Gendersensible Sprache

Anfrage an: Senatskanzlei Bremen

ich bitte um Auskunft und Information bezüglich folgender Punkte:

1. Existieren Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Dienstanweisungen, Handreichungen, Empfehlungen oder ähnliche Dokumente zur Anwendung geschlechtersensibler Sprache in Ihrer Verwaltung? Wenn ja, her damit.

2. Ist das sogenannte Gendern mit Binnen-I oder Doppelpunkt (:) in offiziellen Dokumenten erlaubt?

3. Falls 1 oder 2 zutrifft, wird diese Sprachpraxis auch bei Tieren angewandt, basierend darauf, dass wissenschaftlich anerkannt ist, dass Tiere mehrgeschlechtlich sein können und Gefühle haben?

4. Wenn die Anwendung geschlechtersensibler Sprache bei Tieren nicht erfolgt, bitte ich um eine Begründung. Es könnte beispielsweise empfehlenswert sein, in Zukunft zB von Hündinnen und Hunden oder besser "Elefant*Innen" zu sprechen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte um Auskunft und…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gendersensible Sprache [#294645]
Datum
11. Dezember 2023 19:39
An
Senatskanzlei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um Auskunft und Information bezüglich folgender Punkte: 1. Existieren Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Dienstanweisungen, Handreichungen, Empfehlungen oder ähnliche Dokumente zur Anwendung geschlechtersensibler Sprache in Ihrer Verwaltung? Wenn ja, her damit. 2. Ist das sogenannte Gendern mit Binnen-I oder Doppelpunkt (:) in offiziellen Dokumenten erlaubt? 3. Falls 1 oder 2 zutrifft, wird diese Sprachpraxis auch bei Tieren angewandt, basierend darauf, dass wissenschaftlich anerkannt ist, dass Tiere mehrgeschlechtlich sein können und Gefühle haben? 4. Wenn die Anwendung geschlechtersensibler Sprache bei Tieren nicht erfolgt, bitte ich um eine Begründung. Es könnte beispielsweise empfehlenswert sein, in Zukunft zB von Hündinnen und Hunden oder besser "Elefant*Innen" zu sprechen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294645/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatskanzlei Bremen
Guten Tag << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihrer Punkte -insbesondere zu 1.- kann ich Ihnen d…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] Gendersensible Sprache [#294645]
Datum
12. Dezember 2023 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
gendersensiblespracheinderbremerverwaltung-2-auflage-korrigiert.pdf
1,4 MB
Guten Tag << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihrer Punkte -insbesondere zu 1.- kann ich Ihnen die Handreichung im Anhang dieser Email nahelegen. Diese kann im Transparenzportal der Freien Hansestadt Bremen<https://www.transparenz.bremen.de/> und auf der Internetseite des Senator für Finanzen (SF) bei der dafür zuständigen Dienststelle, dem Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ)<https://www.afz.bremen.de/>, gefunden werden. Zur weiteren Beantwortung Ihrer Punkte möchte ich Sie an das oben genannte zuständige Ressort (SF) verweisen, bei dem Sie Ihre Auskunftsbitte platzieren können. Mit freundlichen Grüßen