Genehmigung des neuen Rhodius Logistik Zentrums im Gewerbegebiet Brohltal-Ost.

Bei der Genehmigung des neuen Rhodius Logistik Zentrums im Gewerbegebiet Brohltal-Ost.

In wie weit wurden folgende Punkte berücksichtigt und zu welchem Ergebnis kam man bei der Betrachtung der einzelnen Punkte:
1) Mögliche Fahrtstrecke für notwendige Fahrten zwischen den Rhodius-Standorten Burgbrohl und Brohltal-Ost?
2) Alternativetransportmöglichkeiten zu 1?
3) Sind die Verkehrswege für das erhöhten Verkehrsaufkommen ausgelegt und halten sie diesem Stand?
4) Wie hoch belaufen sich die geplanten Kosten für Strassenerhaltungsmassnahmen? (Durch den Umleitungsverkehr durch die Streckenspeerung in Burgbrohl zeigen sich jetzt schon starke Abnutzungserscheinungen an der Umleitungsstrecke.)
5) Auswirkungen und Risiken der Fahrten auf a) Natur, b) Tourismus, c) Bewohner/ Anwohner?
6) Verkehrstechnische Anpassungen (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrverbote etc.) für Fahrtroute zwischen den Rhodius-Standorten Burgbrohl - Brohltal Ost?
7) Kosten für bauliche Maßnahme an favorisierter Route zwischen Burgbrohl und Brohltal-Ost? Kosten für die Ertüchtigung von alternativ Routen?
8) Gleichmäßige Belastung verschiedener Routen und nicht Fokussierung auf eine Route.

Ich bitte um zeitnahe Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2024
  • Frist
    9. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei der Genehmigung des neuen Rhod…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigung des neuen Rhodius Logistik Zentrums im Gewerbegebiet Brohltal-Ost. [#299441]
Datum
7. Februar 2024 04:09
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei der Genehmigung des neuen Rhodius Logistik Zentrums im Gewerbegebiet Brohltal-Ost. In wie weit wurden folgende Punkte berücksichtigt und zu welchem Ergebnis kam man bei der Betrachtung der einzelnen Punkte: 1) Mögliche Fahrtstrecke für notwendige Fahrten zwischen den Rhodius-Standorten Burgbrohl und Brohltal-Ost? 2) Alternativetransportmöglichkeiten zu 1? 3) Sind die Verkehrswege für das erhöhten Verkehrsaufkommen ausgelegt und halten sie diesem Stand? 4) Wie hoch belaufen sich die geplanten Kosten für Strassenerhaltungsmassnahmen? (Durch den Umleitungsverkehr durch die Streckenspeerung in Burgbrohl zeigen sich jetzt schon starke Abnutzungserscheinungen an der Umleitungsstrecke.) 5) Auswirkungen und Risiken der Fahrten auf a) Natur, b) Tourismus, c) Bewohner/ Anwohner? 6) Verkehrstechnische Anpassungen (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrverbote etc.) für Fahrtroute zwischen den Rhodius-Standorten Burgbrohl - Brohltal Ost? 7) Kosten für bauliche Maßnahme an favorisierter Route zwischen Burgbrohl und Brohltal-Ost? Kosten für die Ertüchtigung von alternativ Routen? 8) Gleichmäßige Belastung verschiedener Routen und nicht Fokussierung auf eine Route. Ich bitte um zeitnahe Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299441/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Ahrweiler
AW: Genehmigung des neuen Rhodius Logistik Zentrums im Industriegebiet Brohltal-Ost. [#299441] Sehr << Antra…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
AW: Genehmigung des neuen Rhodius Logistik Zentrums im Industriegebiet Brohltal-Ost. [#299441]
Datum
5. März 2024 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 07.02.2024 kann ich wie folgt beantworten: zu 1,5 und 8: Das Logistikzentrum der Firma Rhodius Mineralbrunnen und Getränke GmbH & Co. KG (kurz: Rhodius) ist im Industriegebiet Brohltal-Ost angesiedelt und befindet sich innerhalb eines mit einem Bebauungsplan überplanten Bereich. Das Industriegebiet Brohltal-Ost ist über die Straße Im Stiefelfeld und im Weiteren über die Straßen L114 sowie L82 straßenrechtlich angebunden. Die Fahrbeziehungen zwischen den Standorten der Firma Rhodius in Burgbrohl und dem Logistikzentrum sind daher im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nicht zu prüfen. In der Wahl der Fahrtrouten zwischen den Unternehmensstandorten sind die Firma Rhodius sowie etwaig beauftragte Logistiker grundsätzlich frei. zu 2: Alternative Transportmöglichkeiten zu Schiene, auf dem Wasser oder in der Luft liegen nicht vor. zu 3, 4 und 7: Ich bitte die Frage an die betroffenen Straßenbaulastträger zu richten. Für die Straße "Im Stiefelfeld" ist das die Verbandsgemeinde Brohltal und für die Landesstraßen der Landesbetrieb Mobilität. zu 6: Verkehrsbeschränkende Anordnungen auf den örtlichen Streckenführungen zwischen der Ortslage Burgbrohl und dem Industriegebiet Brohltal-Ost sind aktuell nicht angezeigt. Mit freundlichen Grüßen