Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

1.
Eine nach Jahren unterteilte Aufstellung über die Anzahl der GRW-Fördervorhaben/GRW-Projekte, die in den Jahren 1991 bis 2015 in Mecklenburg-Vorpommern bewilligt wurden und zu denen anschließend ein vollständiger Widerruf bzw. eine Stornierung der Bewilligung erfolgte, und das davon betroffene bzw. umfasste Fördervolumen pro Jahr.

2.
Eine nach Jahren unterteilte Liste aller in den Jahren 1997 bis 2001 bewilligter GRW-Fördervorhaben/GRW-Projekte, zu denen die Bewilligung anschließend vollständig widerrufen bzw. storniert wurde, welche insbesondere folgende weitere Angaben zu den einzelnen Projekten beinhalten sollte:
a) BAW-Nummer/BAFA-Nummer,
b) Datum Bewilligungsbescheid,
c) Antragsdatum,
d) bewilligte GRW- und EFRE-Mittel in Euro,
e) bereits ausgezahlte GRW- und EFRE-Mittel in Euro,
f) Widerrufsdatum
g) vom Zuschussnehmer zurückgezahlte GRW-/EFRE-Mittel in Euro.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. September 2017
  • Frist
    27. Oktober 2017
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Jochen Beyer
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine n…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Jochen Beyer
Betreff
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur [#24710]
Datum
23. September 2017 09:13
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine nach Jahren unterteilte Aufstellung über die Anzahl der GRW-Fördervorhaben/GRW-Projekte, die in den Jahren 1991 bis 2015 in Mecklenburg-Vorpommern bewilligt wurden und zu denen anschließend ein vollständiger Widerruf bzw. eine Stornierung der Bewilligung erfolgte, und das davon betroffene bzw. umfasste Fördervolumen pro Jahr. 2. Eine nach Jahren unterteilte Liste aller in den Jahren 1997 bis 2001 bewilligter GRW-Fördervorhaben/GRW-Projekte, zu denen die Bewilligung anschließend vollständig widerrufen bzw. storniert wurde, welche insbesondere folgende weitere Angaben zu den einzelnen Projekten beinhalten sollte: a) BAW-Nummer/BAFA-Nummer, b) Datum Bewilligungsbescheid, c) Antragsdatum, d) bewilligte GRW- und EFRE-Mittel in Euro, e) bereits ausgezahlte GRW- und EFRE-Mittel in Euro, f) Widerrufsdatum g) vom Zuschussnehmer zurückgezahlte GRW-/EFRE-Mittel in Euro.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jochen Beyer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jochen Beyer
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Beyer, Ihre Anfrage vom 23.09.2017 liegt dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur [#24710]
Datum
5. Oktober 2017 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beyer, Ihre Anfrage vom 23.09.2017 liegt dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vor. Sie beantragen die Erteilung diverser Informationen zum Förderprogramm "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur'" und beziehen sich hierbei auf den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (IFG MV). Das IFG MV sieht den Anspruch jeder natürlichen Person und juristischen Person des Privatrechts vor, Zugang zu den bei einer Behörde vorhandenen Informationen zu erhalten (§ 1 Absatz 2 IFG MV). Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG MV ist der Antrag in schriftlicher Form an die Behörde zu richten. Die von Ihnen angefragten Informationen liegen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit nicht vor. Gemäß der Regelung in §10 Absatz 3 Satz 2 IFG MV teilen wir Ihnen mit, dass die zuständige Behörde für Ihre Anfrage das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern ist. Mit freundlichen Grüßen
Jochen Beyer
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf mich zunächst für Ihre Rückäußerung bedanken und gestatte mir insoweit fo…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Jochen Beyer
Betreff
AW: WG: Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur [#24710]
Datum
5. Oktober 2017 16:44
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf mich zunächst für Ihre Rückäußerung bedanken und gestatte mir insoweit folgende Anmerkungen: 1. Soweit Sie ausführen, dass die diesseits angefragten Informationen dem Wirtschaftsministerium nicht vorliegen, kann dies diesseits nicht nachvollzogen werden. Der Wirtschaftsminister Ihres Landes ist nämlich zunächst Mitglied des für die Rahmenpläne bzw. den Koordinierungsrahmen zuständigen Planungsausschusses. Zudem nahm das Land M-V und hier insbesondere das Wirtschaftsministerium die Anmeldungen zu den jeweiligen Rahmenplänen bzw. zum Koordinierungsrahmen vor, die jeweils auch Angaben zu der Anzahl der Rückforderungsfälle - anteilig bzw. vollständig - beinhalteten und wird weiterhin bekundet, dass die Ergebnisse der Verwendungsnachweisprüfung in die Fördrpraxis und die Ausgestaltung der Förderprogramme einfließen. Rückforderungsbeträgen beinhalteten. Daher liegen dem Land M-V und hier insbesondere dem Wirtschaftsministerium die Daten vollständig vor, was auch durch die Beantwortung der kleinen Anfrage Drs. 7/53 bestätigt wird. 2. Hinsichtlich der von Ihnen angemahnten Notwendigkeit eines schriftlichen Antrages seien folgende Anmerkungen gestattet. a) Zunächst ist festzustellen, dass Sie in der Vergangenheit per Email gestellte Anfragen beantworteten. b) Weiterhin ist zu konstatieren, dass nach § 37 Abs. 2 VwVfG M-V ein Verwaltungsakt, also die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtete Verfügung, Entscheidung oder hoheitliche Maßnahme, schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden kann. § 11 IFG M-V knüpft an diese Regelung an,denn danach kann die Bescheidung des Antrages ebenfalls in jeder erdenklichen Form erfolgen. Wenn aber die auf Rechtswirkung nach außen gerichtete Entscheidung der Behörde nicht der Schriftform bedarf, dann ist es schlechterdings nicht nachvollziehbar, weshalb der Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes zwingend schriftlich zu erfolgen hat. c) Aus den genannten Gründen gehe ich davon aus, dass eine nochmalige schriftliche Antragstellung nicht erforderlich ist. 3. Sollten Sie an Ihren Standpunkten festhalten wollen, bitte ich um Mitteilung und entsprechende Begründung. Mit freundlichen Grüßen Jochen Beyer Anfragenr: 24710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jochen Beyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jochen Beyer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regi…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Jochen Beyer
Betreff
AW: AW: WG: Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur [#24710]
Datum
27. Oktober 2017 07:33
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 23.09.2017 (#24710) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jochen Beyer Anfragenr: 24710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jochen Beyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jochen Beyer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regi…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Jochen Beyer
Betreff
AW: AW: AW: WG: Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur [#24710]
Datum
12. Dezember 2017 08:16
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 23.09.2017 (#24710) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jochen Beyer Anfragenr: 24710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>