Genehmigung von Ausbildungsstellen gem. Fahr Erlaubnis Verordnung

Wieviele amtlich genehmigte Ausbildungsstellen für Erste Hilfe gemäß Fahr Erlaubnis Verordnung gibt es in Berlin?
Wie funktioniert das Genehmigungsverfahren?
Was sind die Sachlich, Personellen, Ausbildungsvorraussetzungen um amtlich anerkannte Ausbildungsstelle zu sein?
Wie führen sie Aufsicht über die genehmigten Ausbildungsstellen?
Gibt es eine Fortbildungspflicht für das Ausbilderpersonal?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2023
  • Frist
    4. November 2023
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Ralf Bohndorf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wievie…
An Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Details
Von
Ralf Bohndorf
Betreff
Genehmigung von Ausbildungsstellen gem. Fahr Erlaubnis Verordnung [#289377]
Datum
1. Oktober 2023 23:44
An
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele amtlich genehmigte Ausbildungsstellen für Erste Hilfe gemäß Fahr Erlaubnis Verordnung gibt es in Berlin? Wie funktioniert das Genehmigungsverfahren? Was sind die Sachlich, Personellen, Ausbildungsvorraussetzungen um amtlich anerkannte Ausbildungsstelle zu sein? Wie führen sie Aufsicht über die genehmigten Ausbildungsstellen? Gibt es eine Fortbildungspflicht für das Ausbilderpersonal?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 289377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289377/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Ralf Bohndorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Bohndorf

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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Sehr geehrter Herr Bohndorf, Ihre Anfrage zur Anerkennung von Erste-Hilfe-Stellen nach § 68 Fahrerlaubnis-Verord…
Von
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Betreff
WG: Genehmigung von Ausbildungsstellen gem. Fahr Erlaubnis Verordnung [#289377]
Datum
11. Oktober 2023 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Bohndorf, Ihre Anfrage zur Anerkennung von Erste-Hilfe-Stellen nach § 68 Fahrerlaubnis-Verordnung in Berlin wurde mir vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugeleitet, weil ich die in Berlin zuständige Anerkennungsbehörde bin. Hiermit übersende ich Ihnen die Auskünfte zu Ihren Fragen: Wieviele amtlich genehmigte Ausbildungsstellen für Erste Hilfe gemäß Fahr Erlaubnis Verordnung gibt es in Berlin? Stand 30.09.2023 gibt es 88 Stellen in Berlin, die eine gültige Anerkennung nach § 68 Fahrerlaubnis-Verordnung besitzen. Wie funktioniert das Genehmigungsverfahren? Die Person/Firma beantragt bei mir die Anerkennung. Nach Prüfung aller Voraussetzungen und einer Abnahme vor Ort wird der Anerkennungsbescheid erlassen. Was sind die Sachlich, Personellen, Ausbildungsvorraussetzungen um amtlich anerkannte Ausbildungsstelle zu sein? Eine Zusammenstellung aller Anerkennungsvoraussetzungen finden Sie im beigefügten Merkblatt für das Anerkennungsverfahren, das ich allen Interessenten übersende. Wie führen sie Aufsicht über die genehmigten Ausbildungsstellen? Die Überprüfung der fachlichen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen wird vor der Erteilung durch eine von mir beauftragte Aufsichtsperson (Arbeits- und Betriebsmediziner) vor Ort durchgeführt. Während der laufenden Anerkennung erfolgt eine anlassbezogene Aufsicht oder eine stichprobenartige Überprüfung der Aufzeichnungen. Gibt es eine Fortbildungspflicht für das Ausbilderpersonal? Anerkannte Erste-Hilfe-Lehrkräfte sind verpflichtet, alle drei Jahre eine Fortbildung im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Ich hoffe, Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben, stehe für Rückfragen aber auch gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen