Gemeldete Umweltvorfälle der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg

Alle Meldungen von Tesla zu Umweltvorfällen in der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg seit Bestehen der Fabrik.

Ergebnis der Anfrage

Es wurden folgende Dokumente übersandt:
- 22 ausführliche Meldeberichte
- 2 telefonische Meldungen
- 2 Meldungen per E-Mail

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
  • Kosten dieser Information:
    40,00 Euro
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Landesamt für Umwelt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeldete Umweltvorfälle der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg [#289246]
Datum
28. September 2023 19:21
An
Landesamt für Umwelt Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Meldungen von Tesla zu Umweltvorfällen in der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg seit Bestehen der Fabrik.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289246/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Umwelt Brandenburg
Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15537 Grünheide (Mark), T…
Von
Landesamt für Umwelt Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15537 Grünheide (Mark), Tesla straße 1
Datum
10. Oktober 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
392,5 KB
[geschwärzt] Dem Landesamt für Umwelt liegen folgende Dokumente vor: - 22 ausführliche Meldeberichte - 2 telefonische Meldungen - 2 Meldungen per E-Mail Das Landesamt für Umwelt weist darauf hin, dass es sich um eine gebührenpflichtige Anfrage handeln dürfte.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15537 Grünheide (Mark…
An Landesamt für Umwelt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15537 Grünheide (Mark), Tesla straße 1 [#289246]
Datum
15. Oktober 2023 20:03
An
Landesamt für Umwelt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gesch-Z.: LFU-T23-3423/6240+23#359355/2023 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.10.2023. In diesem teilen Sie mir mit, dass die Anfrage vermutlich gebührenpflichtig sein wird. Können Sie bereits abschätzen, in welchem Bereich die Kosten liegen dürften? Besteht die Möglichkeit ein Drittbeteiligungsverfahren und die damit verbundenen Kosten durch Schwärzungen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Tesla zu vermeiden? Ich habe bemerkt, dass in Ihrem Haus schon mehrerer BbgUIG-Anfragen zu Tesla eingegangen sind: - Unterlagen Termin 03.03.2023 / Besprechung Tesla, https://fragdenstaat.de/a/285139 - Vorfälle/Störungen im neuen TESLA-Werk, https://fragdenstaat.de/a/246738, Gesch.-Z.: 67.02-55.20.29-0998/22 - Messergebnisse der Emissionen der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg, https://fragdenstaat.de/a/280909 Dokumente, die bereits im Rahmen obiger Anfragen herausgegeben und veröffentlicht wurden, müssen Sie mir nicht erneut zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289246/
Landesamt für Umwelt Brandenburg
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15537 Grünheide (Mark…
Von
Landesamt für Umwelt Brandenburg
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15537 Grünheide (Mark), Tesla straße 1 [#289246]
Datum
17. Oktober 2023 09:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 15.10.2023 haben Sie mir einige Fragen übermittelt, welche ich Ihnen hiermit gern beantworten möchte. 1. Können Sie bereits abschätzen, in welchem Bereich die Kosten liegen dürften? Aufgrund von Erfahrungen mit ähnlich umfangreichen Einsichtsgesuchen kann ich Ihnen mitteilen, dass die Kosten 50,00 € nicht übersteigen werden. 2. Besteht die Möglichkeit ein Drittbeteiligungsverfahren und die damit verbundenen Kosten durch Schwärzungen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Tesla zu vermeiden? Diese Möglichkeit besteht nicht. Ihr Antrag umfasst Dokumente, welche geeignet sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Tesla und personenbezogene Daten zu enthalten. Um zu prüfen, ob für Ihren Antrag Ablehnungsgründe im Sinne von § 5 in Verbindung mit § 9 UIG (Personenbezogene Daten, Urheberrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) bestehen, ist die Tesla zu Ihrem Antrag zunächst anzuhören und die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Das Anhörungsverfahren wurde darüber hinaus bereits am 10.10.2023 eingeleitet. 3. Sie teilen mit, dass eine erneute Übersendung von bereits in früheren Akteneinsichtsverfahren veröffentlichten Dokumente nicht notwendig ist. Hierzu muss ich Ihnen mitteilen, dass ein Vergleich mit bereits geführten Verfahren, und damit verbunden ein erneutes Aussortieren der zusammengetragenen Dokumente, einen ungleich höheren Aufwand bedeutet, als Ihnen die angeforderten Dokumente vollständig zu übermitteln. Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen damit beantworten. Für weitere Rückfragen stehe ich selbstverständlich auch weiterhin zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15537 Grünheide (Mark…
An Landesamt für Umwelt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15537 Grünheide (Mark), Tesla straße 1 [#289246]
Datum
18. Oktober 2023 20:40
An
Landesamt für Umwelt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gesch-Z.: LFU-T23-3423/6240+23#359355/2023 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Die Kosten in der von Ihnen genannten Höhe kann ich tragen. Ich möchte daher trotz der Gebühren an meinem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289246/
Landesamt für Umwelt Brandenburg
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15537 Grünheide (Mark…
Von
Landesamt für Umwelt Brandenburg
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15537 Grünheide (Mark), Tesla straße 1 [#289246]
Datum
19. Oktober 2023 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung. Mit dem heutigen Schreiben möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Tesla Manufacturing Brandenburg SE einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme bis einschließlich 07.11.2023 gestellt hat. Unter Berücksichtigung des anstehenden Erörterungstermins, welcher sowohl auf Seiten des Betreibers als auch behördenseitig ein großes Maß an Kapazitäten bindet, wurde dem Antrag stattgegeben. Die dadurch entstehende Verzögerung in der Bearbeitung Ihres Akteneinsichtsgesuches bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Umwelt Brandenburg
Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15537 Grünheide (Mark), T…
Von
Landesamt für Umwelt Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15537 Grünheide (Mark), Tesla Straße 1
Datum
8. November 2023
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Frankfurt (Oder), 08.11.2023 Ihre Anfragenr.: 289246 Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE in 15537 Grünheide (Mark), Tesla Straße 1 hier: Ihre Schreiben vom 28.09.2023, 15.10.2023 und 18.10.2023 Meine Schreiben vom 10.10.2023, 17.10.2023 und 19.10.2023 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren vorbezeichneten Antrag ergeht folgender Bescheid I. 1. Ihrem Antrag auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE, konkret in die Meldungen zu Umweltvorfällen in der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg seit Bestehen der Fabrik, wird teilweise stattgegeben. Von Ihren Akteneinsichtsgesuch sind folgende Dokumente betroffen: • 22 ausführliche Meldeberichte • 2 telefonische Meldungen • 2 Meldungen per E-Mail 2. Die Gewährung der Einsicht in die unter Nr. 1.1 genannten Unterlagen, in Form der Übersendung per E-Mail, erfolgt, soweit diese keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder persönliche Daten enthalten. 3. Die Gebühren für das Verfahren und die Auslagen für die Übermittlung der Unterlagen werden in einem separaten Bescheid festgesetzt. II. Gründe 1. Sachverhalt Mit Schreiben vom 28.09.2023 begehrten Sie auf Grundlage des Umweltinformationsrechts (§ 3 des Umweltinformationsgesetzes – UIG) Akteneinsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE, konkret in die die Meldungen zu Umweltvorfällen in der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg seit Bestehen der Fabrik. Mit Schreiben vom 10.10.2023 habe ich Ihnen den Eingang Ihres Akteneinsichtsgesuches bestätigt. Die Tesla Manufacturing Brandenburg SE wurde ebenfalls am 10.10.2023 formell hinsichtlich der einer Herausgabe der Dokumente entgegenstehenden Belange angehört. Die Stellungnahme der Tesla Manufacturing Brandenburg SE ist, nach einmaliger Fristverlängerung am 19.10.2023, fristgerecht am 07.11.2023 beim Landesamt für Umwelt eingegangen. Die Tesla Manufacturing Brandenburg hat die Zustimmung zur Einsicht in eine geschwärzte Fassung (Schwärzung von personenbezogenen Daten der Mitarbeiter und Geschäftspartner) der angeforderten Unterlagen erteilt. 2. Rechtliche Würdigung Ihrem Antrag vom 28.09.2023 in dem unter den Punkten I.1 und 1.2 dieses Bescheides benannten Umfang ist stattzugeben. Rechtsgrundlage für Ihr Akteneinsichtsbegehren ist § 3 Abs. 1 UIG i. V. m. § 1 BbgUIG. Danach hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 UIG verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Gemäß § 2 Nr. 1 Satz 1 BbgUIG sind informationspflichtige Stellen die Regierung und andere Stellen der öffentlichen Verwaltung. Das Landesamt für Umwelt ist nach § 10 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung (Landesorganisationsgesetz - LOG) vom 24.05.2004 eine Landesoberbehörde, welche die Fach- und Vollzugsaufgaben in dem Bereich Umwelt des Landes Brandenburg wahrnimmt, mithin also als Stelle der Öffentlichen Verwaltung informationspflichtig. Die von Ihnen mit der Akteneinsichtnahme begehrten Auskünfte stellen Umweltinformationen dar. Umweltinformationen sind nach § 2 Abs. 3 UIG alle Daten über den Zustand der Umwelt, über Tätigkeiten und Maßnahmen, die diesen Zustand beeinträchtigen oder beeinträchtigen können sowie Informationen über Tätigkeiten und Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, einschließlich verwaltungstechnischer Maßnahmen und Programme zum Umweltschutz. | Unter Berücksichtigung des weitzufassenden Informationsbegriffs enthalten die von Ihnen beantragten Unterlagen allesamt Umweltinformationen, da diese den Betrieb einer Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt betreffen. Nach §§ 8 und 9 UIG i. V. m. & 1 BbgUIG kann der Antrag auf Akteneinsicht aber abgelehnt werden, wenn dies zum Schutz von öffentlichen und sonstigen Belangen erforderlich ist. Einschränkungen nach § 8 UIG (öffentliche-Belange) sind vorliegend nicht ersichtlich. Es könnten jedoch schutzwürdige sonstige Belange nach § 9 UIG bestehen. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 UIG ist ein Antrag abzulehnen, soweit durch das Bekanntgeben personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden. Gemäß 8 9 Abs. 1 Nr. 2 UIG ist ein Antrag abzulehnen, soweit Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, durch das Zugänglichmachen von Umweltinformationen verletzt würden. Laut § 9 Abs. 1 Nr. 3 UIG ist ein Antrag abzulehnen, soweit durch das Bekanntgeben Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden oder die Informationen dem Steuergeheimnis oder dem Statistikgeheimnis unterliegen. Die Ausschlussgründe greifen nicht, wenn die Betroffenen zugestimmt haben oder das Öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sind alle Tatsachen, Umstände und Vorgänge anzusehen, die im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Geschäfts- betrieb stehen, nicht offenkundig, das heißt einem nur begrenzten Personenkreis bekannt sind, nach dem (ausdrücklichen oder konkludenten) Willen des Unternehmers geheim gehalten werden sollen und den Gegenstand eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses des Unternehmers bilden. Diese müssen auch nicht etwa neu oder eigentümlich im Sinne des Patentechtes sein, ausreichend ist, dass es sich um technisches bzw. geschäftliches Wissen handelt, das dem Durchschnittsfachmann nicht ohne weiteres zur Verfügung steht. Ein berechtigtes Interesse an der Nichtverbreitung besteht dann, wenn ein verständiger Unternehmer Informationen dieser Art geheim halten würde. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Offenlegung der betreffenden Informationen geeignet wäre, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des betroffenen Unternehmens nachteilig zu beeinflussen. Die Unterlagen wurden auf das Vorhandensein von personenbezogenen Daten, Belangen des Urheberrechtes und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geprüft. Im Ergebnis der Prüfung waren die personenbezogenen Daten von der Akteneinsicht durch Vornahme einer Schwärzung herauszunehmen. Nach Abwägung der öffentlichen Interessen an einer Offenbarung der Informationen gegen- über den Interessen an deren Geheimhaltung überwiegt das Interesse zur Geheimhaltung der Angaben. Gemäß der Stellungnahme der Tesla Manufacturing Brandenburg SE vom 28.06.2023 enthalten die von Ihnen angeforderten Unterlagen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Es ist festzuhalten, dass Ihnen Akteneinsicht in die begehrten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 1 UIG i. V. m. & 1 BbgUIG zu gewähren ist. Das von Ihnen in der Anfrage genannte Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) ist nicht anwendbar. Das Gesetz enthält auch keine Rechtsgrundlage, die einen weitergehenden Zugang zu den Informationen gewähren könnte. Das AIG gewährt gemäß § 1 die Akteneinsicht soweit keine anderen Rechtsvorschriften bereichsspezifische Regelungen für einen unbeschränkten Personenkreis enthalten. Da es sich bei den o. g. Unterlagen um Umweltinformationen handelt, wird das allgemeinere AIG durch das speziellere UIG verdrängt, welches ebenfalls jeder Person die Akteneinsicht gewährt. Gemäß § 3 Abs. 2 UIG i. V. m. & 1 BbgUIG darf, sofern eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt wird, dieser nur aus gewichtigen Gründen auf andere Art eröffnet werden. Als gewichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand. Dies ist hier nicht der Fall. Die Übermittlung der angeforderten Daten erfolgt nach Bestandskraft dieses Bescheides per E-Mail. III. Um der Tesla Manufacturing Brandenburg SE als Betroffener einen effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen, wird die Tesla Manufacturing Brandenburg SE über diesen Bescheid informiert und ihr die Möglichkeit eingeräumt, gegebenenfalls Rechtsmittel gegen diesen Bescheid einzulegen. IV. Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. | S. 1274; 2021 | S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 | Nr. 202) Umweltinformationsgesetz (UIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2014 (BGBl. | S. 1643), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Februar 2021 (BGBl. | S. 306) Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG) vom 26. März 2007 (GVBl. | S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Juli 2015 (GVBl. I Nr. 19) Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung (Landesorganisationsgesetz - LOG) vom 24. Mai 2004 (GVBI.l/O4, [Nr. 09], S.186) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBI.1/22, [Nr. 18], 5.5) Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 10. März 1998 (GVBI. | S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Mail 2018 (GVBI. | Nr. 7) V. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden. VI. Hinweise 1. Die Akteneinsicht ist erst nach Bestandskraft dieser Entscheidung möglich.Seite 6 von 6 Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 2 2. Eine Weitergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der Meldeberichte über diese Akteneinsicht hinaus, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Tesla Manufacturing Brandenburg SE (Urheber) nicht zulässig. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Umwelt Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> der Bescheid zu Ihrem Antrag auf Gewährung von Umweltinformationen ist nu…
Von
Landesamt für Umwelt Brandenburg
Betreff
Gemeldete Umweltvorfälle der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg [#289246]
Datum
14. Dezember 2023 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Sehr << Antragsteller:in >> der Bescheid zu Ihrem Antrag auf Gewährung von Umweltinformationen ist nunmehr rechtskräftig geworden. Insofern übersende ich Ihnen in der Anlage die gewünschten Informationen, sowie den Bescheid über die von Ihnen zu bezahlenden Gebühren. Mit freundlichen Grüßen