Genehmigungen für Fernbusverbindungen zwischen Nürnberg-Bayreuth

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde sie um folgende Information bitten: Nach § 42a PBefG ist der Betrieb von Fernbus-Linien nur zulässig, wenn zwischen den Haltestellen kein Schienenpersonennahverkehr mit unter einer Stunde Reisezeit betrieben wird. Nachdem die Deutsche Bahn AG Verbindungen zwischen Bayreuth und Nürnberg mit einer Reisezeit von 51min anbietet, unterliegen Fernbusverbindungen zwischen Bayreuth und Nürnberg einer gesonderten Genehmigungspflicht.

Nachdem zwischen Bayreuth und Nürnberg Fernbusverkehr stattfindet wollte ich bei Ihnen anfragen, ob sie wissen, wie viele Linien zwischen Bayreuth und Nürnberg genehmigt wurden und für welche Unternehmen diese Genehmigung gilt.

Ich möchte dabei betonen, dass es mir hierbei um die reine Information geht und nicht um eine Wertung über die Genehmigungen.

Sollten sie mir nicht weiterhelfen können wäre ich ihnen dankbar, wenn Sie mir eine stelle nennen könnten, an die ich mich mit meiner Anfrage wenden kann.

Vielen lieben Dank im Vorraus.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2016
  • Frist
    13. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
Matthias Sing
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde sie um folgende Information bitten: Nach § 42a PBefG ist der Betrieb vo…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Matthias Sing
Betreff
Genehmigungen für Fernbusverbindungen zwischen Nürnberg-Bayreuth [#17080]
Datum
13. Juni 2016 23:43
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde sie um folgende Information bitten: Nach § 42a PBefG ist der Betrieb von Fernbus-Linien nur zulässig, wenn zwischen den Haltestellen kein Schienenpersonennahverkehr mit unter einer Stunde Reisezeit betrieben wird. Nachdem die Deutsche Bahn AG Verbindungen zwischen Bayreuth und Nürnberg mit einer Reisezeit von 51min anbietet, unterliegen Fernbusverbindungen zwischen Bayreuth und Nürnberg einer gesonderten Genehmigungspflicht. Nachdem zwischen Bayreuth und Nürnberg Fernbusverkehr stattfindet wollte ich bei Ihnen anfragen, ob sie wissen, wie viele Linien zwischen Bayreuth und Nürnberg genehmigt wurden und für welche Unternehmen diese Genehmigung gilt. Ich möchte dabei betonen, dass es mir hierbei um die reine Information geht und nicht um eine Wertung über die Genehmigungen. Sollten sie mir nicht weiterhelfen können wäre ich ihnen dankbar, wenn Sie mir eine stelle nennen könnten, an die ich mich mit meiner Anfrage wenden kann. Vielen lieben Dank im Vorraus. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Sing <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Sing << Adresse entfernt >>
Matthias Sing
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte sie in Form einer Informationsfreiheistanfrage nach Art. 36 BayDSG um fo…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Matthias Sing
Betreff
AW: Genehmigungen für Fernbusverbindungen zwischen Nürnberg-Bayreuth [#17080]
Datum
19. Juli 2016 21:50
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte sie in Form einer Informationsfreiheistanfrage nach Art. 36 BayDSG um folgende Information: Nach § 42a PBefG ist der Betrieb von Fernbus-Linien nur zulässig, wenn zwischen den Haltestellen kein Schienenpersonennahverkehr mit unter einer Stunde Reisezeit betrieben wird. Nachdem die Deutsche Bahn AG Verbindungen zwischen Bayreuth und Nürnberg mit einer Reisezeit von 51min anbietet, unterliegen Fernbusverbindungen zwischen Bayreuth und Nürnberg einer gesonderten Genehmigungspflicht. Nachdem zwischen Bayreuth und Nürnberg Fernbusverkehr stattfindet wollte ich bei Ihnen anfragen, ob sie wissen, wie viele Linien zwischen Bayreuth und Nürnberg genehmigt wurden und für welche Unternehmen diese Genehmigung gilt. Sollten sie mir nicht weiterhelfen können wäre ich ihnen dankbar, wenn Sie mir eine stelle nennen könnten, an die ich mich mit meiner Anfrage wenden kann. Vielen lieben Dank im Vorraus. Mit freundlichen Grüßen Matthias Sing Anfragenr: 17080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Sing << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Unser Zeichen: IIE2-3622-009/16 Sehr geehrter Herr Sing, wir danken für Ihre Mail vom 19. Juli 2016, in der Sie …
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
WG: Genehmigungen für Fernbusverbindungen zwischen Nürnberg-Bayreuth [#17080]
Datum
20. Juli 2016 16:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Zeichen: IIE2-3622-009/16 Sehr geehrter Herr Sing, wir danken für Ihre Mail vom 19. Juli 2016, in der Sie sich nach den Genehmigungen für den Busfernlinienverkehr zwischen Nürnberg und Bayreuth erkundigen. Die Genehmigungen für den Busfernlinienverkehr werden von der Genehmigungsbehörde erteilt, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich die Linie beginnt. Da die Relationen Nürnberg – Bayreuth aufgrund ihrer Lage an der Bundesautobahn 9 (A9) verkehrstechnisch gut zu erreichen sind, sind diese in vielen nationalen, als auch internationalen Linien enthalten, die die A9 nutzen. Ein großer Teil dieser Linien werden von außerbayerischen Genehmigungsbehörden, etwa bei Linien von Berlin nach München von dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin, oder auch von internationalen Genehmigungsbehörden, etwa bei der Linie von Rom nach Berlin von dem Land Italien, genehmigt. Nach den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind Beförderungen von Personen zwischen Relationen unter 50 km, oder zwischen Haltestellen, zwischen welchen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit einer Reisezeit von unter 1 h betrieben wird, grundsätzlich nicht gestattet (§ 42a Satz 2 PBefG). Ein Ticketverkauf für diese Relationen ist nicht zulässig. Die Relation Nürnberg – Bayreuth ist von dieser Regelung erfasst. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag des Verkehrsunternehmens eine Ausnahme von diesem Bedienungsverbot erteilt werden (§ 42a Satz 3 PBefG). Von bayerischen Genehmigungsbehörden wurden für die Relation Nürnberg – Bayreuth keine Ausnahmen von dem Bedienungsverbot genehmigt. Dennoch dürfen Unternehmen beide Relationen in einer Linie anfahren, da das Gesetz ausdrücklich nur die Beförderung von Fahrgästen zwischen diesen Relationen verbietet (§42a Satz 2 PBefG). So ist etwa auf der Linie München – Nürnberg – Bayreuth – Berlin eine Beförderung von Personen und ein Ticketverkauf für die Relationen Nürnberg – Berlin und Bayreuth – Berlin gestattet, jedoch nicht für die Relation Nürnberg – Bayreuth. Die Aufnahme von Fahrgästen in Nürnberg, die in Bayreuth aussteigen möchten ist dem Verkehrsunternehmen nicht möglich und würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro geahndet werden kann (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 PBefG). Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen ausschließlich für die von bayerischen Genehmigungsbehörden genehmigten Busfernlinienverkehre Auskunft geben können. Mit freundlichen Grüßen

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Matthias Sing
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. Sie haben mir sehr geholfen.…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Matthias Sing
Betreff
AW: WG: Genehmigungen für Fernbusverbindungen zwischen Nürnberg-Bayreuth [#17080]
Datum
22. Juli 2016 09:38
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. Sie haben mir sehr geholfen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Sing Anfragenr: 17080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Sing << Adresse entfernt >>