Genehmigungen nach § 12 Abs. 5a, 6 Gentechnikgesetz für gentechnisch veränderte Bienen Heinrich-Heine-Universität
Die Heinrich-Heine Universität hat mir mitgeteilt, dass für die dort erfolgte Schaffung von gentechnisch veränderten Bienen die Bezirksregierung Düsseldorf Genehmigungen nach § 12 Abs. 5a, 6 Gentechnikgesetz erteilt hat.
Die Projektleiterschaft wurde nach Angaben der Universität durch Herrn Prof. Dr. Martin Beye, Institut für Evolutionsgenetik, wahrgenommen.
Bitte übersenden Sie mir alle Anträge der Universität für Arbeiten an gentechnisch veränderten Bienen inclusive der erteilten Genehmigungen und der damit verbundenen Sicherheitsauflagen sowie alle Informationen über Kontrollen zur Einhaltung der mit der Genehmigung verbundenen Auflagen.
Unbekannt
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Datum4. April 2017
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6. Mai 2017
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Kosten dieser Information:15,00 Euro
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