Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen von schweinehaltenden Betrieben auf Fehmarn

1. Welche Tierplatzzahlen sind aktuell für die Voss-Hagen Schweinezucht KG, Am Dorfteich 8, 23769 Kopendorf/Fehmarn, sowie die Voss-Hagen Schweinehaltungs KG, Am Dorfteich 8, 23769 Kopendorf/Fehmarn genehmigt? Gibt es an den Standorten weitere schweinehaltende Betriebe?
2. Wie viele Tiere wurden wirklich in den genannten Anlagen - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit, Erfassung bei amtlichen Kontrollen,...)?
Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Tierpla…
An Kreis Ostholstein - Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen von schweinehaltenden Betrieben auf Fehmarn [#259137]
Datum
15. September 2022 10:36
An
Kreis Ostholstein - Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Tierplatzzahlen sind aktuell für die Voss-Hagen Schweinezucht KG, Am Dorfteich 8, 23769 Kopendorf/Fehmarn, sowie die Voss-Hagen Schweinehaltungs KG, Am Dorfteich 8, 23769 Kopendorf/Fehmarn genehmigt? Gibt es an den Standorten weitere schweinehaltende Betriebe? 2. Wie viele Tiere wurden wirklich in den genannten Anlagen - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit, Erfassung bei amtlichen Kontrollen,...)? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259137/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Ostholstein - Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Anfrage nr: 259137 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme an, dass Sie für PROVIEH e.V. den Antrag nac…
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Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme an, dass Sie für PROVIEH e.V. den Antrag nach § 4 IZG gestellt haben. Bitte konkretisieren Sie Ihr Fragestellung: Gibt es an den Standorten weitere schweinehaltende Betriebe? - In welchem Umkreis, in welche Betriebsform oder Größe? Zu Frage 2 muss ich Ihnen mitteilen, dass mir diese Informationen nicht vorliegen und mir darüber hinaus auch keine andere Behörde bekannt ist, die über diese verfügt, daher lehne ich zu Punkt 2 Ihren Antrag gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 IZG-SH ab. Zu Frage 1 habe ich Ihre Anfrage an die Bauaufsicht des Kreises Ostholstein, sowie an das Landeamt für Landwitschaft, Umwelt und Ländliche Räume weitergeleitet, da diese über die baurechtlichen genehmigten Tierplatzzahlen Auskunft geben können. Die Rückantwort erfolgt über mich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nr: 259137 [#259137] Sehr << Anrede >> meine Anfrage bezieht sich auf alle Ihnen bekannte…
An Kreis Ostholstein - Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nr: 259137 [#259137]
Datum
22. September 2022 10:22
An
Kreis Ostholstein - Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Anfrage bezieht sich auf alle Ihnen bekannten Haltungen von Schweinen, jeglicher Betriebsform und -größe in einem Umkreis von 5km um die Standorte der beiden konkret genannten Anlagen in Schlagsdorf sowie Koppendorf. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259137/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Ostholstein - Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
AW: Anfrage nr: 259137 [#259137] Sehr << Antragsteller:in >> da ich bisher bezüglich der genehmigten …
Von
Kreis Ostholstein - Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Betreff
AW: Anfrage nr: 259137 [#259137]
Datum
6. Oktober 2022 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> da ich bisher bezüglich der genehmigten Stallplätze keine Antwort von der Bauaufsicht des Kreises erhalten habe, sende ich Ihnen vorab bereits die Übersicht der Schweinehaltungen im Umkreis der beiden benannten Anlagen zu. Die Zahlen stellen, die seitens des Tierhalters angezeigte Tierzahl an gehaltenen Schweinen dar. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Ostholstein - Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
WG: IZG-Anfrage | Tierplatzzahlen von schweinehaltenden Betrieben auf Fehmarn Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Kreis Ostholstein - Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Betreff
WG: IZG-Anfrage | Tierplatzzahlen von schweinehaltenden Betrieben auf Fehmarn
Datum
7. Februar 2023 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> ergänzend zu der Beantwortung Ihres Antrages durch das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, teile ich Ihnen mit, dass nach Auskunft des Fachdienstes Bauordnung des Kreises Ostholstein derzeit am Standort Kopendorf folgende Tierzahlen zulässig sind (zusätzlich zu den vom Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein gemeldeten Tierzahlen) : * 66 Sauen mit Ferkeln * 80 Sauen (ohne Ferkel) * 550 Ferkel * 510 Mastschweine * 100 Zuchtläufer Mit freundlichen Grüßen