Genehmigung für ein IFR-Anflugverfahren, Flugplatz Speyer

Welche Einflugschneisen sind zulässig? Welche Anzahl Nachtflügen ist erlaubt? Wer kontrolliert die Einhaltung? Wo kann man sich ggf. beschweren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
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Roland Beyer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Einflugschneisen sind zuläs…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
Roland Beyer
Betreff
Genehmigung für ein IFR-Anflugverfahren, Flugplatz Speyer [#272974]
Datum
13. März 2023 16:44
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Einflugschneisen sind zulässig? Welche Anzahl Nachtflügen ist erlaubt? Wer kontrolliert die Einhaltung? Wo kann man sich ggf. beschweren?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Roland Beyer Anfragenr: 272974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272974/ Postanschrift Roland Beyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Roland Beyer
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
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Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. März 2023 16:44
Status
Warte auf Antwort

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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem LTranspG, Flugplatz Speyer Sehr geehrter Herr Beyer, zu Ihren Fragen bezüglich des Flugplatzes Sp…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem LTranspG, Flugplatz Speyer
Datum
20. März 2023 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
21,6 KB


Sehr geehrter Herr Beyer, zu Ihren Fragen bezüglich des Flugplatzes Speyer können wir Ihnen folgendes mitteilen: Zulässige Einflugschneisen: Feste "Einflugschneisen" die für alle Luftfahrzeuge gleichermaßen gelten sind nicht gegeben. Eine Übersicht zu den sogenannten Platzrunden für den Endanflug kleiner Flugzeuge finden Sie auf der für Piloten veröffentlichten Sichtflugkarte, welche Sie unter folgendem Link einsehen können AIP VFR Germany (dfs.de)<https://aip.dfs.de/BasicVFR/2023MAR10/pages/C234D75544467FC0067D012C979A550E.html> . Anzahl erlaubter Nachtflüge: In den Nachtrandstunden (22.00 bis 0.00 Uhr und 5.00 bis 6.00 Uhr Ortszeit) sind pro Monat maximal 30 Flugbewegungen im gewerblichen Luftverkehr oder im Werkverkehr mit in Speyer stationierten Luftfahrzeugen zulässig, wobei pro Einzelnacht maximal 4 Flugbewegungen stattfinden dürfen. Hinzukommen einzelne Flüge mit Sondererlaubnis u.a. medizinische Flüge (z.B. Organtransport) auch in der Nachtkernzeit (0.00 - 05.00 Uhr). Kontrolle der Einhaltung: Die Information an und Einhaltung der Anflugverfahren durch die Piloten erfolgt bei der örtlichen Luftaufsicht/Flugleitung im Tower des Flugplatzes bzw. durch die überörtliche Luftaufsicht bei der Luftfahrtbehörde. Darüber hinaus werden die durchgeführten Nachtflüge jährlich anhand der Fluglisten durch die Luftfahrtbehörde überprüft. Wo kann man sich beschweren: 1. Beim Flugplatz Speyer Take-Off Nach Europa - Flugplatz Speyer/Ludwigshafen - EDRY (flugplatz-speyer.de)<https://flugplatz-speyer.de/> 2. Bei der Luftfahrtbehörde Fluglärm | Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (rlp.de)<https://lbm.rlp.de/de/grossprojekte-themen/luftverkehr/fluglaerm/> Mit freundlichen Grüßen