Gemessene Strahlendosis eines Körperscans am Flughafen mit den Geräten ProVision ATD und ProVision 2 von L3 bzw. QPS200 von Rohde & Schwarz

Den Wert der gemessenen Strahlendosis, welchem eine durchschnittliche erwachsene Person (180cm, 80kg) bei einem einmaligen "Sicherheitsscan" bei den o.g. Geräten ausgesetzt ist. Bitte teilen Sie mir die spektrale Verteilung der gemessenen Frequenzanteile, deren max. Feldstärken jeweils integriert über die Expositionsdauer der Person mit. Diese Messwerte müssen (wie auch bei jedem anderen Röntgengerät in der Medizin oder irgendeiner Sendeanlage) beim Hersteller vorliegen, da das Gerät sonst nicht außerhalb des Labors in Betrieb genommen werden darf.

Hintergrund:

Die Bundesregierung erläuterte in einer, Ende 2017 veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, dass an deutschen Flughäfen neue (aktive) umstrittene Körperscanner auf Basis von Terahertztechnik eingesetzt werden sollen. Ende 2017 waren demnach bereits 213 Geräte der Hersteller L3-Communications sowie Rohde & Schwarz im Einsatz. Am Flughafen München ist heute (Mai 2019) keine Kontrolle mittels passiver Metalldetektorschleusen mehr möglich. Die Nutzung der neuen aktiven Körperscanner ist freiwillig. Die manuelle Kontrolle im Falle der Ablehnung einer Scannernutzung stellt jedoch einen Eingriff in die Privatsphäre der Reisenden dar und führt zu erhöhten Wartezeiten der anderen Passagiere. Damit entsteht ein erhöhter Erwartungsdruck bei den anderen Fluggästen, was de Facto einem Nutzungszwang für die Scanner gleichkommt.

Die persönliche Abwägung für bzw. gegen eine Nutzung der neuen "Sicherheitsscanner" ist abhängig von der individuellen Flughäufigkeit, dem Erwartungsdruck der Mitreisenden und der erhöhten Strahlenbelastung des eingesetzten Gerätes. Die exakte, gemessene Strahlendosis einer Einzelprüfung mit den eingesetzten Scanner vom Typ ProVision ATD und "ProVision 2" vom US-Konzern L3 sowie vom Typ QPS200 von Rohde & Schwarz geht aus den Datenblättern der Geräte vom Hersteller nicht hervor.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2019
  • Frist
    5. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Wert der gemess…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemessene Strahlendosis eines Körperscans am Flughafen mit den Geräten ProVision ATD und ProVision 2 von L3 bzw. QPS200 von Rohde & Schwarz [#136289]
Datum
3. Mai 2019 15:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Wert der gemessenen Strahlendosis, welchem eine durchschnittliche erwachsene Person (180cm, 80kg) bei einem einmaligen "Sicherheitsscan" bei den o.g. Geräten ausgesetzt ist. Bitte teilen Sie mir die spektrale Verteilung der gemessenen Frequenzanteile, deren max. Feldstärken jeweils integriert über die Expositionsdauer der Person mit. Diese Messwerte müssen (wie auch bei jedem anderen Röntgengerät in der Medizin oder irgendeiner Sendeanlage) beim Hersteller vorliegen, da das Gerät sonst nicht außerhalb des Labors in Betrieb genommen werden darf. Hintergrund: Die Bundesregierung erläuterte in einer, Ende 2017 veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, dass an deutschen Flughäfen neue (aktive) umstrittene Körperscanner auf Basis von Terahertztechnik eingesetzt werden sollen. Ende 2017 waren demnach bereits 213 Geräte der Hersteller L3-Communications sowie Rohde & Schwarz im Einsatz. Am Flughafen München ist heute (Mai 2019) keine Kontrolle mittels passiver Metalldetektorschleusen mehr möglich. Die Nutzung der neuen aktiven Körperscanner ist freiwillig. Die manuelle Kontrolle im Falle der Ablehnung einer Scannernutzung stellt jedoch einen Eingriff in die Privatsphäre der Reisenden dar und führt zu erhöhten Wartezeiten der anderen Passagiere. Damit entsteht ein erhöhter Erwartungsdruck bei den anderen Fluggästen, was de Facto einem Nutzungszwang für die Scanner gleichkommt. Die persönliche Abwägung für bzw. gegen eine Nutzung der neuen "Sicherheitsscanner" ist abhängig von der individuellen Flughäufigkeit, dem Erwartungsdruck der Mitreisenden und der erhöhten Strahlenbelastung des eingesetzten Gerätes. Die exakte, gemessene Strahlendosis einer Einzelprüfung mit den eingesetzten Scanner vom Typ ProVision ATD und "ProVision 2" vom US-Konzern L3 sowie vom Typ QPS200 von Rohde & Schwarz geht aus den Datenblättern der Geräte vom Hersteller nicht hervor.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1948 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Die in Deutschlan…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Gemessene Strahlendosis eines Körperscans am Flughafen mit den Geräten ProVision ATD und ProVision 2 von L3 bzw. QPS200 von Rohde & Schwarz [#136289] - (#1948)
Datum
7. Mai 2019 10:21
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1948 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Die in Deutschland in der Luftsicherheit eingesetzten und zugelassenen Sicherheitsscanner arbeiten nicht mit ionisierender Strahlung. Die von Ihnen erfragte Strahlendosis ist somit gleich Null. Die Sicherheitsscanner arbeiten mit elektromagnetischer Strahlung im Millimeterwellen-Bereich, wie sie auch in Abstandssensoren von Fahrzeugen oder Bewegungsmeldern eingesetzt werden. Die hierbei auftretende elektromagnetische Strahlung liegt bei bestimmungsgemäßem Einsatz um den Faktor 1000 unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. Zu weiteren Informationen hierzu, inklusive der aktuellen Werte der derzeit in Deutschland verwendeten Sicherheitsscanner, verweise ich auf die Informationen des Bundesamtes für Strahlenschutz und den Abschlussbericht der Bergischen Universität Wuppertal unter folgenden Links: http://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/que… https://doris.bfs.de/jspui/handle/urn:n… Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Strahlendosis kann nicht gleich Null sein,…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gemessene Strahlendosis eines Körperscans am Flughafen mit den Geräten ProVision ATD und ProVision 2 von L3 bzw. QPS200 von Rohde & Schwarz [#136289] - (#1948) [#136289]
Datum
9. Mai 2019 13:45
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Strahlendosis kann nicht gleich Null sein, denn sonst wäre kein Messergebnis möglich. Vielen Dank für die Links zu dem interessanten Bericht "Tera-Hertz radiation in Biological Research, Investigation on Diagnostics and study of potential Genotoxic Effects". Bitte geben Sie an, welches Diagramm aus den o.g. Abschlussbericht für die eingesetzten Sicherheitsscanner gilt: http://www.frascati.enea.it/thz-bridg... http://www.frascati.enea.it/thz-bridg... Sofern hiervon keine Messung zutrifft, senden Sie mir bitte die Unterlagen des jeweiligen Herstellers zu. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 136289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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Informationsfreiheitsgesetz (enthaltene LINKS) https://www.rohde-schwarz.com/de/applikationen/sichere-hochaufloese…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (enthaltene LINKS)
Datum
16. Mai 2019
Status