Genehmigung Rallye Südliche Weinstraße

Die Stadtverwaltung Landau in der Pfalz hat für den 26. Februar 2022 das
Autorennen „Rallye Südliche Weinstraße“ genehmigt, bei dem auch
Sonderprüfungen im Bereich des besonders geschützten UNESCOBiosphärenreservats
Pfälzerwald-Nordvogesen abgehalten wurden. Die ursprüngliche Streckenführung sah eine Wertungsprüfung mit Renncharakter auch im Bereich der Totenkopfstraße vor. Die Stadt Neustadt (Naturschutzbehörde) hat dagegen nach Angaben der Stadt Landau Bedenken hinsichtlich des Schutzzwecks des Biosphärenreservats vorgebracht - dies führte letztlich zu einer Streckenverlegung. Dazu folgende Fragen:
-Was waren die Gründe dafür, dass sich die Stadt Neustadt gegen die Streckenführung im Bereich des Totenkopfs ausgesprochen hatte?
-Welche Schutzzwecke des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen stehen einer solcher Motorsportveranstaltung entgegen?
-Woraus ergab sich die Zuständigkeit der Stadt Neustadt für diesen Streckenabschnitt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
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Rolf Schlicher
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stadtverwa…
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
Rolf Schlicher
Betreff
Genehmigung Rallye Südliche Weinstraße [#246019]
Datum
10. April 2022 12:23
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadtverwaltung Landau in der Pfalz hat für den 26. Februar 2022 das Autorennen „Rallye Südliche Weinstraße“ genehmigt, bei dem auch Sonderprüfungen im Bereich des besonders geschützten UNESCOBiosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen abgehalten wurden. Die ursprüngliche Streckenführung sah eine Wertungsprüfung mit Renncharakter auch im Bereich der Totenkopfstraße vor. Die Stadt Neustadt (Naturschutzbehörde) hat dagegen nach Angaben der Stadt Landau Bedenken hinsichtlich des Schutzzwecks des Biosphärenreservats vorgebracht - dies führte letztlich zu einer Streckenverlegung. Dazu folgende Fragen: -Was waren die Gründe dafür, dass sich die Stadt Neustadt gegen die Streckenführung im Bereich des Totenkopfs ausgesprochen hatte? -Welche Schutzzwecke des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen stehen einer solcher Motorsportveranstaltung entgegen? -Woraus ergab sich die Zuständigkeit der Stadt Neustadt für diesen Streckenabschnitt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rolf Schlicher Anfragenr: 246019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246019/ Postanschrift Rolf Schlicher << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rolf Schlicher

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Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Sehr geehrter Herr Schlicher, ja, es ist richtig, dass es Vorbehalte unserer UNB gab. Anbei schicke ich Ihnen di…
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Betreff
AW: Betreff: Genehmigung Rallye Südliche Weinstraße [#246019]
Datum
11. April 2022 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schlicher, ja, es ist richtig, dass es Vorbehalte unserer UNB gab. Anbei schicke ich Ihnen die Stellungnahme meines Kollegen zu, der sich dabei auch einer Stellungnahme des Biosphärenreservats anschließt, die Sie im Anhang finden. Die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Neustadt ergab sich in diesem Fall räumlich, da die Kalmitstraße die Grenze zum Kreis bildet und der nördliche Teil der Kalmitstraße damit auf Neustadter Gemarkung verläuft. Zu den entgegenstehenden Schutzzwecken: dazu gehören nach d§4 der RVO des Biosphärenservats die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (versus einer lärmintensiven Veranstaltung zu Beginn der Brutzeit), die Sicherung des landschaftsbezogenen Naturerlebens (das bei Motorsport eher nicht im Vordergrund steht), der Erhalt der Naturgüter durch Förderung von (Land)Nutzungen, die beides schonen (wobei Motorsportveranstaltungen naturgemäß nicht gerade zu naturschonendsten Freizeitsportarten gehören) sowie in der Stillezone eine Erholung in Stille zu ermöglichen. Ich hoffe, dass wir Ihnen mit unserer Auskunft weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen