Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website mit der Aufschrift "SCHIRM-HERRSCHAFT BUNDESREGIERUNG"

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://wirvsvirushackathon.org/ mit der Aufschrift "SCHIRM-HERRSCHAFT BUNDESREGIERUNG"

= Zum Hintergrund =

seit dem 22.05.2020 präsentiert die Website https://wirvsvirushackathon.org/ den Bundesadler mit der Aufschrift "SCHIRM-HERRSCHAFT BUNDESREGIERUNG"
- s. im Web-Archiv:
http://web.archive.org/web/20200522121435/https://wirvsvirushackathon.org/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Genehmigung…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website mit der Aufschrift "SCHIRM-HERRSCHAFT BUNDESREGIERUNG" [#187276]
Datum
23. Mai 2020 19:03
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://wirvsvirushackathon.org/ mit der Aufschrift "SCHIRM-HERRSCHAFT BUNDESREGIERUNG" = Zum Hintergrund = seit dem 22.05.2020 präsentiert die Website https://wirvsvirushackathon.org/ den Bundesadler mit der Aufschrift "SCHIRM-HERRSCHAFT BUNDESREGIERUNG" - s. im Web-Archiv: http://web.archive.org/web/20200522121435/https://wirvsvirushackathon.org/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 187276 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187276 Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Bundesverwaltungsamt
Z I 5-i-270c/20 - Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website mit der Aufschrift "SCHIRM-HERR…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Z I 5-i-270c/20:Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website mit der Aufschrift "SCHIRM-HERRSCHAFT BUNDESREGIERUNG" [#187276]
Datum
18. Juni 2020 17:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Z I 5-i-270c/20 - Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website mit der Aufschrift "SCHIRM-HERRSCHAFT BUNDESREGIERUNG" [#187276] Sehr geehrter Herr Wall, bei der auf der Website https://wirvsvirushackathon.org/ mit der Aufschrift "SCHIRM-HERRSCHAFT BUNDESREGIERUNG abgebildeten Bildwortmarke (Adler mit Säule) handelt es sich um keine Darstellung des Bundesadlers laut "Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20.01.1950 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1130-1 veröffentlichten bereinigten Fassung" http://www.gesetze-im-internet.de/bwappenbek/ , sodass das Bundesverwaltungsamt nicht für die Genehmigung der Verwendung zuständig ist. Vielmehr handelt es sich bei der Bildwortmarke um eine gestalterische Darstellung aus dem Styleguide der Bundesregierung , den Sie unter https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de erläutert finden: Danach wird die Bundesregierung durch ihr Corporate Design mit einer eigenständigen Identität sichtbar: Es bestimmt ihr charakteristisches visuelles Profil und schafft damit eine einheitliche Basis für eine erfolgreiche Kommunikation. Das Corporate Design wird medienübergreifend im Print- und Onlinebereich eingesetzt und ist für die Kommunikation nach innen und außen verbindlicher Ausdruck der Corporate Identity der Bundesregierung. Klammer und Dachmarke des Corporate Design ist die seit 1999 eingesetzte Bildwortmarke der Bundesregierung. Der Styleguide der Bundesregierung beinhaltet alle Vorgaben für das visuelle Erscheinungsbild der Bundesregierung im Geschäfts-, Print- und Onlinebereich. Das Corporate Design der Bundesregierung basiert auf dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 2. Juni 1999. Die Pflege, Entwicklung und Umsetzung des Corporate Design obliegt dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen dorthin. Mit freundlichen Grüßen