Genehmigte Tierplatzzahlen und Stichtagsmeldung der Schweinezucht Binde GmbH
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Guten Tag,
laut meiner letzten Anfrage vom 20.05.2021 wurden für die Schweinezucht Binde GmbH gem. nachträglicher Anordnung vom 26.04.2012 30.438 Tierplätze genehmigt.
Ist diese Zahl bis heute die letzte genehmigte Tierplatzzahl, oder hat sich zwischenzeitlich eine Änderung ergeben?
Bitte teilen sie mir auch die Stichtagsmeldungen aus der HIT-Datenbank für die Jahre 2022, 2023 und 2024 mit. Alle Schweine haltenden Betriebe sind verpflichtet, diese Meldung zum 01. Januar vorzunehmen. Zu melden ist die Anzahl von Zuchtsauen, sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 kg sowie Ferkeln bis einschließlich 30 kg (einschließlich Saugferkel).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum15. April 2024
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17. Mai 2024
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