Genehmigungen für Fernbusverbindungen zwischen Nürnberg-Bayreuth
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde sie um folgende Information bitten: Nach § 42a PBefG ist der Betrieb von Fernbus-Linien nur zulässig, wenn zwischen den Haltestellen kein Schienenpersonennahverkehr mit unter einer Stunde Reisezeit betrieben wird. Nachdem die Deutsche Bahn AG Verbindungen zwischen Bayreuth und Nürnberg mit einer Reisezeit von 51min anbietet, unterliegen Fernbusverbindungen zwischen Bayreuth und Nürnberg einer gesonderten Genehmigungspflicht.
Nachdem zwischen Bayreuth und Nürnberg Fernbusverkehr stattfindet wollte ich bei Ihnen anfragen, ob sie wissen, wie viele Linien zwischen Bayreuth und Nürnberg genehmigt wurden und für welche Unternehmen diese Genehmigung gilt.
Ich möchte dabei betonen, dass es mir hierbei um die reine Information geht und nicht um eine Wertung über die Genehmigungen.
Sollten sie mir nicht weiterhelfen können wäre ich ihnen dankbar, wenn Sie mir eine stelle nennen könnten, an die ich mich mit meiner Anfrage wenden kann.
Vielen lieben Dank im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Juni 2016
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13. Juli 2016
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