-Rügen, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund, Zimmer 135 währen der Öffnungszeiten abholen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] SB Bürgerkommunikation ************************************* Landkreis Vorpommern-Rügen Fachdienst 01 Büro des Landrates und des Kreistages Carl- Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund Telefon: 03831 [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gemeinde Glowe auf Rügen - Bebauungsplan 35“ [#297150]
Datum
14. März 2024 10:00
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/297150/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da mit wechselnden Begründungen - unter Verwurf der jeweils vorherigen - eine Bearbeitung ohne Postanschrift des Antragstellers verweigert und letztlich mit Nachricht vom 14. März 2024 der Versuch unternommen wird, das Verfahren einzustellen. Vorsorglich verweise ich auf den Charakter einer einfachen Anfrage (§ 13 IFG M-V), da Abweichungen und Befreiungen vom Bebauungsplan dem Wesen nach denselben vom Umfang nicht überschreiten werden. Diese, meine persönliche Auffassung befreie gegebenenfalls auch vor dem Eindruck einer Flucht in die Gebühren, am ENDE einer Bearbeitung. Bitte erlauben Sie mir das Danebenstellen dieser Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/290809 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 297150.pdf - 2024-01-14_2-unknown.eml - 2024-01-19_1-unknown.eml - 2024-02-10_1-fax.pdf - 2024-03-06_3-unknown.eml - 2024-03-11_1-unknown.eml Anfragenr: 297150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297150/
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#297150] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Gemeind…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#297150]
Datum
11. April 2024 15:40
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Gemeinde Glowe auf Rügen - Bebauungsplan 35“ (14.01.2024, #297150) zurück, nachdem ich Ihre Einstellung des Verfahrens am 14.03.2024 zur Kenntnis genommen habe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>