Genehmigung Tierversuche

Anfrage an: Universität zu Köln

Nach dem §11 des TierSchG wird eine behördliche Erlaubnis für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, u.a. auch Tierversuchshaltungen/- einrichtungen oder die Zucht von Tieren für Tierversuche benötigt. Aufgrund dessen bitte ich auf Grundlage des IFG NRW um die Übersendung folgender Unterlagen:

Die behördlichen Genehmigungen für das Durchführen von Tierversuchen (Anmerkung: allgemein, oder wo bekannt: von Tierversuchen an allen Säugetieren sowie aller weiteren Tierversuche) an der Universität zu Köln aus den Jahren 2020 bis einschließlich 2023.
Nach §5 Abs. 1 und 2 bitte ich Sie darum, mir die Informationen per E-Mail und innerhalb des nächsten Monats zukommen zu lassen. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
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Emily Mauder
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Na…
An Universität zu Köln Details
Von
Emily Mauder
Betreff
Genehmigung Tierversuche [#297760]
Datum
19. Januar 2024 11:55
An
Universität zu Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem §11 des TierSchG wird eine behördliche Erlaubnis für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, u.a. auch Tierversuchshaltungen/- einrichtungen oder die Zucht von Tieren für Tierversuche benötigt. Aufgrund dessen bitte ich auf Grundlage des IFG NRW um die Übersendung folgender Unterlagen: Die behördlichen Genehmigungen für das Durchführen von Tierversuchen (Anmerkung: allgemein, oder wo bekannt: von Tierversuchen an allen Säugetieren sowie aller weiteren Tierversuche) an der Universität zu Köln aus den Jahren 2020 bis einschließlich 2023. Nach §5 Abs. 1 und 2 bitte ich Sie darum, mir die Informationen per E-Mail und innerhalb des nächsten Monats zukommen zu lassen. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Emily Mauder Anfragenr: 297760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297760/ Postanschrift Emily Mauder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Emily Mauder

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Universität zu Köln
Sehr geehrte Frau Mauder, Das behördliche Genehmigungsverfahren für das Durchführen von Tierversuchen unterliegt …
Von
Universität zu Köln
Betreff
Re: [Ticket#181864919] Genehmigung Tierversuche [#297760]
Datum
22. Januar 2024 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Mauder, Das behördliche Genehmigungsverfahren für das Durchführen von Tierversuchen unterliegt nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Wir bitten vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass wir aus Datenschutzgründen keine Genehmigungen veröffentlichen. Gern teilen wir Ihnen die Anzahl der erteilten Tierversuchsgenehmigungen durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und verbraucherschutz (LANUV)  Das LANUV ist die Genehmigungsbehörde in Nordrhein-Westfalen. Es sind 2020: 49 2021: 58 2022: 46 2023: 46 Bitte informieren Sie sich über Tierversuche an der Universität auf unseren Webseiten: [1]https://portal.uni-koeln.de/forschung/wissenschaftliche-grundsaetze/tierversuche/fragen-und-antworten-zu-tierversuchen-an-der-universitaet-zu-koeln Ausführliche, allerdings nicht Universtitä zu Köln-spezifische Informationen finden Sie auch in der Datenbank des Bundesinstituts für Risikobewertung: [2]https://www.animaltestinfo.de/ Hier sind die sogenannten nichttechnischen Projektzusammenfassungen recherchierbar. Außerdem empfehlen wir die Webseiten der Informationsinitiative "Tierversuche verstehen": [3]https://www.tierversuche-verstehen.de/ Mit freundlichen Grüßen