Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen 2022 und 2023

Anzahl genehmigungspflichtige Tierversuchsanträge sowie Anzahl anzeigepflichtige Tierversuche und Ablehnungen für die Jahre 2022 und 2023 aufgeschlüsselt nach:
- Anzahl Tierversuchsanträge für genehmigungspflichtige Tierversuche
- Anzahl angezeigte Tierversuche
- jeweils Anzahl Ablehnungen und Anzahl zurückgezogener Anträge

Danke für die ausführliche Erklärung zur Ablehnung meiner letztigen Anfrage zu diesem Thema. Der obige Antrag sollte nun rechtlich passen, da in dieser Form, nur mit anderem Jahr, bereits von Ihnen beantwortet.
(siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigungen-ablehnungen-von-tierversuchsantragen-1/)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl genehmigungspflichtige Tier…
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen 2022 und 2023 [#295994]
Datum
2. Januar 2024 00:31
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl genehmigungspflichtige Tierversuchsanträge sowie Anzahl anzeigepflichtige Tierversuche und Ablehnungen für die Jahre 2022 und 2023 aufgeschlüsselt nach: - Anzahl Tierversuchsanträge für genehmigungspflichtige Tierversuche - Anzahl angezeigte Tierversuche - jeweils Anzahl Ablehnungen und Anzahl zurückgezogener Anträge Danke für die ausführliche Erklärung zur Ablehnung meiner letztigen Anfrage zu diesem Thema. Der obige Antrag sollte nun rechtlich passen, da in dieser Form, nur mit anderem Jahr, bereits von Ihnen beantwortet. (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigungen-ablehnungen-von-tierversuchsantragen-1/)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295994/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Stuttgart
Az. RPS31-0221-15/6 Stuttgart, den 03.01.2024 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den…
Von
Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen 2022 und 2023 [#295994] -
Datum
3. Januar 2024 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. RPS31-0221-15/6 Stuttgart, den 03.01.2024 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage über FragDenStaat vom 02.01.2024 nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Darin bitten Sie um die Übermittlung der Anzahl der genehmigungspflichtigen Tierversuchsanträge sowie der anzeigepflichtigen Tierversuche und Ablehnungen für die Jahre 2022 und 2023 aufgeschlüsselt nach: - Anzahl Tierversuchsanträge für genehmigungspflichtige Tierversuche - Anzahl angezeigte Tierversuche - jeweils Anzahl Ablehnungen und Anzahl zurückgezogener Anträge Ihre Anfrage ging am 02.01.2024 beim Regierungspräsidium Stuttgart ein und befindet sich derzeit in der Prüfung. Wir bitten Sie von Rückfragen zum Verfahrensstand abzusehen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Regierungspräsidium Stuttgart
Az. RPS31-0221-15/6 Stuttgart, den 10.01.2024 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage gemäß § 7 Abs…
Von
Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen 2022 und 2023 [#295994] - Entscheidung
Datum
10. Januar 2024 09:35
Status
Az. RPS31-0221-15/6 Stuttgart, den 10.01.2024 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) vom 02.01.2024 beantwortet das Regierungspräsidium Stuttgart wie folgt: 1. Anzahl Tierversuchsanträge für genehmigungspflichtige Tierversuche: 2022: 9 Davon abgelehnt: 0 Davon zurückgezogen: 1 2023: 17 Davon abgelehnt: 0 Davon zurückgezogen: 0 2. Anzahl angezeigte Tierversuche: 2022: 0 2023: 0 Wir weisen darauf hin, dass zum 26.06.2021 das Tierschutzgesetz (TierSchG) geändert wurde. Seit dem ist in § 8a Absatz 3 TierSchG nur noch für Versuchsvorhaben mit Zehnfußkrebse ein Anzeigeverfahren vorgesehen. Im Übrigen wird zwischen vereinfachten und "normalen" Genehmigungsverfahren unterschieden (§§ 8, 8a TierSchG). Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 LIFG wird auf die Erhebung von Gebühren und Auslagen verzichtet. gez. Marie Fischer Mit freundlichen Grüßen