Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben

ich dürfte bitten die Beschlüsse jeweils vom 24.05.2019 2 K 1597/19 und 2 K 5702/18 in die NRWE Datenbank zu stellen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
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Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ic…
An Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben [#270130]
Datum
13. Februar 2023 08:29
An
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich dürfte bitten die Beschlüsse jeweils vom 24.05.2019 2 K 1597/19 und 2 K 5702/18 in die NRWE Datenbank zu stellen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 270130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270130/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben“ vom 13.02.2023 (#27…
An Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben [#270130]
Datum
18. März 2023 12:31
An
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben“ vom 13.02.2023 (#270130) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel

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Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben“ vom 13.02.2023 (#27…
An Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben [#270130]
Datum
16. September 2023 08:02
An
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben“ vom 13.02.2023 (#270130) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 186 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel