Genehmigung von E-Scooter-Leihanbietern

Anfrage an: Stadt Braunschweig

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Planen Sie als Stadt eine Zulassung von Leihanbietern, die E-Scooter auf minütlicher Basis vermieten?

Wenn ja, könnten Sie erläutern, wenn möglich, von welchen Anbietern es sich hier handelt und wie Sie als Stadt planen, ein Verkehrschaos bzw. zugeparkte Fußwege verhindern wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung Braunschweig).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Dadurch, dass in dieser Branche sehr schnell gehandelt wird, bitte ich Sie um eine besonders schnelle Bearbeitung.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Si…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigung von E-Scooter-Leihanbietern [#164806]
Datum
24. August 2019 21:33
An
Stadt Braunschweig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Planen Sie als Stadt eine Zulassung von Leihanbietern, die E-Scooter auf minütlicher Basis vermieten? Wenn ja, könnten Sie erläutern, wenn möglich, von welchen Anbietern es sich hier handelt und wie Sie als Stadt planen, ein Verkehrschaos bzw. zugeparkte Fußwege verhindern wollen. Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung Braunschweig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Dadurch, dass in dieser Branche sehr schnell gehandelt wird, bitte ich Sie um eine besonders schnelle Bearbeitung. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Braunschweig
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Veröffentlichung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Bundesgese…
Von
Stadt Braunschweig
Betreff
Genehmigung von E-Scooter-Leihanbietern
Datum
11. September 2019 08:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Veröffentlichung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Bundesgesetzblatt trat die Verordnung zum 15. Juni 2019 in Kraft. Die Verordnung ermöglicht die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr von Elektrokleinstfahrzeugen, wie die von Ihnen angesprochenen E-Scooter. Sofern Elektrokleinstfahrzeuge den technischen Anforderungen der eKFV entsprechen, können auch Anbieter von Verleihsystemen nach Erhalt einer Versicherungsplakette für u.a. E-Scooter am Markt tätig werden. Obwohl Kommunen keinen rechtlichen Einfluss auf die Geschäftsmodelle von Unternehmen ausüben können, wird die Verwaltung auf Basis der gültigen eKFV Gespräche mit potentiellen Sharing-Anbietern führen, um einvernehmlich Möglichkeiten der Ausführung des Sharing-Systems für Elektrokleinstfahrzeuge in Braunschweig zu erörtern. Einige Unternehmen haben gegenüber der Stadtverwaltung Interesse bekundet, in Braunschweig E-Scooter zu verleihen, verbunden mit der Bereitschaft, darüber mit der Stadtverwaltung in Dialog zu treten. Entsprechend wird die Stadt Gespräche führen, um die konkreten Pläne mit den Unternehmen zu erörtern. Ziel der Verwaltung ist es unter anderem, mit den Unternehmen Regeln über das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen zu vereinbaren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist uns nicht bekannt, dass ein Sharing-Anbieter für E-Scooter in Braunschweig aktiv werden wird. Mit freundlichen Grüßen