Genehmigung Gelblicht Duisport

Da das Gelblicht Sonderrechte verleiht Bedarf es einer Rechtsgrundlage warum Fahrzeuge von Duisport teilweise ein Gelblicht haben. Ebenfalls muss geregelt sein wo diese Sonderrecht gelten. Das Dokument, wo dies festgelegt wurde hätte ich gerne.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. September 2023
  • Frist
    17. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Genehmigung Gelblicht Duisport [#288325]
Datum
15. September 2023 14:46
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da das Gelblicht Sonderrechte verleiht Bedarf es einer Rechtsgrundlage warum Fahrzeuge von Duisport teilweise ein Gelblicht haben. Ebenfalls muss geregelt sein wo diese Sonderrecht gelten. Das Dokument, wo dies festgelegt wurde hätte ich gerne.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 288325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288325/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung Gelblicht Duisport“ vom 15.09.2023 (#288325) wurde von…
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Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Genehmigung Gelblicht Duisport [#288325]
Datum
18. Oktober 2023 16:03
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung Gelblicht Duisport“ vom 15.09.2023 (#288325) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigung-gelblicht-duisport/#nachricht-835792 Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, im § 52 Abs. Abs 4 Satz 1. Nr. 1 bis 5 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
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AW: AW: Genehmigung Gelblicht Duisport [#288325]
Datum
19. Oktober 2023 09:58
Status
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Sehr geehrter Herr Scharfenort, im § 52 Abs. Abs 4 Satz 1. Nr. 1 bis 5 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist geregelt, welche Fahrzeuge mit gelbem Blinklicht/Rundumlicht ausgestattet werden dürfen. Die Fahrzeuge von Duisport, welche mit einer solchen Beleuchtungseinheit ausgerüstet sind, werden entsprechend unter eine der Ziffern 1-4 fallen. Hier der Auszug des § 52 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1-4 StVZO: (4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit es erfordert, mehreren Warnleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein: 1.Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind, 2.Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer, 3.Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Warnleuchten vorgeschrieben hat, 4.Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Warnleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Warnleuchten vorgeschrieben hat, Bei der Zulassung solcher Fahrzeuge wird durch die Zulassungsstelle geprüft, ob hier die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, ggfs. mit entsprechend erforderlichen Gutachten der für solche Abnahmen anerkannten und zugelassenen Gutachtern. Es ist davon auszugehen, dass die von Ihnen gesichteten Fahrzeuge die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und aus einem der genannten Gründe zu Recht die gelben Warnleuchten führen. Wo, wann und wie diese zu benutzen sind ist im § 38 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen. Eine genauere Auskunft ist mir aufgrund Ihrer allgemein gehaltenen Anfrage leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Guten Tag, selbst falls Duisport darunter fallen sollte, was ich aus den aufgeführten Beispielen nicht erkennen k…
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Ulrich Scharfenort
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AW: AW: Genehmigung Gelblicht Duisport [#288325]
Datum
19. Oktober 2023 14:48
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Kommunalverwaltung Duisburg
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Guten Tag, selbst falls Duisport darunter fallen sollte, was ich aus den aufgeführten Beispielen nicht erkennen kann, bedarf es des formalen Aktes, dies festzustellen und zu genehmigen. Und genau diesen habe ich angefordert. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 288325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288325/
Kommunalverwaltung Duisburg
Automatische Antwort | Zulassungsbehörde Duisburg Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht ist im Posteingan…
Von
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Automatische Antwort | Zulassungsbehörde Duisburg
Datum
19. Oktober 2023 14:48
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht ist im Posteingang der Zulassungsbehörde Duisburg eingegangen. 1. Wollen Sie einen Termin vereinbaren? Unter https://www.qtermin.de/stadt-duisburg-zul können Sie einen Termin für Zulassungs- und Außerbetriebsetzungsvorgänge buchen. 1. Wollen Sie ein Kennzeichen reservieren? Unter https://verkehr-igv.krzn.de/verkehr-igv/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=IZU&MANDANT=DUISBURG können Sie sich Ihr Wunschkennzeichen reservieren. 1. Geht es um eine Fahrerlaubnisangelegenheit? Wenden Sie sich bitte an 0203 283 8440 oder <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> 1. Haben Sie eine Frage zu roten Kennzeichen, Mängeln an Fahrzeugen? Wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> 1. Geht es um einen erloschenen Versicherungsschutz oder um eine Steueranzeige? Wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht! Sollte eine individuelle Antwort notwendig sein, so erhalten Sie in Kürze eine persönliche Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, die im Gesetz aufgelisteten Fahrzeugarten sind keine Beispiele sondern die entspr…
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AW: AW: AW: Genehmigung Gelblicht Duisport [#288325]
Datum
24. Oktober 2023 09:05
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Sehr geehrter Herr Scharfenort, die im Gesetz aufgelisteten Fahrzeugarten sind keine Beispiele sondern die entsprechenden Fahrzeuge welche mit Gelblicht ausgestattet sein dürfen. Ob es sich um ein solches Fahrzeug handelt, geht aus einem Gutachten eines technischen Sachverständigen hervor oder aus dem "certificate of conformity". Der formale Verwaltungsakt ist dann von hier die Erteilung der Zulassung. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Guten Tag, ob Sie es nun Genehmigung oder Erteilung der Zulassung nennen macht keinen Unterschied, dass ich das D…
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Ulrich Scharfenort
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AW: AW: AW: Genehmigung Gelblicht Duisport [#288325]
Datum
25. Oktober 2023 15:06
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Guten Tag, ob Sie es nun Genehmigung oder Erteilung der Zulassung nennen macht keinen Unterschied, dass ich das Dokument haben möchte. Insbesondere die Auflagen, da Duisport regelmäßig Rad- und Gehwege blockiert. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 288325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288325/
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Datum
25. Oktober 2023 15:06
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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, das Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Kopien der Zulassungsdokumente…
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AW: AW: AW: AW: Genehmigung Gelblicht Duisport [#288325]
Datum
25. Oktober 2023 15:12
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Sehr geehrter Herr Scharfenort, das Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Kopien der Zulassungsdokumente übersendet werden können, sollte Ihnen wohl bekannt sein. Parkverstöße können aber unabhängig vom gelben Rundumlicht geahndet werden. Hier wäre dann der Bereich der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes zuständig. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Guten Tag, das stimmt nicht, personenbezogene Daten können geschwärzt werden, der Aufwand ist marginal, da es hie…
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Ulrich Scharfenort
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AW: AW: AW: AW: Genehmigung Gelblicht Duisport [#288325]
Datum
26. Oktober 2023 16:09
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Guten Tag, das stimmt nicht, personenbezogene Daten können geschwärzt werden, der Aufwand ist marginal, da es hier höchstens um Deckblatt und ggf. letzte Seite mit Unterschrift geht. Eine Firma ist keine Person und unterliegt nicht dem Datenschutz. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 288325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288325/
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Datum
26. Oktober 2023 16:09
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Ulrich Scharfenort
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
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Ulrich Scharfenort
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Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung Gelblicht Duisport“ [#288325]
Datum
8. Dezember 2023 16:09
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/288325/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Duisburg mir nicht die Auskunft erteilen will. Als Grund wird hier Datenschutz vorgeschoben, obwohl Firmen nach meiner Kenntnis keinen Datenschutz genießen und die Namen ja ruhig geschwärzt werden können. Da es sich hier zudem um einen Sachverhalt handelt, der erheblich Auswirkungen auf den öffentlichen Raum hat, überwiegt das öffentliche Interesse gegenüber eine Geheimhaltung, denn schließlich muss man wissen, was man Duisport genehmigt hat, wenn die mal wieder rechtswidrig auf Rad- und Gehwegen parken. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anhänge: - 288325.pdf - 2023-10-19_1-sportstadt-duisburg6.jpg - 2023-10-19_3-sportstadt-duisburg6.jpg - 2023-10-24_1-sportstadt-duisburg6.jpg - 2023-10-25_2-sportstadt-duisburg6.jpg - 2023-10-25_3-sportstadt-duisburg6.jpg - 2023-10-26_2-sportstadt-duisburg6.jpg Anfragenr: 288325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288325/
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Mein Aktenzeichen 14.209.2.3.2.3-8997/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 15.09.202…
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14.209.2.3.2.3-8997/23 Zugang zur Genehmigung Gelblicht Duisport #288325
Datum
15. Dezember 2023 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen 14.209.2.3.2.3-8997/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 15.09.2023 an die Stadt Duisburg auf Zugang zur Genehmigung Gelblicht Duisport Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich habe Ihre Eingabe vom 08.12.2023 geprüft und frage nach, ob ich es richtig verstanden habe, dass Sie den Zugang zu den Kopien der Zulassungsdokumenten von Fahrzeugen begehren, die eine Genehmigung für Gelblicht von Duisport-Fahrzeugen erhalten haben? Da ich die Zulassungsstelle für diese Nachfrage bislang nicht erreichen konnte und ich erst ab dem 10.01.2023 wieder im Dienst bin, müssten Sie sich noch ein wenig mit der weiteren Bearbeitung gedulden. Ich bitte um Verständnis. Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr << Anrede >> wünsche Ihnen ebenso gehabt zu haben. Mir geht es primär um die Genehmigung des Ge…
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Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: 14.209.2.3.2.3-8997/23 Zugang zur Genehmigung Gelblicht Duisport #288325 [#288325]
Datum
17. Dezember 2023 10:34
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Sehr << Anrede >> wünsche Ihnen ebenso gehabt zu haben. Mir geht es primär um die Genehmigung des Gelblichts bzw. der Sonderrechte, also die Begründung und dem Umfang der Genehmigung, die Antwort der Zulassungsstelle fand ich eher verwirrend, was das genaue Dokument angeht. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 288325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288325/
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Ulrich Scharfenort
Sehr << Anrede >> ich habe Ihre Frage beantwortet, so gut ich konnte, man kann die Antwort aber auch …
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Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: 14.209.2.3.2.3-8997/23 Zugang zur Genehmigung Gelblicht Duisport #288325 [#288325]
Datum
12. Februar 2024 12:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe Ihre Frage beantwortet, so gut ich konnte, man kann die Antwort aber auch meiner Anfrage entnehmen: "Da das Gelblicht Sonderrechte verleiht Bedarf es einer Rechtsgrundlage warum Fahrzeuge von Duisport teilweise ein Gelblicht haben. Ebenfalls muss geregelt sein wo diese Sonderrecht gelten. Das Dokument, wo dies festgelegt wurde hätte ich gerne." Wie das Dokument heißt, weiß ich nicht und ob die Stadt Duisburg die richtige Begrifflichkeit verwendet hat auch nicht. Deshalb habe ich das bewusst umschrieben und keinen Namen verwendet. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 288325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288325/
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Mein Aktenzeichen 14.209.2.3.2.3-8997/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 15.09.202…
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Betreff
14.209.2.3.2.3-8997/23 Zugang zur Genehmigung Gelblicht Duisport #288325
Datum
16. Februar 2024 13:14
Status
Mein Aktenzeichen 14.209.2.3.2.3-8997/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom 15.09.2023 an die Stadt Duisburg auf Zugang zur Genehmigung Gelblicht Duisport Ihre E-Mail vom 12.02.2023 Sehr geehrter Herr Scharfenort, wie ich Ihnen bereits mitteilte, ergibt sich eine Genehmigung für Gelblicht für Fahrzeuge aus den Zulassungsdokumenten. Dies hatte die Stadt Duisburg Ihnen auch mit E-Mail vom 24.10.2023 so mitgeteilt. Um zu wissen, ob ein Fahrzeug eine Genehmigung hat, müssten Sie einen Antrag auf Zugang zu einem Zulassungsdokumenten einzelner Fahrzeuge stellen. Hierzu müssten Sie das jeweilige Kennzeichen gegenüber der Stadt Duisburg mitteilen. Einen Anspruch auf Auswertung, welche Fahrzeuge von Duisport eine Genehmigung für Gelblicht haben, besteht nach dem IFG NRW nicht. Einen Anspruch auf Rechtsauskunft bzw. Klärung warum Fahrzeuge von Duisport teilweise ein Gelblicht haben, wo dies geregelt ist und wo diese Sonderrechte gelten, besteht nach dem IFG NRW ebenfalls nicht. Sollten Sie also wissen wollen, ob ein einzelnes Fahrzeug eine Genehmigung hat, müssten Sie dies erneut beantragen, denn aus Ihrem ursprünglichen Antrag geht das nicht hervor. Am besten, Sie kontaktieren mich einmal telefonisch, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Guten Tag, die Antwort finde ich seltsam, erstens ist das für die Behörde kein Problem, die Antwort der Stadt Dui…
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Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: 14.209.2.3.2.3-8997/23 Zugang zur Genehmigung Gelblicht Duisport #288325 [#288325]
Datum
17. Februar 2024 09:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Guten Tag, die Antwort finde ich seltsam, erstens ist das für die Behörde kein Problem, die Antwort der Stadt Duisburg zeigt, die sich auf Datenschutz beruft und ganz sicher in ihrer Datenbank exemplarisch eine Genehmigung raussuchen kann, aber wenn Sie das möglichst umständlich wollen, so be it. Alles, was die Antwort bewirkt, dass ich mich in zwei Monaten wieder an Sie wende, weil die Stadt Duisburg die Antwort wegen angeblichem Datenschutz verweigert. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 288325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288325/
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Ulrich Scharfenort
Sehr << Anrede >> wie Sie das geschrieben habe, habe ich die Zulassungsdokumente angefordert: https:/…
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Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: 14.209.2.3.2.3-8997/23- Ihr Antrag vom 15.09.2023 an die Stadt Duisburg auf Zugang zur Genehmigung Gelblicht Duisport [#288325]
Datum
25. März 2024 16:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie Sie das geschrieben habe, habe ich die Zulassungsdokumente angefordert: https://fragdenstaat.de/anfrage/zulassungsdokument-du-fm-500/#nachricht-888988 https://fragdenstaat.de/anfrage/das-zulassungsdokument-du-fm-85-die-passage-zur-sonderrechten-und-der-auflagen/#nachricht-888991 was ich bekam waren die Fahrzeugdaten, aber nicht das was ich haben wollte, die Informationen zu der Zulassung von Gelblicht bzw. Sonderrechten. Daran hätte jetzt auch ein Telefonat nichts geändert. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 288325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288325/
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Ulrich Scharfenort
Guten Tag, Ich habe von den Fahrzeugen Bilder, die Belegen, dass Sonderrechte beansprucht werden (Gelblicht/Strei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: 14.209.2.3.2.3-8997/23- Ihr Antrag vom 15.09.2023 an die Stadt Duisburg auf Zugang zur Genehmigung Gelblicht Duisport [#288325]
Datum
2. April 2024 09:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Guten Tag, Ich habe von den Fahrzeugen Bilder, die Belegen, dass Sonderrechte beansprucht werden (Gelblicht/Streifen). Die Antwort ist demnach nicht stimmig. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 288325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288325/