Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan

aus der Presse habe ich entnommen, dass es offenbar möglich ist, Bauvorhaben zu genehmigen, die vom Bebauungsplan abweichen.

https://www.weser-kurier.de/bremen/im-bremer-ostertor-wird-ein-haus-gebaut-das-nur-drei-meter-breit-ist-doc7tq57mr0xzp2a1e82as

Das ist für mich nur schwer nachzuvollziehen, da mein Bauvorhaben durch eben genau den vorhandenen Bebauungsplan verhindert worden ist. Mir wurde seinerzeit eröffnet, dass es unmöglich sei, am Bebauungsplan vorbei zu genehmigen. Scheinbar wird hier nicht mit dem gleichen Maß gemessen, vielleicht können Sie deswegen meine Irritation nachvollziehen.

Mich interessiert die Begründung, warum in dem Wohnhaus in der Gertrudenstraße im Bremer Ostertor eine Baugenehmigung erteilt wurde, obwohl der Bebauungsplan hier nach meinem Verständnis eine Genehmigung verhindert.

Unter welchen Voraussetzungen weicht die Behörde von Bebauungsplänen ab? Werden Privatleute anders behandelt als Investoren? Kann ich als Bürger damit rechnen, dass somit Bebauungspläne mehr oder weniger verhandelbar sind?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aus der Presse habe ich e…
An Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Details
Von
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Betreff
Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan [#297753]
Datum
19. Januar 2024 11:38
An
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus der Presse habe ich entnommen, dass es offenbar möglich ist, Bauvorhaben zu genehmigen, die vom Bebauungsplan abweichen. https://www.weser-kurier.de/bremen/im-bremer-ostertor-wird-ein-haus-gebaut-das-nur-drei-meter-breit-ist-doc7tq57mr0xzp2a1e82as Das ist für mich nur schwer nachzuvollziehen, da mein Bauvorhaben durch eben genau den vorhandenen Bebauungsplan verhindert worden ist. Mir wurde seinerzeit eröffnet, dass es unmöglich sei, am Bebauungsplan vorbei zu genehmigen. Scheinbar wird hier nicht mit dem gleichen Maß gemessen, vielleicht können Sie deswegen meine Irritation nachvollziehen. Mich interessiert die Begründung, warum in dem Wohnhaus in der Gertrudenstraße im Bremer Ostertor eine Baugenehmigung erteilt wurde, obwohl der Bebauungsplan hier nach meinem Verständnis eine Genehmigung verhindert. Unter welchen Voraussetzungen weicht die Behörde von Bebauungsplänen ab? Werden Privatleute anders behandelt als Investoren? Kann ich als Bürger damit rechnen, dass somit Bebauungspläne mehr oder weniger verhandelbar sind?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297753/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Von
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Betreff
AW: Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan [#297753]
Datum
21. Februar 2024 07:30
An
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan“ vom 19.01.2024 (#297753) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan“ vo…
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Betreff
AW: Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan [#297753]
Datum
21. Februar 2024 07:31
An
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan“ vom 19.01.2024 (#297753) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan“ vo…
An Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Details
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Betreff
AW: Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan [#297753]
Datum
26. Februar 2024 07:07
An
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan“ vom 19.01.2024 (#297753) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan“ [#297753]
Datum
29. Februar 2024 11:53
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/297753/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde keine Rückmeldung gibt und mein Anliegen offenbar ignoriert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 297753.pdf Anfragenr: 297753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297753/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan“ vo…
An Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan“ [#297753]
Datum
19. März 2024 09:31
An
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan“ vom 19.01.2024 (#297753) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan“ vo…
An Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan“ [#297753]
Datum
27. März 2024 09:04
An
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan“ vom 19.01.2024 (#297753) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die Nichtbeantwortung Ihrer Anfrage. Aufgrund des…
Von
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan“ [#297753]
Datum
27. März 2024 19:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die Nichtbeantwortung Ihrer Anfrage. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der Stellenvakanz für die Bearbeitung von IFG-Anfragen, wird Ihre Eingabe leider erst heute in die Bearbeitung gegeben. Wir sind dennoch bemüht, Ihnen sobald wie möglich zu antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Sehr << Antragsteller:in >> Für das Grundstück Gertrudenstraße 41 wurde 2017 eine Bauvoranfrage (C05…
Von
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung von Bauvorhaben trotz Abweichung vom Bebauungsplan“ [#297753]
Datum
28. März 2024 12:02
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
vergleichgertrudenstrae41.pdf
46,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> Für das Grundstück Gertrudenstraße 41 wurde 2017 eine Bauvoranfrage (C05469BV2017) negativ beschieden, da der Bebauungsplan 1530 für das Grundstück nicht überbaubare Grundstücksfläche festsetzt. Der Widerspruch des Bauherren gegen den Bauvorbescheid wurde ebenfalls abgelehnt. Die Klage des Bauherren vor dem Verwaltungsgericht (Az.: 1 K 2278/18 ) gegen die Stadtgemeinde endete in einem Vergleich. Im Ergebnis wurde der Bauvorbescheid aufgehoben und die Befreiung für ein Wohngebäude in Aussicht gestellt. Die Baugenehmigung für das Wohngebäude Gertrudenstraße 41 (C00545BG2020) wurde im April 2021 erteilt. Das Urteil wurde damit begründet, das das Grundstück Gertrudenstraße 41 das einzige Grundstück in der Straße ist, für das im B-Plan „Stellplatz“ festgesetzt war. Weder aus dem Plan selber, noch aus der Begründung war zu entnehmen, wie die Festsetzung zustande gekommen ist. Die Festsetzung „Stellplatz“ war jedenfalls kein Grundzug der Planung und somit war die Erteilung einer Befreiung möglich. Für Rückfragen zum Urteil steht ihnen Herr Röpke zur Verfügung, T. 361-1 64 59. Für eine Bauberatung oder Rückfragen zu einem Bebauungsplan in den Stadtteilen Mitte / Östliche Vorstadt können sie sich gerne an mich wenden. Gruß