Gemeinderatsbeschluss Nichttolerierung Gehwegparken Hauptstraße

Anfrage an: Gemeinde Pfinztal

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

derzeit ist ja Pfinztal sehr häufig in der Presse wegen der plötzlichen Nichttolerierung des Gehwegparkens ohne ein funktionierendes Parkkonzept, das ja seit Jahren in Planung ist, aber nicht zum Fliegen kommt.

Siehe hierzu auch die älteren Anfragen unter https://fragdenstaat.de/anfrage/parkraumkonzept-ablauf-und-folgen-die-zweite-und-tolerierte-restbreite-bis-zur-nichtmehrtolierung-gehwegparken und https://fragdenstaat.de/anfrage/sachstand-markierungen-parkflaechen-bockstalstrasse-etc

In den BNN Artikel, z.B.
https://bnn.de/karlsruhe/pfinztal/parkproblem-die-ruhe-in-pfinztal-duerfte-nur-von-kurzer-dauer-sein
ist immer wieder die Rede davon, dass es einen Gemeinderatsbeschluss gibt, wo die Verwaltung aufgerufen wird, Gehwegparken an der Hauptstraße nicht mehr zu tolerieren. Auch von einem Schreiben, unterzeichnet von allen Fraktionen, gäbe es, wo die Bürgermeisterin aufgefordert wird, das bitte durchzusetzen.

Es wäre für die Allgemeinheit interessant, warum politische Gremien eine Verwaltung auffordern müssen, geltenes Recht durchzusetzen. Denn Gehwegparken ist ja bekanntlich nicht erlaubt und spätestens seit dem Erlass des Verkehrsministeriums, der ja auch der Gemeinde Pfinztal zuging (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/umsetzung-des-erlass-zur-uberwachung-und-sanktionierung-von-ordnungswidrigkeiten-im-ruhenden-verkehr), hätte die Gemeinde handeln müssen.

Zumal es ja auch eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt Karlsruhe gegen die offensichtliche Tolerierung gab.

Es ist daher für die Allgemeinheit wissenswert, welche Inhalte der Beschluss und der Brief der Fraktionen hat. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:

* den Beschluss des Gemeinderats (der leider nicht in den Sitzungsprotokollen der Gemeinde veröffentlich ist)
* den Brief der Fraktionen zu diesem Thema

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, derzeit ist ja Pfinztal sehr häufig in der Presse wegen der plötzliche…
An Gemeinde Pfinztal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeinderatsbeschluss Nichttolerierung Gehwegparken Hauptstraße [#303051]
Datum
13. März 2024 16:49
An
Gemeinde Pfinztal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, derzeit ist ja Pfinztal sehr häufig in der Presse wegen der plötzlichen Nichttolerierung des Gehwegparkens ohne ein funktionierendes Parkkonzept, das ja seit Jahren in Planung ist, aber nicht zum Fliegen kommt. Siehe hierzu auch die älteren Anfragen unter https://fragdenstaat.de/anfrage/parkraumkonzept-ablauf-und-folgen-die-zweite-und-tolerierte-restbreite-bis-zur-nichtmehrtolierung-gehwegparken und https://fragdenstaat.de/anfrage/sachstand-markierungen-parkflaechen-bockstalstrasse-etc In den BNN Artikel, z.B. https://bnn.de/karlsruhe/pfinztal/parkproblem-die-ruhe-in-pfinztal-duerfte-nur-von-kurzer-dauer-sein ist immer wieder die Rede davon, dass es einen Gemeinderatsbeschluss gibt, wo die Verwaltung aufgerufen wird, Gehwegparken an der Hauptstraße nicht mehr zu tolerieren. Auch von einem Schreiben, unterzeichnet von allen Fraktionen, gäbe es, wo die Bürgermeisterin aufgefordert wird, das bitte durchzusetzen. Es wäre für die Allgemeinheit interessant, warum politische Gremien eine Verwaltung auffordern müssen, geltenes Recht durchzusetzen. Denn Gehwegparken ist ja bekanntlich nicht erlaubt und spätestens seit dem Erlass des Verkehrsministeriums, der ja auch der Gemeinde Pfinztal zuging (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/umsetzung-des-erlass-zur-uberwachung-und-sanktionierung-von-ordnungswidrigkeiten-im-ruhenden-verkehr), hätte die Gemeinde handeln müssen. Zumal es ja auch eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt Karlsruhe gegen die offensichtliche Tolerierung gab. Es ist daher für die Allgemeinheit wissenswert, welche Inhalte der Beschluss und der Brief der Fraktionen hat. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: * den Beschluss des Gemeinderats (der leider nicht in den Sitzungsprotokollen der Gemeinde veröffentlich ist) * den Brief der Fraktionen zu diesem Thema Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303051/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Gemeinde Pfinztal
Niederschrift Sitzung mit dem Beschluss Kontrolle Hauptstraßen Der Gemeinderat Pfinztal hat zur Kontrolle der Haup…
Von
Gemeinde Pfinztal
Via
Briefpost
Betreff
Niederschrift Sitzung mit dem Beschluss Kontrolle Hauptstraßen
Datum
15. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Der Gemeinderat Pfinztal hat zur Kontrolle der Hauptstraßen keinen Beschluss gefasst, da er hierfür keine Zuständigkeit hat. Es handelt sich um einen Wunsch welcher in den letzten Monaten von allen Fraktionen an die Verwaltung herangetragen wurde. In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde hierzu von Frau Bodner auch ein Schreiben verlesen. Sobald das Protokoll fertiggestellt wurde kann dies auch im Internet eingesehen werden. ach Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit und Absprachen mit der Polizei wurde der Wunsch aller Fraktionen dann jetzt umgesetzt. Auch hier waren Personalmangel bei der Polizei und bei uns sicherlich nicht förderlich die Vorbereitungen schneller durchzuführen. Nun ist es jetzt soweit. Die aktuellen Entwicklungen (Parkverbote, Einzeichnung von Parkplätzen in den nächsten Wochen usw.) können Sie auch den öffentlichen Quellen im Internet und der Tagespresse entnehmen.
Gemeinde Pfinztal
Mailverkehr mit BNN - Gemeinderatsbeschluss - stimmt eher nicht Der Inhalt des Artikels in der BNN war falsch und …
Von
Gemeinde Pfinztal
Via
Briefpost
Betreff
Mailverkehr mit BNN - Gemeinderatsbeschluss - stimmt eher nicht
Datum
25. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Der Inhalt des Artikels in der BNN war falsch und wurde nun korrigiert

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Gemeinde Pfinztal
Mailverkehr Hauptamt - Einsicht Niederschrift Sitzung mit dem Beschluss Kontrolle Hauptstraßen.pdf Einsicht derzei…
Von
Gemeinde Pfinztal
Via
Briefpost
Betreff
Mailverkehr Hauptamt - Einsicht Niederschrift Sitzung mit dem Beschluss Kontrolle Hauptstraßen.pdf
Datum
25. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Einsicht derzeit noch nicht möglich, wird noch dauern