Gemeindeimmobilien

Aller in der GemeindeBesitz befindlichen Immobilien und deren Verwendungszweck plus Einnahmen für die Gemeinde

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juni 2016
  • Frist
    22. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
Robert Erdmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Inden Details
Von
Robert Erdmann
Betreff
Gemeindeimmobilien [#17135]
Datum
19. Juni 2016 22:58
An
Kommunalverwaltung Inden
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aller in der GemeindeBesitz befindlichen Immobilien und deren Verwendungszweck plus Einnahmen für die Gemeinde
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann
Robert Erdmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeindeimmobilien“ vom 19.06.2016 (#17135) wu…
An Kommunalverwaltung Inden Details
Von
Robert Erdmann
Betreff
AW: Gemeindeimmobilien [#17135]
Datum
28. Juli 2016 15:34
An
Kommunalverwaltung Inden
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeindeimmobilien“ vom 19.06.2016 (#17135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann Anfragenr: 17135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Robert Erdmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeindeimmobilien“ vom 19.06.2016 (#17135) wu…
An Kommunalverwaltung Inden Details
Von
Robert Erdmann
Betreff
AW: AW: Gemeindeimmobilien [#17135]
Datum
2. August 2016 15:32
An
Kommunalverwaltung Inden
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeindeimmobilien“ vom 19.06.2016 (#17135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann Anfragenr: 17135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Robert Erdmann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Erdmann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gemeindeimmobilien“ [#17135]
Datum
10. August 2016 15:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/17135 Leider bekomme ich für meine o.g. Anfrage keinen Eingangsbescheid bzw. einen Bearbeitungsstatus. Ich bitte um Vermittlung in o.g. Anfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann Anfragenr: 17135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.08.2016 wird hiermit bestätigt. ---------------------------------------------…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gemeindeimmobilien“ [#17135]
Datum
10. August 2016 15:34
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.08.2016 wird hiermit bestätigt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 10.08.2016 Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 10.08.2016
Datum
17. August 2016 11:36
Status
Warte auf Antwort
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Weggen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16 Betreff: Ihre E-Mail vom 10.08.2016 Sehr geehrter Herr Erdmann, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de\metanavi_Kontakt\key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de> P Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob Sie diese E-Mail ausdrucken!
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Robert Erdmann
AW: Ihr Informationszugangsantrag vom 19.06.2016/ Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16 [#17135] Sehr geehrte Damen un…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Erdmann
Betreff
AW: Ihr Informationszugangsantrag vom 19.06.2016/ Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16 [#17135]
Datum
10. November 2016 09:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeindeimmobilien“ vom 19.06.2016 (#17135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 112 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann Anfragenr: 17135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Ihr Informationszugangsantrag vom 19.06.2016/ Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16 [#17135] Der Eingang Ihrer E-M…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr Informationszugangsantrag vom 19.06.2016/ Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16 [#17135]
Datum
10. November 2016 11:15
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.11.2016 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationszugangsantrag Herrn Robert Erdmanns vom 19.06.2016/ Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16 Bearbeitung: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugangsantrag Herrn Robert Erdmanns vom 19.06.2016/ Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16
Datum
23. November 2016 09:37
Status
Bearbeitung: Christine Weggen Durchwahl: 0211/38424-52 Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16 Betreff: Informationszugangsantrag Herrn Robert Erdmanns vom 19.06.2016 ________________________________ Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Robert Erdmanns vom 19.06.2016 auf Informationszugang zu den im Gemeindeeigentum stehenden Immobilien Sehr geehrte Damen und Herren, in der oben genannten Angelegenheit erinnere ich an die Erledigung meines Schreibens vom 09.09.2016. Leider liegt mir eine Rückantwort von Ihnen bislang nicht vor. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie nach § 13 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zur Stellungnahme verpflichtet sind. Im Hinblick auf die in § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW gesetzte Frist bitte ich Sie darum, umgehend Stellung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
Robert Erdmann
AW: Informationszugangsantrag Herrn Robert Erdmanns vom 19.06.2016/ Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16 [#17135] Seh…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Erdmann
Betreff
AW: Informationszugangsantrag Herrn Robert Erdmanns vom 19.06.2016/ Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16 [#17135]
Datum
21. Februar 2017 09:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeindeimmobilien“ vom 19.06.2016 (#17135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 215 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann Anfragenr: 17135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Informationszugangsantrag Herrn Robert Erdmanns vom 19.06.2016/ Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16 [#17135] Der…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informationszugangsantrag Herrn Robert Erdmanns vom 19.06.2016/ Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16 [#17135]
Datum
21. Februar 2017 13:58
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.02.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Informationszugangsantrag vom 19.06.2016/ Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16 Informationsfreiheitsgesetz Nordrh…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Informationszugangsantrag vom 19.06.2016/ Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16
Datum
3. März 2017 11:19
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16 Sehr geehrter Herr Erdmann, in Ihrem Schreiben vom 21.2.2017 erinnern Sie – vermutlich versehentlich – die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen anstatt der eigentlich zuständigen Gemeinde Inden an die Erledigung Ihres o.g. Antrags. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Erdmann
AW: Ihr Informationszugangsantrag vom 19.06.2016/ Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16 [#17135] Sehr geehrte Damen un…
An Kommunalverwaltung Inden Details
Von
Robert Erdmann
Betreff
AW: Ihr Informationszugangsantrag vom 19.06.2016/ Aktenzeichen: 209.2.3.2.2-2705/16 [#17135]
Datum
3. März 2017 11:41
An
Kommunalverwaltung Inden
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeindeimmobilien“ vom 19.06.2016 (#17135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 215 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann Anfragenr: 17135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>