Genehmigung Werbetafel Beckumer Straße

Die Genehmigung für den Bau / die Aufstellung der Werbetafel, die in diesem Artikel erwähnt wird: https://www.derpatriot.de/artikel//missstand-so-schnell-wie-moeglich-beheben.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Lippstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigung Werbetafel Beckumer Straße [#146569]
Datum
27. Mai 2019 12:42
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Genehmigung für den Bau / die Aufstellung der Werbetafel, die in diesem Artikel erwähnt wird: https://www.derpatriot.de/artikel//missstand-so-schnell-wie-moeglich-beheben.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Lippstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Mail vom 27.05.2019 nehmen Sie Bezug auf den Artikel des Patriot "Miss…
Von
Kommunalverwaltung Lippstadt
Betreff
Genehmigung Werbetafel Beckumer Straße [#146569]
Datum
29. Mai 2019 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Mail vom 27.05.2019 nehmen Sie Bezug auf den Artikel des Patriot "Missstand so schnell wie möglich beheben" . Darin geht es wohl um eine Werbeanlage auf der Beckumer Straße. Sie möchten die Genehmigung dazu erhalten. Zu der von Ihnen angesprochenen baulichen Anlage kann ich Ihnen keine Durchschrift der Genehmigung übersenden. Für das, was dort innerhalb der Wegefläche errichtet worden ist, wurde keine Baugenehmigung erteilt. Es ist ein sogenanntes aliud errichtet worden. Genau darin liegt das Problem. Es ist zwar eine Genehmigung erteilt worden, die ich in der Anlage gerne beifüge. Diese beinhaltet aber eine andere Werbeanlage. Für diese wurden Maße, Standort und Abstände als Bauantrag vorgelegt. Im Beteiligungsverfahren mit dem Fachdienst Sicherheit und Ordnung wurde die Anlage, in der vorgelegten Form, für in Ordnung befunden und die anliegende Baugenehmigung erteilt. Diese Baugenehmigung gilt, wie ausgeführt, nur für die Anlage, die genehmigt wurde. Der Standort des Mastfußes wurde als komplett innerhalb der Grünfläche stehend vorgelegt. Die Anlage, welche errichtet wurde, steht hingegen im Weg. Dafür gab es keine Genehmigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte übersenden Sie mir auch wie viel die von ihnen übersendete Genehmigung kostete…
An Kommunalverwaltung Lippstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigung Werbetafel Beckumer Straße [#146569]
Datum
29. Mai 2019 16:18
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte übersenden Sie mir auch wie viel die von ihnen übersendete Genehmigung kostete, sowie wann diese verfasst wurde, ich erkenne für diese Informationen, keinen Ausschlussgrund nach §7 - §9 IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 146569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Lippstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in das Datum der Genehmigung kann ich gerne nennen: 03.05.2018. Die Höhe der Gebühr ric…
Von
Kommunalverwaltung Lippstadt
Betreff
AW: Genehmigung Werbetafel Beckumer Straße [#146569]
Datum
29. Mai 2019 17:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Datum der Genehmigung kann ich gerne nennen: 03.05.2018. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW. Die Tarifstelle ist 2.4.1.6 und umfaßt ein 1/10 der Herstellungssumme mindestens aber 50,-€. M.E. gehört das, was der Antragsteller für die Anlage aufwenden muss (Herstellungssumme) zu den persönlichen Daten. Über die Höhe der Gebühr wäre das somit in etwa zu ermitteln. Ich befrage dazu aber gerne unseren Fachdienst Recht, der in Sachen IFG zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen