Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende

Kriterienkatalog für dezentrale Unterkünfte für Asylsuchende in Bayern - wenn sie das ANKER-Zentrum verlassen und in Wohneinheiten (max. 25 Personen - nicht Containerdorf) untergebracht werden. Wie groß muss die Wohneinheit je Person sein, welche Mindestausstattung muss vorhanden sein?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende [#272805]
Datum
11. März 2023 18:24
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kriterienkatalog für dezentrale Unterkünfte für Asylsuchende in Bayern - wenn sie das ANKER-Zentrum verlassen und in Wohneinheiten (max. 25 Personen - nicht Containerdorf) untergebracht werden. Wie groß muss die Wohneinheit je Person sein, welche Mindestausstattung muss vorhanden sein?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272805/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihr Anliegen ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sp…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende [#272805]
Datum
13. März 2023 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihr Anliegen ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration zuständig: <<E-Mail-Adresse>> Zwar bitten Sie um Weiterleitung an die zuständige Behörde. Da Sie aber ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprechen, bitten wir Sie, sich direkt dorthin zu wenden, da eine Weiterleitung durch uns nur mit Weitergabe Ihrer Daten möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich suche Informationen über Vorgaben zur Ausstattung von kleineren (20 - 30 Plätze) Gemeinschaftsunter…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende [#272805]
Datum
13. März 2023 19:20
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, Ich suche Informationen über Vorgaben zur Ausstattung von kleineren (20 - 30 Plätze) Gemeinschaftsunterkünften für asylsuchende Personen; Größe der Zimmer, Mindestmöblierung, sanitäre Anlagen. Können Sie mir hierzu etwas zur Verfügung stellen? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272805/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. März 2023. Grundsätzlich lässt sich…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende (#272805)
Datum
17. März 2023 08:15
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. März 2023. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration selbst keine Unterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern oder Flüchtlingen errichtet und betreibt. Sowohl die Suche als auch das Betreiben und Ausstatten von Objekten zu Unterbringungs- oder Wohnzwecken von Asylbewerbern und Spätaussiedlern ist grundsätzlich Aufgabe der Bezirksregierungen, bei Bedarf unter Einbindung der Kreisverwaltungsbehörden. Diese kennen am besten die konkreten Verhältnisse und den jeweiligen Bedarf vor Ort. Gerne können Sie sich bei konkreten Fragen an die zuständige Regierung wenden. Diese finden Sie hier Regierungen in Bayern - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration<https://www.innenministerium.bayern.de/min/geschaeftsbereich/regierungen/index.php>. Zu Ihrer konkreten Frage bezüglich Vorgaben zur Ausstattung von kleineren Gemeinschaftsunterkünften übersende ich Ihnen als Anhaltspunkt die Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und vergleichbaren dezentralen Unterkünften für Asylbewerber. Die Leitlinien wurden aufgrund der erhöhten Zugänge und den damit einhergehenden stark angestiegenen Unterbringungsbedarf aktuell bis auf weiteres ausgesetzt. Dies bedeutet aber nicht, dass die Leitlinien generell keine Beachtung mehr finden, sondern dass von ihnen in den Fällen abgewichen werden kann, in denen eine Aufrechterhaltung der Anwendung dazu führen würde, dass keine angemessenen Unterbringungsmöglichkeiten für Personen mit Unterbringungsbedarf mehr bestehen. Oberstes Ziel ist, allen Asylbewerbern und Personen mit staatlichem Unterbringungsbedarf einen Platz in einer Unterkunft zur Verfügung stellen zu können. Sobald das Zugangsgeschehen dies möglich macht, wird die Aussetzung der Leitlinien unverzüglich aufgehoben. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen