"Gemeinsames Programm für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung"

Abgeleitete Maßnahmen aus dem Bund-Länder-Programm (Beschluss der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 02.12.2020) für den Bereich des Amtes für IT und Digitalisierung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Gemeinsames Programm für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung" [#228723]
Datum
22. September 2021 22:43
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Abgeleitete Maßnahmen aus dem Bund-Länder-Programm (Beschluss der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 02.12.2020) für den Bereich des Amtes für IT und Digitalisierung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228723/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns ei…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: "Gemeinsames Programm für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung" [#228723]
Datum
4. November 2021 14:39
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Gemeinsames Programm für eine leistungss…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: "Gemeinsames Programm für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung" [#228723]
Datum
2. Januar 2022 20:42
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Gemeinsames Programm für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung"“ vom 22.09.2021 (#228723) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228723/

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Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, Sie haben am 22.09.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verw…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: "Gemeinsames Programm für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung" [#228723]
Datum
17. Januar 2022 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, Sie haben am 22.09.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Wir bedanken uns für Ihr Interesse. Leider konnte die Prüfung Ihrer Anfrage erst mit zeitlicher Verzögerung wahrgenommen werden. Dies bitten wir zu entschuldigen. In der Sache teilen wir Ihnen mit, dass im Zuständigkeitsbereich des Amtes ITD keinerlei abgeleitete Maßnahmen aus dem Bund-Länder-Programm (Beschluss der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 02.12.2020) mit seinen insgesamt 49 Maßnahmen verankert worden sind. Insofern liegen hierzu auch keine Unterlagen vor. Wir weisen darauf hin, dass der 1. Umsetzungsbericht auf der Seite des Bundeskanzleramts veröffentlicht wurde (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1973528/63eaef028b8a01481c52cb9284794a81/2021-10-29-buerokratieabbau-verwaltung-2020-data.pdf?download=1). Daraus wird ersichtlich, dass HH an der Umsetzung einiger Maßnahmen beteiligt ist. Dies betrifft aber durchweg die Zuständigkeitsbereiche anderer Behörden, u.a. der Finanzbehörde und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG erfordert die Ablehnung eines Antrags einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid. Wenn Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung Ihre zustellfähige Postanschrift. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen