Gemeinfreiheit Stationsskizze

Moin,

als Anlage zu Ihrer Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2022 haben Sie eine Stationsskizze des Hamburger Hauptbahnhofs veröffentlicht, die vermutlich von der DB erstellt wurde. Vermutlich ist die Skizze damit nach § 5 UrhG gemeinfrei geworden.

Hat die Bundespolizei bei der DB die entsprechende Rechte eingeholt? Können Sie mir den entsprechenden Schriftverkehr zusenden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2022
  • Frist
    15. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Moin, als Anlage…
An Bundespolizeidirektion Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeinfreiheit Stationsskizze [#240598]
Datum
11. Februar 2022 16:46
An
Bundespolizeidirektion Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Moin, als Anlage zu Ihrer Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2022 haben Sie eine Stationsskizze des Hamburger Hauptbahnhofs veröffentlicht, die vermutlich von der DB erstellt wurde. Vermutlich ist die Skizze damit nach § 5 UrhG gemeinfrei geworden. Hat die Bundespolizei bei der DB die entsprechende Rechte eingeholt? Können Sie mir den entsprechenden Schriftverkehr zusenden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240598/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Hannover
Bundespolizeidirektion Hannover Hannover, 22.02.2022 Sachbereich 14 Gefahrenabwehr SB 14 << A…
Von
Bundespolizeidirektion Hannover
Betreff
WG: Gemeinfreiheit Stationsskizze [#240598]
Datum
22. Februar 2022 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,9 KB


Bundespolizeidirektion Hannover Hannover, 22.02.2022 Sachbereich 14 Gefahrenabwehr SB 14 << Adresse entfernt >> 18 04 03 Sehr Antragsteller/in ihre Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber zugeleitet. Sämtliche Bahnhofspläne sind für jedermann zugänglich im Internet aufrufbar. Den Plan für den Hauptbahnhof Hamburg finden Sie hier: https://www.bahnhof.de/bahnhof-de/bahnhof/Hamburg-Hbf-1030112 Darüber hinaus wurde die Freigabe zur Verwendung des Lageplanes telefonisch am 02.02.2022 bei der Pressestelle der DB AG durch eine Mitarbeiterin des Sachbereiches 14 << Adresse entfernt >> Gefahrenabwehr der Bundespolizeidirektion Hannover eingeholt. Diese Auskunft ergeht für Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Hallo Antragsteller/in mir ist bekannt, dass die Stationspläne frei zugänglich sind. Allerdings sind die Pläne gl…
An Bundespolizeidirektion Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gemeinfreiheit Stationsskizze [#240598]
Datum
22. Februar 2022 16:51
An
Bundespolizeidirektion Hannover
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in mir ist bekannt, dass die Stationspläne frei zugänglich sind. Allerdings sind die Pläne gleichwohl urheberrechtlich geschützt. Das ändert sich in dem Moment, in dem der Plan Teil eines Amtlichen Werkes nach § 5 UrhG wird, weil diese "keinen urheberrechtlichen Schutz" genießen. Die Allgemeinverfügung ist als Werk, das "im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht" wurde, vermutlich ein Amtliches Werk und die Stationsskizze damit vermutlich auch zum Teil eines Amtlichen Werks geworden. Die Bundespolizei hätte damit den urheberrechtlichen Schutz der DB an ihrer Stationsskizze "aufgehoben", und das auch für die Zukunft und außerhalb des Kontextes der Allgemeinverfügung. Das macht die Sache spannend, weil das Urheberrecht häufig weiteren Nutzungen der Skizze im Weg steht. Meine Frage zielte daher darauf ab, ob die entsprechenden Rechte eingeholt wurden. Ich entnehme Ihrer Antwort, dass dem wohl der Fall war. Ich bedanke mich und verbleibe mit Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240598/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/