Genehmigte Tierplatzzahlen und Stichtagsmeldung der Schweinezucht Binde GmbH

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Guten Tag,

laut meiner letzten Anfrage vom 20.05.2021 wurden für die Schweinezucht Binde GmbH gem. nachträglicher Anordnung vom 26.04.2012 30.438 Tierplätze genehmigt.
Ist diese Zahl bis heute die letzte genehmigte Tierplatzzahl, oder hat sich zwischenzeitlich eine Änderung ergeben?

Bitte teilen sie mir auch die Stichtagsmeldungen aus der HIT-Datenbank für die Jahre 2022, 2023 und 2024 mit. Alle Schweine haltenden Betriebe sind verpflichtet, diese Meldung zum 01. Januar vorzunehmen. Zu melden ist die Anzahl von Zuchtsauen, sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 kg sowie Ferkeln bis einschließlich 30 kg (einschließlich Saugferkel).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    15. April 2024
  • Frist
    17. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, laut meiner letzten Anfrage vom 20.05.2021 wurden für die…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigte Tierplatzzahlen und Stichtagsmeldung der Schweinezucht Binde GmbH [#306116]
Datum
15. April 2024 18:06
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, laut meiner letzten Anfrage vom 20.05.2021 wurden für die Schweinezucht Binde GmbH gem. nachträglicher Anordnung vom 26.04.2012 30.438 Tierplätze genehmigt. Ist diese Zahl bis heute die letzte genehmigte Tierplatzzahl, oder hat sich zwischenzeitlich eine Änderung ergeben? Bitte teilen sie mir auch die Stichtagsmeldungen aus der HIT-Datenbank für die Jahre 2022, 2023 und 2024 mit. Alle Schweine haltenden Betriebe sind verpflichtet, diese Meldung zum 01. Januar vorzunehmen. Zu melden ist die Anzahl von Zuchtsauen, sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 kg sowie Ferkeln bis einschließlich 30 kg (einschließlich Saugferkel). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306116/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ihr UIG-Antrag vom 15.04.2024 in Sachen genehmigte Tierplatzzahlen und Stichtagsmeldungen bezüglich der Schweinezu…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihr UIG-Antrag vom 15.04.2024 in Sachen genehmigte Tierplatzzahlen und Stichtagsmeldungen bezüglich der Schweinezucht Binde GmbH; hier: Eingangsbestätigung
Datum
17. April 2024 10:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr im Betreff genannter UIG-Antrag ist bei mir eingegangen. Nach meiner Abstimmung mit dem Referatsbereich 402.e Überwachung werde ich mich wieder – zwecks Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage - an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen