Genehmigung für Unternehmen des Bewachungsgewerbes nach §34a

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Firma "Speedy Gastroservice" aus Neitersen (Südstraße 13) vertreten durch Herrn Marcel Köhnen, bietet laut ihrer Facebook Präsenz auch sogenannte "Nachtwachen" auf Veranstaltungen an. Diese Tätigkeit bedarf nach §34a GewO einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

Inwiefern liegt eine entsprechende Genehmigung für die Firma "Speedy Gastroservice" vor, und wann wurde diese ausgestellt.

Inwieweit wurde die Eignung der Mitarbeiter der Firma Speedy Gastroservice für diese Tätigkeit überprüft, und inwiefern liegen entsprechende Nachweise über die Schulungen und Unterweisungen gemäß §34 GewO vor?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Februar 2024
  • Frist
    29. März 2024
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, Di…
An Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigung für Unternehmen des Bewachungsgewerbes nach §34a [#301349]
Datum
27. Februar 2024 09:35
An
Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, Die Firma "Speedy Gastroservice" aus [geschwärzt] ([geschwärzt]) vertreten durch Herrn Marcel Köhnen, bietet laut ihrer Facebook Präsenz auch sogenannte "Nachtwachen" auf Veranstaltungen an. Diese Tätigkeit bedarf nach §34a GewO einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Inwiefern liegt eine entsprechende Genehmigung für die Firma "Speedy Gastroservice" vor, und wann wurde diese ausgestellt. Inwieweit wurde die Eignung der Mitarbeiter der Firma Speedy Gastroservice für diese Tätigkeit überprüft, und inwiefern liegen entsprechende Nachweise über die Schulungen und Unterweisungen gemäß §34 GewO vor? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 301349 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage auf Erteilung einer Gewerbeau…
Von
Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
Betreff
WG: Genehmigung für Unternehmen des Bewachungsgewerbes nach §34a [#301349]
Datum
11. März 2024 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage auf Erteilung einer Gewerbeauskunft ist nicht das Landestransparenzgesetz (LTranspG) abgedeckt. Bei der Erteilung einer Gewerbeauskunft handelt es sich um gesetzlich geschützte Daten von Gewerbetreibenden und nicht um veröffentlichungspflichtige Bekanntmachungen einer Behörde. Sollten Sie dennoch eine Gewerbeauskunft über das genannte Unternehmen wünschen, bitten wir Sie, die Gewerbeauskunft gesondert zu beantragen. Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Voraussetzung für die Erteilung einer Gewerbeauskunft ist zudem der Nachweis eines berechtigten Interesses. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße