Genehmigungen Tierversuche

Anfrage an: Universität Münster

Nach dem §11 des TierSchG wird eine behördliche Erlaubnis für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, u.a. auch Tierversuchshaltungen/- einrichtungen oder die Zucht von Tieren für Tierversuche benötigt. Aufgrund dessen bitte ich auf Grundlage des IFG NRW um die Übersendung folgender Unterlagen:

Die behördlichen Genehmigungen für das Durchführen von Tierversuchen (Anmerkung: allgemein, oder wo bekannt: von Tierversuchen an allen Säugetieren sowie aller weiteren Tierversuche) an der Universität Münster aus den Jahren 2020 bis einschließlich 2023.
Nach §5 Abs. 1 und 2 bitte ich Sie darum, mir die Informationen per E-Mail und innerhalb des nächsten Monats zukommen zu lassen. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Jule Richter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Na…
An Universität Münster Details
Von
Jule Richter
Betreff
Genehmigungen Tierversuche [#297754]
Datum
19. Januar 2024 11:47
An
Universität Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem §11 des TierSchG wird eine behördliche Erlaubnis für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, u.a. auch Tierversuchshaltungen/- einrichtungen oder die Zucht von Tieren für Tierversuche benötigt. Aufgrund dessen bitte ich auf Grundlage des IFG NRW um die Übersendung folgender Unterlagen: Die behördlichen Genehmigungen für das Durchführen von Tierversuchen (Anmerkung: allgemein, oder wo bekannt: von Tierversuchen an allen Säugetieren sowie aller weiteren Tierversuche) an der Universität Münster aus den Jahren 2020 bis einschließlich 2023. Nach §5 Abs. 1 und 2 bitte ich Sie darum, mir die Informationen per E-Mail und innerhalb des nächsten Monats zukommen zu lassen. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jule Richter Anfragenr: 297754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297754/ Postanschrift Jule Richter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jule Richter

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Universität Münster
Guten Morgen, das behördliche Genehmigungsverfahren für das Durchführen von Tierversuchen unterliegt nicht dem In…
Von
Universität Münster
Betreff
AW: Genehmigungen Tierversuche [#297754]
Datum
24. Januar 2024 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,4 KB


Guten Morgen, das behördliche Genehmigungsverfahren für das Durchführen von Tierversuchen unterliegt nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Deswegen bitten wir um Verständnis, dass wir aus Datenschutzgründen keine Genehmigungen veröffentlichen. Zudem empfehle ich Ihnen unsere Webseite https://www.uni-muenster.de/Tierversuche/, auf der Sie zahlreiche Zahlen, Daten und Fakten zu diesem Thema finden. Mit freundlichen Grüßen