Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg

Anfrage an: Stadt Mannheim

Alle Unterlagen, Anweisungen und Genehmigungen zu Vorgängen bezüglich Halten und Parken auf dem straßenbegleitenden Geh- und Radweg entlang der Freudenheimer Straße.
Hierbei insbesondere:
- Absprachen/Anweisungen/Vereinbarungen mit der Polizei bezüglich der Handhabe und Durchsetzung des Halte- und Parkverbots auf diesem als Geh- und Radweg beschilderten Weg.
- Absprachen/Anweisungen/Vereinbarungen mit dem Gemeindevollzugsdienst bezüglich der Handhabe und Durchsetzung des Halte- und Parkverbots auf diesem als Geh- und Radweg beschilderten Weg.
- Auskunft über Sondergenehmigungen gegenüber dritten bezüglich Halten und Parken auf diesem als Geh- und Radweg beschilderten Weg.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. August 2021
  • Frist
    25. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, Anweisu…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg [#227253]
Datum
23. August 2021 11:36
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, Anweisungen und Genehmigungen zu Vorgängen bezüglich Halten und Parken auf dem straßenbegleitenden Geh- und Radweg entlang der Freudenheimer Straße. Hierbei insbesondere: - Absprachen/Anweisungen/Vereinbarungen mit der Polizei bezüglich der Handhabe und Durchsetzung des Halte- und Parkverbots auf diesem als Geh- und Radweg beschilderten Weg. - Absprachen/Anweisungen/Vereinbarungen mit dem Gemeindevollzugsdienst bezüglich der Handhabe und Durchsetzung des Halte- und Parkverbots auf diesem als Geh- und Radweg beschilderten Weg. - Auskunft über Sondergenehmigungen gegenüber dritten bezüglich Halten und Parken auf diesem als Geh- und Radweg beschilderten Weg.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227253/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Mannheim
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Zugang zu amtlichen Information…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: Genehmigung Parken auf Geh- und Radweg [#227253]
Datum
22. September 2021 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,9 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Absatz 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Für eine Auskunftserteilung, mittels derer Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gewährt wird, ist gemäß § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit Tarifstelle 5 des Gebührenverzeichnis 1 der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 (Verwaltungsgebührensatzung) eine Gebühr zu erheben. Für die von Ihnen begehrte Auskunft wird auf Grundlage des prognostizierten Verwaltungsaufwands eine Gebühr in Höhe von 31,60 € (2 angefangene 15 Minuten à 15,80 €) erhoben werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag in Ansehung dessen weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen