Genehmigung von Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen nach BayIfSMV
Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen waren/sind in Bayern verboten.
Wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigung in "infektionsschutzrechtlich vertretbaren Einzelfall" wurden bei der Kreisverwaltungsbehörde Augsburg gestellt.
nach § 1 (1) 3. Satz der BayIfSMV vom 27.03.2020
nach § 1 (1) 3. Satz der 2. BayIfSMV vom 16.04.2020
nach § 1 (1) 2. Satz der 3. BayIfSMV vom 01.05.2020
nach § 5 2. Satz der 4. BayIfSMV vom 05.05. 2020
nach § 5 2. Satz der 5. BayIfSMV vom 29.05. 2020 und
nach § 5 (1) 2. Satz der 6. BayIfSMV vom 19.06. 2020
Wie sind diese Anträge nach Antragstellern aufgeteilt
(1 relegiöse Gemeinschaften, 2 Vereine, 3 privat, 4 ….)
Wie viele davon wurden positiv beschieden - welche zusätzlichen Auflagen wurden ggf gemacht.
Ich bitte auch um eine Auflistung der möglichen Versagensbegründungen.
Anfrage eingeschlafen
-
Datum30. Juli 2020
-
1. September 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!