Genehmigungen nach § 12 Abs. 5a, 6 Gentechnikgesetz für gentechnisch veränderte Bienen Heinrich-Heine-Universität

Die Heinrich-Heine Universität hat mir mitgeteilt, dass für die dort erfolgte Schaffung von gentechnisch veränderten Bienen die Bezirksregierung Düsseldorf Genehmigungen nach § 12 Abs. 5a, 6 Gentechnikgesetz erteilt hat.

Die Projektleiterschaft wurde nach Angaben der Universität durch Herrn Prof. Dr. Martin Beye, Institut für Evolutionsgenetik, wahrgenommen.

Bitte übersenden Sie mir alle Anträge der Universität für Arbeiten an gentechnisch veränderten Bienen inclusive der erteilten Genehmigungen und der damit verbundenen Sicherheitsauflagen sowie alle Informationen über Kontrollen zur Einhaltung der mit der Genehmigung verbundenen Auflagen.

Unbekannt

  • Datum
    4. April 2017
  • Frist
    6. Mai 2017
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
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Walter Haefeker
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Walter Haefeker
Betreff
Genehmigungen nach § 12 Abs. 5a, 6 Gentechnikgesetz für gentechnisch veränderte Bienen Heinrich-Heine-Universität [#20936]
Datum
4. April 2017 16:23
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Heinrich-Heine Universität hat mir mitgeteilt, dass für die dort erfolgte Schaffung von gentechnisch veränderten Bienen die Bezirksregierung Düsseldorf Genehmigungen nach § 12 Abs. 5a, 6 Gentechnikgesetz erteilt hat. Die Projektleiterschaft wurde nach Angaben der Universität durch Herrn Prof. Dr. Martin Beye, Institut für Evolutionsgenetik, wahrgenommen. Bitte übersenden Sie mir alle Anträge der Universität für Arbeiten an gentechnisch veränderten Bienen inclusive der erteilten Genehmigungen und der damit verbundenen Sicherheitsauflagen sowie alle Informationen über Kontrollen zur Einhaltung der mit der Genehmigung verbundenen Auflagen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Walter Haefeker
Bezirksregierung Düsseldorf
Anfrage nach UIG Az. 53.02.10-D.10.12/17 Sehr geehrter Herr Haefeker, mit elektronischer Anfrage über das Portal…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Anfrage nach UIG
Datum
26. April 2017 11:35
Status
Warte auf Antwort
Az. 53.02.10-D.10.12/17 Sehr geehrter Herr Haefeker, mit elektronischer Anfrage über das Portal „fragdenstaat“ bitten Sie um Übersendung aller Anträge der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf für Arbeiten an gentechnisch veränderten Bienen inklusive der erteilten Genehmigungen und der damit verbundenen Sicherheitsauflagen sowie alle Informationen über Kontrollen zur Einhaltung der mit der Genehmigung verbundenen Auflagen in elektronischer Form. Sie machen damit einen Anspruch im Sinne des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) geltend. Die Übermittlung von Informationen ist hiernach grundsätzlich kostenpflichtig. Gebühren fallen keine an, da der einschlägige Verwaltungsgebührentarif Gebührenfreiheit vorsieht. Unabhängig davon sind im Zuge der Informationserteilung entstehende Auslagen zu erstatten. Da Sie vorliegend die Übermittlung der Informationen auf elektronischem Weg wünschen, ist für die Erstellung der nicht elektronisch vorliegenden Unterlagen eine Dokumentenpauschale im Sinne § 10 Abs 1 GebG in Höhe von 0,50 € für die ersten 50 Seiten und darüber hinaus für jede weitere Seite in Höhe von 0,15 € zu erheben. In welche Höhe diese Dokumentenpauschale anfällt, richtet sich nach der Anzahl der zu digitalisierenden Seiten. Die Anzahl kann zurzeit noch nicht genau angeben werden, dürfte sich aber in einer Größenordnung zwischen 60 und 100 Seiten bewegen. Grundsätzlich ist es möglich, Anfragen nach UIG bzw. IFG anonymisiert an die Behörde richten. Bei kostenpflichtigen Tatbeständen ist es allerdings erforderlich, dass die Behörde Kenntnis von Name und Anschrift der informationssuchenden Person hat, da in diesen Fällen die Kostenfestsetzung durch einen Bescheid erfolgt, der der Person, für die er bestimmt ist, bekanntzugeben ist. Ich bitte daher um Angabe einer Anschrift, an die ich förmliche Zustellungen bewirken kann. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Walter Haefeker
AW: Anfrage nach UIG [#20936] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Die …
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Walter Haefeker
Betreff
AW: Anfrage nach UIG [#20936]
Datum
6. Mai 2017 07:29
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Die von Ihnen angegebenen Kosten übernehme ich gerne. Meine Anschrift ist << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 20936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksregierung Düsseldorf
53.02.01-D-10.12/17 Anfrage nach UIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Beantwortung Ihrer Anfrage übersende ich me…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
53.02.01-D-10.12/17 Anfrage nach UIG
Datum
18. Mai 2017 08:21
Status
geschwärzt
317,1 KB
geschwärzt
4,2 MB
geschwärzt
3,4 MB
2,8 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, in Beantwortung Ihrer Anfrage übersende ich mein Schreiben vom 17.05.2017 zu Az 53.02.01-D-10.12/17 sowie die Bescheide zu Az. 53.02.01-D-1.33/09, zu Az. 53.02.01-D-1.28/11 und zu Az. 53.02.01.-D-1.83/13 als pdf-file. Hinsichtlich der im Zuge der Informationserteilung entstandenen Auslagen ergeht nach § 5 Abs. 5 UIG NRW aufgrund der vorliegenden Erklärung der Kostenübernahme ein gesonderter Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

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