Genehmigung zur Durchführung von Tierversuchen nach §11 TierSchG

Nach dem §11 des TierSchG wird eine behördliche Erlaubnis für bestimmte
Tätigkeiten mit Tieren, u.a. auch Tierversuchshaltungen/- einrichtungen
oder die Zucht von Tieren für Tierversuche benötigt. Aufgrund dessen bitte
ich auf Grundlage des IFG NRW um die Übersendung folgender Unterlagen:

1) Die behördlichen Genehmigungen für das Durchführen von Tierversuchen (Anmerkung: allgemein, oder wo bekannt: von Tierversuchen an allen Säugetieren sowie aller weiteren Tierversuche) an der Universität Düsseldorf aus den Jahren
2020 bis einschließlich 2023.

Nach §5 Abs. 1 und 2 bitte ich Sie darum, mir die Informationen per E-Mail
und innerhalb des nächsten Monats zukommen zu lassen. Personenbezogene
Daten können Sie schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Na…
An Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigung zur Durchführung von Tierversuchen nach §11 TierSchG [#297763]
Datum
19. Januar 2024 12:00
An
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem §11 des TierSchG wird eine behördliche Erlaubnis für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, u.a. auch Tierversuchshaltungen/- einrichtungen oder die Zucht von Tieren für Tierversuche benötigt. Aufgrund dessen bitte ich auf Grundlage des IFG NRW um die Übersendung folgender Unterlagen: 1) Die behördlichen Genehmigungen für das Durchführen von Tierversuchen (Anmerkung: allgemein, oder wo bekannt: von Tierversuchen an allen Säugetieren sowie aller weiteren Tierversuche) an der Universität Düsseldorf aus den Jahren 2020 bis einschließlich 2023. Nach §5 Abs. 1 und 2 bitte ich Sie darum, mir die Informationen per E-Mail und innerhalb des nächsten Monats zukommen zu lassen. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297763/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages nach d…
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
AW: Genehmigung zur Durchführung von Tierversuchen nach §11 TierSchG [#297763]
Datum
22. Januar 2024 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen

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Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren Antrag nach dem IFG NRW vom 19. Januar 2…
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
AW: Genehmigung zur Durchführung von Tierversuchen nach §11 TierSchG [#297763]
Datum
1. Februar 2024 11:19
Status
smime.p7s
7,2 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren Antrag nach dem IFG NRW vom 19. Januar 2023, mit dem Sie um Zusendung der an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vorliegenden behördlichen Genehmigungen für das Durchführen von Tierversuchen aus den Jahren 2020 bis 2023 gebeten haben. Ihren Antrag lehne ich aus folgenden Gründen ab: Der Anwendungsbereich des IFG NRW ist nicht eröffnet. Gemäß § 2 Abs. 3 IFG NRW sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen nur dann gegenüber Antragstellenden zu einer Auskunft nach dem IFG NRW verpflichtet, wenn diese öffentlichen Stellen nicht auf den Gebieten von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig sind. Die von Ihnen erbetenen Informationen betreffen den Bereich von Forschung und Lehre. Ein Anspruch auf Auskunft besteht daher nicht. Zur weiteren Information stelle ich Ihnen gerne folgenden Link zur Verfügung: https://www.medizin.hhu.de/forschung/forschungseinrichtungen/zentrale-einrichtung-fuer-tierforschung-und-wissenschaftliche-tierschutzaufgaben-zett Diese Entscheidung ergeht kosten- und gebührenfrei. Ich weise Sie nach § 5 Abs. 2 S. 4 IFG NRW darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf einzulegen. Mit freundlichen Grüßen