Genehmigung von E-Scooter-Leihanbietern
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Planen Sie als Stadt eine Zulassung von Leihanbietern, die E-Scooter auf minütlicher Basis vermieten?
Wenn ja, könnten Sie erläutern, wenn möglich, von welchen Anbietern es sich hier handelt und wie Sie als Stadt planen, ein Verkehrschaos bzw. zugeparkte Fußwege verhindern wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung Braunschweig).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Dadurch, dass in dieser Branche sehr schnell gehandelt wird, bitte ich Sie um eine besonders schnelle Bearbeitung.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum24. August 2019
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28. September 2019
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