Gemeinde Wadgassen auf Facebook

Anfrage an: Gemeinde Wadgassen

Schon längere Zeit bin ich bei Facebook Gemeinde Wadgassen total ausgeschlossen bzw. ausgesperrt. Ich bitte mir mitzuzteilen, wie der Text genau lautete, der zu meinem Ausschluss geführt hat. Auch bitte ich mir mitzuteilen, auf welcher gesetzlichen Grundlage das geschieht und wie lange Sie gedenken, die Sperre von mir bei Facebook Gemeinde Wadgassen aufrechtzuerhalten?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Januar 2024
  • Frist
    2. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Günter Schott
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schon längere Zeit bin ich bei Fac…
An Gemeinde Wadgassen Details
Von
Günter Schott
Betreff
Gemeinde Wadgassen auf Facebook [#298858]
Datum
31. Januar 2024 11:10
An
Gemeinde Wadgassen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schon längere Zeit bin ich bei Facebook Gemeinde Wadgassen total ausgeschlossen bzw. ausgesperrt. Ich bitte mir mitzuzteilen, wie der Text genau lautete, der zu meinem Ausschluss geführt hat. Auch bitte ich mir mitzuteilen, auf welcher gesetzlichen Grundlage das geschieht und wie lange Sie gedenken, die Sperre von mir bei Facebook Gemeinde Wadgassen aufrechtzuerhalten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Günter Schott Anfragenr: 298858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298858/ Postanschrift Günter Schott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günter Schott
Gemeinde Wadgassen
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Diese ist bei uns eingegangen und wird umgehend bearbeitet bzw. an die zuständige…
Von
Gemeinde Wadgassen
Betreff
Gemeinde Wadgassen auf Facebook [#298858]
Datum
31. Januar 2024 11:11
Status
Warte auf Antwort
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Vielen Dank für Ihre Nachricht! Diese ist bei uns eingegangen und wird umgehend bearbeitet bzw. an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit während der allgemeinen Dienstzeiten persönlich an uns wenden: Gemeinde Wadgassen/Rathaus Lindenstraße 114 66787 Wadgassen Telefon + WhatsApp: 06834-944-0 Fax: 06834/944-127 Unsere Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Mit freundlichen Grüßen
Günter Schott
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinde Wadgassen auf Facebook“ vom 31.01.2024 (#298858) wurde vo…
An Gemeinde Wadgassen Details
Von
Günter Schott
Betreff
AW: Gemeinde Wadgassen auf Facebook [#298858]
Datum
2. März 2024 16:50
An
Gemeinde Wadgassen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinde Wadgassen auf Facebook“ vom 31.01.2024 (#298858) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Günter Schott

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Gemeinde Wadgassen
Betreff
AW: Gemeinde Wadgassen auf Facebook [#298858]
Datum
2. März 2024 16:51
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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12,1 KB
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Diese ist bei uns eingegangen und wird umgehend bearbeitet bzw. an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit während der allgemeinen Dienstzeiten persönlich an uns wenden: Gemeinde Wadgassen/Rathaus Lindenstraße 114 66787 Wadgassen Telefon + WhatsApp: 06834-944-0 Fax: 06834/944-127 Unsere Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Mit freundlichen Grüßen