Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumbdatal

Auf der Bürgerinformationsveranstaltung am 17. September 2014 in Buseck wurde in der Präsentation des beauftragten Planungsbüros die Anfertigung eines avifaunistischen Gutachtens sowie eines Fledermausgutachtens angekündigt.

In der Zwischenzeit wurde der gemeinsame sachliche Teilflächennutzungsplan für die Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen in der Region Lumbdatal vom Regierungspräsidium Gießen, AZ.: RPGI-31-61a0100/2-2013/1, genehmigt.

Ich bitte hiermit um die Herausgabe der im Zuge der Erstellung des o.g. Teilflächennuntzungsplanes angefertigten avifaunistischen Gutachten und Fledermausgutachten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Januar 2018
  • Frist
    16. Februar 2018
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Dr. Meinolf Schubert
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Bürgerinfor…
An Gemeinde Allendorf (Lumda) Details
Von
Dr. Meinolf Schubert
Betreff
Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumbdatal [#26127]
Datum
13. Januar 2018 18:17
An
Gemeinde Allendorf (Lumda)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Bürgerinformationsveranstaltung am 17. September 2014 in Buseck wurde in der Präsentation des beauftragten Planungsbüros die Anfertigung eines avifaunistischen Gutachtens sowie eines Fledermausgutachtens angekündigt. In der Zwischenzeit wurde der gemeinsame sachliche Teilflächennutzungsplan für die Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen in der Region Lumbdatal vom Regierungspräsidium Gießen, AZ.: RPGI-31-61a0100/2-2013/1, genehmigt. Ich bitte hiermit um die Herausgabe der im Zuge der Erstellung des o.g. Teilflächennuntzungsplanes angefertigten avifaunistischen Gutachten und Fledermausgutachten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr. Meinolf Schubert <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dr. Meinolf Schubert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Meinolf Schubert
Gemeinde Allendorf (Lumda)
Ihr Antrag auf Auskunft; hier: Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationsfl…
Von
Gemeinde Allendorf (Lumda)
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft; hier: Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen in den Kommunen Allendorf (Lumda), Buseck, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Rabenau, Reiskirchen und Staufenberg
Datum
15. Januar 2018 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Schubert, vielen Dank für Ihren Anfrage. Wir haben Ihren Antrag geprüft. Gemäß §3 HUIG haben Sie Anspruch auf diese Umweltinformationen und gemäß §2 HUIG ist auch die Stadt Allendorf (Lumda) auskunftspflichtig. Zu Kosten und Auslagen: - Für das Anfertigen und Versenden von Kopien aus der Verfahrensakte "Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie" würde gem. §11 HUIG eine Verwaltungsgebühr von 22,- € fällig werden. Diese würde sich aus 10,-€ (Mindestsatz) für das Anfertigen der Kopien und 12,-€ (Aktenversendepauschale) für den Versand der Unterlagen zusammensetzen. - Sollte der Versand per Mail erfolgen würden nur 10,- € (Mindestsatz) für das Einscannen berechnet. - Eine Einsichtnahme der Verfahrensakte "Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumdatal" unter Aufsicht eines Bediensteten der Stadtverwaltung während der Sprechzeiten der Verwaltung würde ohne Berechnung von Gebühren erfolgen. Wir bitten daher höflich um Konkretisierung Ihres Antrags hinsichtlich des Wegs auf dem Sie die Informationen erhalten möchten (§ 3a HVwVfG) und haben uns dazu eine Frist bis zum 12.02.2018 vorgemerkt. Für eine gewünschte Einsichtnahme der Akten in den Räumen der Stadtverwaltung bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Hinweis: Die Gemeinde Ebsdorfergrund ist ebenfalls am " Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen in den Kommunen Allendorf (Lumda), Buseck, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Rabenau, Reiskirchen und Staufenberg" beteiligt. Die gleichen Verfahrensakten sind daher auch in der Gemeindeverwaltung Ebsdorfergrund vorhanden und dort für Sie einsehbar. Mit freundlichen Grüßen

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Dr. Meinolf Schubert
Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen in…
An Gemeinde Allendorf (Lumda) Details
Von
Dr. Meinolf Schubert
Betreff
Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen in den Kommunen Allendorf (Lumda), Buseck, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Rabenau, Reiskirchen und Staufenberg [#26127]
Datum
15. Januar 2018 16:56
An
Gemeinde Allendorf (Lumda)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort. Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 15.01.2018 möchte ich Sie bitten, mir die angeforderten Unterlagen per Mail zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Meinolf Schubert Anfragenr: 26127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dr. Meinolf Schubert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>