Genehmigung von Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen nach BayIfSMV

Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen waren/sind in Bayern verboten.
Wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigung in "infektionsschutzrechtlich vertretbaren Einzelfall" wurden bei der Kreisverwaltungsbehörde Augsburg gestellt.

nach § 1 (1) 3. Satz der BayIfSMV vom 27.03.2020
nach § 1 (1) 3. Satz der 2. BayIfSMV vom 16.04.2020
nach § 1 (1) 2. Satz der 3. BayIfSMV vom 01.05.2020
nach § 5 2. Satz der 4. BayIfSMV vom 05.05. 2020
nach § 5 2. Satz der 5. BayIfSMV vom 29.05. 2020 und
nach § 5 (1) 2. Satz der 6. BayIfSMV vom 19.06. 2020

Wie sind diese Anträge nach Antragstellern aufgeteilt
(1 relegiöse Gemeinschaften, 2 Vereine, 3 privat, 4 ….)
Wie viele davon wurden positiv beschieden - welche zusätzlichen Auflagen wurden ggf gemacht.
Ich bitte auch um eine Auflistung der möglichen Versagensbegründungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
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Janko Heilmann
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Veranstal…
An Stadt Augsburg - Gesundheitsamt Details
Von
Janko Heilmann
Betreff
Genehmigung von Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen nach BayIfSMV [#193839]
Datum
30. Juli 2020 15:06
An
Stadt Augsburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen waren/sind in Bayern verboten. Wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigung in "infektionsschutzrechtlich vertretbaren Einzelfall" wurden bei der Kreisverwaltungsbehörde Augsburg gestellt. nach § 1 (1) 3. Satz der BayIfSMV vom 27.03.2020 nach § 1 (1) 3. Satz der 2. BayIfSMV vom 16.04.2020 nach § 1 (1) 2. Satz der 3. BayIfSMV vom 01.05.2020 nach § 5 2. Satz der 4. BayIfSMV vom 05.05. 2020 nach § 5 2. Satz der 5. BayIfSMV vom 29.05. 2020 und nach § 5 (1) 2. Satz der 6. BayIfSMV vom 19.06. 2020 Wie sind diese Anträge nach Antragstellern aufgeteilt (1 relegiöse Gemeinschaften, 2 Vereine, 3 privat, 4 ….) Wie viele davon wurden positiv beschieden - welche zusätzlichen Auflagen wurden ggf gemacht. Ich bitte auch um eine Auflistung der möglichen Versagensbegründungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Janko Heilmann Anfragenr: 193839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193839/ Postanschrift Janko Heilmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janko Heilmann
Janko Heilmann
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung von Veranstaltungen, Versamm…
An Stadt Augsburg - Gesundheitsamt Details
Von
Janko Heilmann
Betreff
AW: Genehmigung von Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen nach BayIfSMV [#193839]
Datum
1. September 2020 09:41
An
Stadt Augsburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung von Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen nach BayIfSMV“ vom 30.07.2020 (#193839) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Janko Heilmann Anfragenr: 193839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193839/
Janko Heilmann
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Von
Janko Heilmann
Betreff
AW: Genehmigung von Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen nach BayIfSMV [#193839]
Datum
1. September 2020 09:41
An
Stadt Augsburg - Gesundheitsamt
Status
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Stadt Augsburg - Gesundheitsamt
WG: Genehmigung von Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungennach BayIfSMV [#193839] Sehr geehrter Herr Heilman…
Von
Stadt Augsburg - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Genehmigung von Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungennach BayIfSMV [#193839]
Datum
9. September 2020 16:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heilmann, wir bitten um Nachsicht, dass wir Ihnen in der allgemeinen Urlaubszeit und der massiven Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt durch die Corona-Krise noch keine Antwort geben konnten. Leider können wir Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht liefern. Zum einen haben Sie kein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG dargelegt, zum anderen stellt die Beantwortung dieser sehr umfangreichen Anfrage einen unverhältnismäßigen Aufwand dar (Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayDSG). In den letzten Wochen der Corona-Pandemie, als in sehr kurzen Abständen immer neue Vorschriften erlassen wurden, aber auch aktuelle Rechtsprechung zu beachten war, musste teilweise sehr kurzfristig entschieden werden, teilweise wurden die Entscheidungen auch mündlich getroffen. Die Entscheidungen wurden nicht zentral erfasst und müssten, gerade wenn Sie auch die einzelnen Versagensgründe aufgelistet haben wollen, erst aufwändig zusammengestellt werden. Es ist auch nicht erkennbar, inwieweit die von der Stadt Augsburg getroffenen Entscheidungen nach Infektionsschutzgesetz und der erlassenen Vollzugsverordnungen auch Verbraucherinformationen oder Umweltinformationen enthalten sollen. Somit liegt unseres Erachtens auch kein Anspruch nach UIG und VIG vor. Wir bedauern, Ihnen keine andere Antwort geben zu können und bitten um Verständnis, dass wir unsere Kräfte für die Bekämpfung der Pandemie bündeln müssen. Mit freundlichen Grüßen