Genehmigung von Klohäuschen auf dem Radweg

Auf dem Radweg an der Rheinuferstraße wurden am 25.08.2023 auf Höhe des Musical-Theaters Klohäuschen aufgestellt. Diese sind nur über den Radweg erreichbar und die Türen öffnen sich in Richtung Radverkehr. Ich bitte um die Veröffentlichung der Genehmigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • 4 Follower:innen
Christoph Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Au…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
Genehmigung von Klohäuschen auf dem Radweg [#286982]
Datum
26. August 2023 09:31
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf dem Radweg an der Rheinuferstraße wurden am 25.08.2023 auf Höhe des Musical-Theaters Klohäuschen aufgestellt. Diese sind nur über den Radweg erreichbar und die Türen öffnen sich in Richtung Radverkehr. Ich bitte um die Veröffentlichung der Genehmigung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 286982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286982/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Christoph Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schmidt

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihr u. g. Antrag nach IFG NRW wurde zuständigkeitshalber an mich zur Bearbeitung weit…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihr Antrag nach IFG NRW bzgl. "Genehmigung von Klohäuschen auf dem Radweg" [#286982] vom 26. August 2023
Datum
31. August 2023 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihr u. g. Antrag nach IFG NRW wurde zuständigkeitshalber an mich zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich bin zuständiger Sachbearbeiter beim Amt für Öffentliche Ordnung für Veranstaltungen im Stadtbezirk 1 (Innenstadt). Eine Genehmigung für die Aufstellung der in Rede stehenden mobilen Toilettenhäuschen wurde jedoch nicht erteilt. Selbstverständlich würde eine Erlaubnis für die Aufstellung von Toiletten (oder jedweder anderer Aufbauten) im Bereich von Radfahrwegen niemals erteilt werden. Vielmehr steht die Aufstellung in Zusammenhang mit dem im Bereich Trankgassenwerft veranstalteten Floh- und Antikmarkt am Wochenende 26./27.08.2023. Eine Recherche beim Veranstalter hat ergeben, dass der für die Toiletten zuständige Dienstleister des Veranstalters diese in Eigeninitiative im Vorfeld der Veranstaltung dort platziert hat. Dies geschah ohne das Wissen des Veranstalters. Dieser ist sich der Situation um die Freihaltung des dortigen Radweges bewusst (in den ordnungsbehördlichen Erlaubnissen für Veranstaltungen in dem Bereich sind auch diverse Auflagen enthalten, die auf die Freihaltung des Radweges mittels Schildern und Personal abzielen, was auch gut funktioniert). Ich habe ihn dahingehend nochmal sensibilisiert und ihn aufgefordert, dem Dienstleister die Lage für zukünftige Veranstaltungen zu erklären. Er wird der Aufforderung nachkommen. Ich hoffe, dass dem Vorgang damit genüge getan ist. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Da es sich im vorliegenden Fall um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt, werden nach Nummer 1.1 der Anlage 1 VerwGebO IFG NRW - Gebührentarif keine Gebühren erhoben. Freundliche Grüße