Gender-Erlass an Schulleitungen von 2022

Die Erlasse an die Schulleitungen der Schulen zum Gendern, es wird hierbei auf einen Artikel der Bild siehe https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/hessen-plant-offiziellen-erlass-zoff-ums-gendern-an-den-schulen-80079910.bild.html bezogen

Ergebnis der Anfrage

Mit dem Schreiben vom 28.09 2023 hat das Kultusministerium mitgeteilt das die Unterlagen zum Gendern nicht vom hessischen Infomationsfreiheitgesetz umfasst ist, das Schreiben wird noch hochgeladen und außerdem nur der Weg zum VG Wiesbaden offensteht um dagegen zu klagen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Erlasse an die Schulleitungen…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gender-Erlass an Schulleitungen von 2022 [#287164]
Datum
28. August 2023 10:53
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Erlasse an die Schulleitungen der Schulen zum Gendern, es wird hierbei auf einen Artikel der Bild siehe https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/hessen-plant-offiziellen-erlass-zoff-ums-gendern-an-den-schulen-80079910.bild.html bezogen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 287164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287164/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Ablehnungsbescheid zum Infomationszugang - Gender Erlass 2022 Die ist auf meine hier versendete Anfrage nach dem I…
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid zum Infomationszugang - Gender Erlass 2022
Datum
26. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
412,8 KB
173,9 KB
geschwärzt
447,0 KB
Die ist auf meine hier versendete Anfrage nach dem Infomationsfreiheitsgesetz der Ablehnungsbescheid des hessischen Kultursministeriums

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Wiederspruch [#287164] Guten Tag, Ich lege hiermit gegen die Ablehung schriftlich Wiederspruch ein. Die von …
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wiederspruch [#287164]
Datum
30. September 2023 16:34
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich lege hiermit gegen die Ablehung schriftlich Wiederspruch ein. Die von Unterlagen zum Gender-Erlaß sind in gegen ihrer Aufassung amtliche Infomationen und sind demnach auch Bestandteil des Infomationsfreiheitgesetz sofern es sich um um amtliche Erlasse handelt die von den Schulleitern der jeweiligen Schulen umgesetzt werden. Mein Aktenzeicen ist 4 W 09/23 Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 287164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287164/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>