Genehmigungen im Innenstadtbereich betreffend Lärmemissionsauswirkungen

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle Genehmigungen zu Versammlungen, Veranstaltungen oder ähnlichen Ereignissen die sich im Bereich des Karolinenplatzes/Friedensplatzes/Marktplatzes/Luisenplatzes/ oder näherem Umfeld befanden durch die Stadt Darmstadt aus dem Jahr 2023, sowie aus dem laufenden Jahr bei denen Bezug auf Lärmemissionen genommen wurde .

Eine Liste mit Titel, Ort, Datum, Start/Endzeit sowie den emissionsrelevanten Angaben ist ausreichend (bspw. Art der Auflage, festgelegte Grenzwerte usw.), falls dies die Anfrage vereinfacht.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
  • 0 Follower:innen
Stephan Voeth
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Genehmigungen zu Versammlung…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Genehmigungen im Innenstadtbereich betreffend Lärmemissionsauswirkungen [#302591]
Datum
9. März 2024 22:35
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Genehmigungen zu Versammlungen, Veranstaltungen oder ähnlichen Ereignissen die sich im Bereich des Karolinenplatzes/Friedensplatzes/Marktplatzes/Luisenplatzes/ oder näherem Umfeld befanden durch die Stadt Darmstadt aus dem Jahr 2023, sowie aus dem laufenden Jahr bei denen Bezug auf Lärmemissionen genommen wurde . Eine Liste mit Titel, Ort, Datum, Start/Endzeit sowie den emissionsrelevanten Angaben ist ausreichend (bspw. Art der Auflage, festgelegte Grenzwerte usw.), falls dies die Anfrage vereinfacht. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Stephan Voeth Anfragenr: 302591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302591/ Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Darmstadt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-M…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern] Genehmigungen im Innenstadtbereich betreffend Lärmemissionsauswirkungen [#302591]
Datum
11. März 2024 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail bei der zuständigen Stelle für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Büro der Bürgerbeauftragten. Bei dieser E-Mail handelt es sich um eine automatisierte Antwort. Auf unserer Homepage finden Sie alle wichtigen Informationen zur Informationsfreiheitssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie zum Datenschutz: https://www.darmstadt.de/rathaus/buerger-dialog/informationsfreiheitssatzung Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Darmstadt
Antrag nach dem HUIG Unser Zeichen: 56/00.025 ( tel:5600025) _3 Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihren Antrag…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern] Genehmigungen im Innenstadtbereich betreffend Lärmemissionsauswirkungen [#302591]
Datum
25. März 2024 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
801,3 KB
geschwärzt
556,1 KB
Antrag nach dem HUIG Unser Zeichen: 56/00.025 ( tel:5600025) _3 Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihren Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz als zuständiges Fachamt übernommen. Die von Ihnen angeforderten Unterlagen enthalten unserer Ansicht nach einen Umweltbezug im Sinne des § 3 Abs. 1 HUIG und sind demzufolge auch Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes. Folgende Informationen zu Veranstaltungen aus dem Jahr 2023 stellen wir Ihnen damit gerne zur Verfügung: 1.Weinfest 31.08.-03.09.2023 Luisenplatz (Wilhelminenstraße, Wilhelminenplatz + Adelungstraße) Erlaubnis ohne Uhrzeiten Lärmauflage: Die Musikbeiträge dürfen nur mit solcher Lautstärke betrieben werden, wie es für die Durchführung der Veranstaltung unbedingt erforderlich ist. Während der gesamten Veranstaltung – insbesondere ab 22:00 Uhr – ist auf die umliegenden Anwohner in gebührender Weise Rücksicht zu nehmen. 2.Street Food Festival 01.04.+02.04.2023 Karolinenplatz 01.04. 12:00-21:00 Uhr + 02.04. 11:00-19:00 Uhr Lärmauflage: Die Benutzung einer Beschallungsanlage wird Ihnen gestattet. Dieses ist jedoch nur mit einer solchen Lautstärke zu betreiben, wie es für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Beeinträchtigungen Dritter sind zu vermeiden 06.04.+07.04.2024 Karolinenplatz 06.04. 12:00-21:00 Uhr + 07.04. 11:00-19:00 Uhr Lärmauflage: Die Benutzung einer Beschallungsanlage wird Ihnen gestattet. Dieses ist jedoch nur mit einer solchen Lautstärke zu betreiben, wie es für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Beeinträchtigungen Dritter sind zu vermeiden 3.CSD Abschluss 19.08.2023 14:00-23:30 Uhr Karolinenplatz Lärmauflage: Es wird Ihnen gestattet am 19. August 2023 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 22:30 Uhr eine Musik-anlage in Betrieb zu nehmen. Die Lautstärke der Musikanlage ist so einzustellen, dass es für unbe-teiligte Dritte nicht zu Lärmbelästigungen kommt. Ab 21:00 Uhr ist der Lärmpegel entsprechend zu begrenzen. Auf das Ruhebedürfnis der Anwohner ist besonders Rücksicht zu nehmen. 4.Weihnachtsmarkt 20.11.-23.12.2023 ( tel:201123122023) Friedensplatz, Marktplatz, Luisenplatz keine gesonderte Lärmauflage 5.Nacht der Kirchen 16.06.2023 18:00-22:00 Uhr Friedensplatz Lärmauflage: Die Beschallung auf der Bühne wird Ihnen gestattet. Diese ist jedoch nur mit einer solchen Lautstärke zu betreiben, wie es für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Beeinträchtigungen Dritter sind zu vermeiden 6.Skihütte 16.11.-30.12.2023 Luisenplatz Lärmauflage: Mo-Sa außerhalb 08:00-20:00 Uhr max. 60 dB, innerhalb der Ruhezeit 06:00-08:00 + 20:00-22:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen max. 55 dB + 22:00-06:00 Uhr max. 45 dB 7.Frühjahrsmess 28.04.-07.05.2023 ( tel:280407052023) Karolinenplatz + Friedensplatz Lärmauflage: Live-Musik und Beschallung der Flächen ist nicht erlaubt. Lediglich Hintergrundmusik während des Fahrbetriebs von kleinen Fahrgeschäften. Dazu kommen das Heinerfest 2023 und das Schlossgrabenfest 2023 mit den angehängten, isolierten Lärmregelungen. Kommen Sie bei weiteren Rückfragen gerne auch direkt auf uns zu. Die Kontaktdaten können Sie der Signatur entnehmen. Freundliche Grüße